Montag, Juli 31, 2006

Frankonia - Der Strom der Aussteiger reißt nicht ab

Immer mehr Gesellschafter der zu der Frankonia-Gruppe gehörenden Gesellschaften haben in den letzten Wochen und Monaten ihre Beteiligungen beendet berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg).

Hierunter waren neben vielen so genannten atypisch stillen Gesellschaftern der Frankonia Wert bzw. Frankonia Sachwert AG auch immer mehr Kommanditisten der CSA Beteiligungsfonds KG.

Hauptgrund für den vorzeitigen Ausstieg war für viele, dass sie - aufgrund einer nur unzureichenden Beratung - erst im Nachhinein von den erheblichen (Haftungs-) Risiken erfahren haben, die mit diesen Beteiligungen verbunden sind. So besteht bei diesen Beteiligungen für den Anleger generell eine Haftung bis zur Höhe der Gesamteinlage. Da häufig die Einlagen über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren in monatlichen Raten entrichtet werden sollen, und die Verträge erst seit einigen Jahren laufen, steht bei vielen Anlegern ein Großteil ihrer Einlagen noch aus.

Viele Anleger schätzen mittlerweile ihre Chancen nur noch als gering ein, am Ende der Laufzeit tatsächlich die in Aussicht gestellten Renditen zu erhalten. Sie wollen daher nicht mehr weiter in die Gesellschaften einzahlen und ihre Beteiligungen beenden - je eher, desto lieber.

Hierzu müssten die Anleger ihre Beteiligungen (vorzeitig) kündigen. Generell ist eine vorzeitige Kündigung der Beteiligungen in den Vertragsbedingungen der Frankonia nicht vorgesehen, bzw. mit erheblichen finanziellen Verlusten für den Anleger verbunden. „In vielen Fällen“, so BSZ® Anlegerschautzanwalt Jakob Brüllmann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar „ist es uns in letzter Zeit inzwischen gelungen, durch vergleichsweise Einigungen mit der Frankonia, für unsere Mandanten einen Ausstieg aus den Gesellschaften zu erreichen“. Dabei bekamen die Anleger auch noch einen erheblichen Teil ihrer bisherigen Einlagen erstattet. „Besonders erfreulich“ ist laut Rechtsanwalt Brüllmann, „dass bei rechtsschutzversicherten Gesellschaftern i.d.R. die Versicherung die anfallenden Kosten übernimmt“.

Möglich gemacht hat dies u.a. eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2004 (Az: II ZR 354/02), die für Anleger die Möglichkeit eröffnet hat, bei atypisch stillen Beteiligungen Schadensersatz in Höhe der bisher geleisteten Einlagen zu verlangen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Frankonia Sachwert AG
anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Freitag, Juli 28, 2006

Geld für BFI-Bank Geschädigte: beträchtliches Immobilienvermögen beschlagnahmt!

Der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen ist es gelungen, gegen den Gründer und faktischen Geschäftsführer der in der Insolvenz befindlichen BFI Bank AG, Dr. Karl-Heinz Wehner, am 07.07.2006 einen Arrestbefehl des Landgerichts Würzburg zu erhalten, mit dem beträchtliches Immobilienvermögen des Herrn Dr. Wehner gepfändet wurde.

"Das Landgericht Würzburg ist davon überzeugt, dass Herr Dr. Wehner die Insolvenz der Bank persönlich zu verantworten hat", so Rechtsanwalt Mattil. Das Landgericht Würzburg hat den Durchgriff auf den ehemaligen Aufsichtsrat Dr. Wehner erlaubt und dessen nicht unbeträchtliches Immobilienvermögen zu Gunsten der Anleger beschlagnahmt.

Die BFI Bank wurde 1994 von dem Steuerberater Dr. Karl-Heinz Wehner gegründet, der die Funktion des Aufsichtsratvorsitzenden übernahm. Bis Anfang 2003 warb die BFI Bank ca. 66.000 Kleinanleger für Sparkonten und andere Bankgeschäfte an. Zunehmend ging die BFI Bank dazu über riskante Immobiliengeschäfte und Fonds zu finanzieren. Im April 2003 meldete die Bank das Insolvenzverfahren an. Viele Anleger verloren ihre Sparguthaben, die nur zum Teil von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken erstattet wurden. Aufgrund krimineller Machenschaften im Zusammenhang mit Immobilienfonds befindet sich Dr. Wehner in Haft in Würzburg

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BFI Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Mittwoch, Juli 26, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG: Die Ereignisse überschlagen sich - Anleihegläubiger wissen nicht, was zu tun ist.

Nachdem das Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom 20.06.2006 Herrn Rechtsanwalt Dr. Lucas Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (WBG) bestellt hat, vergeht kein Tag, an dem nicht neue Nachrichten im Zusammenhang mit der wohl größten Anlegerpleite der Bundesrepublik erscheinen. Zuletzt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig den bestehenden Haftbefehl gegen Jürgen Schlögel vollzogen und den 42-jährigen Haupteigner der WBG, der unter dem Verdacht der Untreue, des Betrugs sowie Insolvenzverschleppung steht, verhaftet.

Vom Insolvenzverwalter sind die rund 30.000 Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG allerdings noch nicht angeschrieben worden. Lediglich in einer Pressemitteilung auf der Homepage der WBG hat sich der Insolvenzverwalter an die Gläubiger gewandt und Ihnen mitgeteilt, dass er „derzeit mit den verbundenen Unternehmen sowie den beteiligten institutionellen Gläubigern in Verhandlungen steht, um Möglichkeiten einer Sanierung der Unternehmen prüfen zu können“.

Die Rat suchenden Anleger wenden sich, weil sie nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, an verschiedene Stellen, um dort zu erfahren, wie es jetzt weiter geht und wie sie an ihr Geld kommen. Häufig wird den Anlegern geraten, abzuwarten, bis sie vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung angeschrieben werden, ihre Forderung anzumelden berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) Für die Forderungsanmeldung ist eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig. Das ist soweit richtig. Aber ist es auch sinnvoll, gänzlich auf eine anwaltliche Vertretung zu verzichten?

Nein! Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG zeichnet sich dadurch aus, dass es zumindest zwei verschiedene „Gläubigergruppen“ gibt – die Banken einerseits, die grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen gegen die WBG haben und daher vorzugsweise zu befriedigen sind und die Anleihegläubiger andererseits.

Die verschiedenen Gläubigergruppen werden im Insolvenzverfahren zwangsläufig diametral entgegengesetzte Interessen verfolgen. Den Banken wird es letztendlich gleichgültig sein, zu welchem Preis die Immobilien der WBG verwertet werden können, so lange sie mit Ihren Forderungen vollständig befriedigt werden. Das Interesse der Anleger ist es aber, dass die Immobilien zu einem möglichst hohen Preis verkauft werden, damit für sie „unterm Strich“ auch noch was zu verteilen bleibt.

Um die Interessen der Anleger als Gruppe sinnvoll wahren zu können, macht es daher durchaus Sinn, dass ihre Stimmen von mit entsprechenden Spezialkenntnissen ausgestatteten Anwälten gebündelt in das Verfahren eingebracht werden. Nur so können sie den Banken und dem Insolvenzverwalter auf gleicher Augenhöhe begegnen. Mit aus diesem Grunde bietet der BSZ® e.V. betroffenen Anlegern die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG an.

Eine anwaltliche Vertretung ist aber auch noch aus einem Grund wichtig. Der Insolvenzverwalter prüft derzeit, ob eine Sanierung der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West in Betracht kommt. Dadurch könnten möglicherweise die 120 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das ist grundsätzlich ein anerkennungswürdiger Ansatz. Es kann aber andererseits nicht sein, dass die Anleihegläubiger das Risiko tragen, dass der Versuch einer Sanierung scheitert und sie weniger erhalten, als bei einer konsequenten Zerschlagung der Vermögenswerte.

Schon deswegen ist es wichtig, dass in den Gläubigerversammlungen, in der diese Beschlüsse gefasst werden müssen, Vertreter handeln, die die möglicherweise weitreichenden Folgen richtig einschätzen und beurteilen können.

Die Frage des Anlegers, ob er sich anwaltlich vertreten lassen möchte oder nicht, muss daher jeder für sich selbst beantworten. Zuletzt scheint die Beauftragung eines auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts auch noch aus einem anderen Grund sinnvoll. Der BSZ® Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Gegen den bereits inhaftierte Hintermann der WBG, Jürgen Schlögel, wird wegen Betrugs ermittelt; wir prüfen derzeit mit Hochdruck zivilrechtliche Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz gegen Schlögel“.

Die Anleger sollten geschlossen auftreten und sich auf jeden Fall in der sog. Gläubigervertretung vertreten lassen, um Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerbanken durchzusetzen rät der BSZ® e.V. den Betroffenen.
Erfahrungsgemäß kann durch die Gläubigervertretung die Verfahrensdauer beschleunigt werden und die zu erzielende Insolvenzquote erhöht werden.Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Quantensprung beim Anlegerschutz von Genussrechtszeichnern

Rechtsanwalt Dr. Kübler nimmt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SMP Finanzdienstleistungen AG in einem Musterprozess die Revision zum BGH zurück. Damit steht jetzt rechtskräftig fest, dass den SMP-Genussrechtszeichnern erstrangige Schadensersatzforderungen zustehen.

Dem Revisionsverfahren beim BGH (Az. II ZR 334/05) war vorangegangen das von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart) erstrittene Urteil des OLG Bamberg (Az. 8 U 75/04). In diesem jetzt rechtskräftigen Urteil hatte das Gericht entschieden, dass die Genussrechte der SMP zwar eine Nachrangvereinbarung beinhalten, Schadensersatzansprüche der SMP-Genussrechtszeichner in der Insolvenztabelle aber im ersten Rang festzustellen sind. Rechtsanwalt Dr. Kübler hatte daraufhin die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das dortige „Musterverfahren“ wurde von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar stellvertretend für hunderte von anderen Verfahren betreut.

Am 29.05.2006 erließ der BGH einen einstimmigen Beschluss und wies darauf hin, dass die Revision offensichtlich unbegründet sei. Der BGH führte weiter aus, dass die Nachrangklausel nicht die streitgegenständliche Schadensersatzforderung erfasse. Rechtsanwalt Dr. Kübler nahm deshalb die Revision zurück.

„Diese höchstrichterliche Klarstellung hat weit reichende Konsequenzen für den Anlegerschutz bei Genussrechtszeichnern“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Steinhübel, „unsere Kanzlei beobachtet schon seit längerer Zeit, dass am sog. Grauen Kapitalmarkt zahlreiche dubiose Genussrechts-Emittenten ihr Unwesen treiben. Im Falle der Pleite eines solchen Unternehmens sind die Geschädigten bislang leer ausgegangen. Der von uns erstrittenen Entscheidung ist zu verdanken, dass die Betroffenen zukünftig im Insolvenzverfahren nicht mehr rechtlos gestellt sind.“

Die BSZ® e. V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Im Focus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2005/2006 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Genussrechte“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Riesen Erfolg für Gallinat-Bank Kunden!

Landgericht verurteilt Bank zur Rückabwicklung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds.

Bank muss sich Falschberatung durch Anlageberater zurechnen lassen. Kunde kann wertlose Fondsbeteiligung an Bank übertragen. Bank trägt Risiko der Falschberatung.
Mit Urteil des Landgerichts Zwickau vom 01.06.2006 wurde die Gallinat-Bank in Essen zur vollständigen Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobiliefonds verurteilt.

Die Bank wurde insbesondere verpflichtet, sämtliche bisher erhaltenen Zins- und Tilgungszahlungen zurückzuführen. Im Gegenzug musste der Anleger lediglich seine wertlose Fondsbeteiligung auf die Bank übertragen.

Seitens des Gerichts wurde das Vorliegen eines sog. „Verbundenen Geschäfts“ festgestellt.

Die Bank müsse sich aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem Anlageberater auch dessen Falschberatung zurechnen lassen, so das Gericht in seiner Begründung.

Zudem ging das Gericht davon aus, dass sich die Bank wohl auch falsche Prospektangaben entgegenhalten lassen müsse.

Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sich in der Rechtsprechung nun aufgrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ein Wandel vollzieht.

Nach Angaben von BSZ® Anlegerschutzanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wurden seitens der Gallinat-Bank eine Vielzahl von Beteiligungen an diversen Immobilienfonds finanziert.

„Anleger von geschlossenen Immobiliefonds, deren Beteiligung über ein Darlehen bei der Galliant-Bank oder einem anderen Kreditinstitut finanziert haben, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch Ihnen Ansprüche gegenüber der finanzierenden Bank zustehen“, so Rechtsanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Gallinat-Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Mittwoch, Juli 19, 2006

Aktuelle Urteile lassen Anleger hoffen: Ansprüche gegen „Göttinger Gruppe“ nicht verjährt!

Securenta-Anleger können unter bestimmten Umständen ihre Schadensersatzansprüche bis Ende Dezember 2007 geltend machen. Das hat nach Angaben der BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte KTAG Rechtsanwälte Bremen/Berlin das Landgericht Göttingen festgestellt. Rechtsanwalt Mathias Hufländer: „Die Richter haben unsere Rechtsauffassung geteilt, dass Anleger ohne Kenntnis schadensbegründender Umstände ihre Ansprüche auch weiterhin geltend machen können.“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Jahr 2004 erstmals zugunsten Securenta-Geschädigter entschieden, als er höchstrichterlich feststellte, dass Anleger ihre Einlage in Form eines Schadensersatzanspruches wegen Falschberatung zurückfordern könnten. Hufländer: „Allerdings war bislang umstritten, wann diese Ansprüche verjähren.“ Nun habe das Göttinger Landgericht die Frist präzisiert. Danach hätten die Anleger erst durch das BGH-
Urteil von ihren Schadensersatzansprüchen Kenntnis erlangt und nicht etwa schon durch ein Informationsschreiben der Securenta AG aus dem April 2000. Dadurch hätten zahlreiche Geschädigte, die ihre Ansprüche bereits für verjährt hielten, wieder eine neue Chance.

In den Neunziger Jahren hatte die Göttinger Gruppe / Securenta AG Tausende von Gesellschaftsbeteiligungen an Kleinanleger vertrieben. Die Anleger sollten sich über Laufzeiten von zehn bis 40 Jahren als atypische stille Gesellschafter an verschiedenen Unternehmenssegmenten beteiligen. Zur Auswahl standen Einmal- und Ratenanlagen oder eine Kombination aus beiden Anlageformen. Am Ende der Laufzeit sollte das so genannte Auseinandersetzungsguthaben als monatliche Rente ausgezahlt werden.

In den Beratungsgesprächen seien allerdings die Risiken der Anlage größtenteils verschwiegen worden, sagt BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Jan-Henning Ahrens: „Als Gesellschafter der Göttinger Gruppe waren die Anleger eben nicht nur an den Gewinnen, sondern insbesondere an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt“. Die Meisten hätten am Ende der Laufzeit sogar nachschießen müssen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. rät Anlegern, die ihre Einlage schon abgeschrieben hatten, prüfen zu lassen, ob sie von dem von den BSZ® Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteil profitieren können.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Banken und Vermögensverwaltern drohen Kundenforderungen in Milliardenhöhe

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. sieht Riesenchance für Bankkunden, und begrüßt die Stärkung der Kundenrechte durch das Urteil des Schweizer Bundesgerichts.

Auf Vermögensverwalter und Banken in Deutschland und in der Schweiz kommen möglicherweise Kundenforderungen in Milliardenhöhe zu. Etwa 81 % aller Schweizer Vermögensverwalter leiten Provisionen, welche sie von Dritten im Rahmen der Ausführung ihres Auftrags erhalten, nicht an ihre Kunden weiter. Wenn man sich vorstellt, dass ungefähr 28,5 % ihrer Einnahmen aus derartigen Provisionsabreden resultieren, verwundert das nicht. Sofern der Kunde nicht über derartige Provisionen informiert wird, verstößt diese Praxis jedoch gegen geltendes Recht.

Mit Urteil vom 22. März 2006 hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass Provisionen, die ein Vermögensverwalter von der depotführenden Bank erhält, an den Kunden weiterzuleiten sind und nicht dem Verwalter zustehen. Dem Kunden steht insoweit auch ein Auskunftsanspruch zu. Ein „Verzicht“ des Kunden kann ohne entsprechende Offenlegung nicht angenommen werden. „Es kann nicht als üblich angesehen werden, dass ein Auftraggeber unbesehen auf Rechenschaft verzichte und mit Einnahmen des Beauftragten einverstanden sei, deren Ausmaß er weder kennen noch kontrollieren kann.“ Auch die Standesregeln des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter verlangen, dass der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden sämtliche derartigen Leistungen offen legt und im Vertrag mit dem Kunden festhält, wem die Rückvergütung zukommen soll.

„Für die Vermögensverwaltung in Deutschland ist die Rechtslage nicht anders zu beurteilen. Auch wenn die Vermögensverwaltung von einer Bank durchgeführt wird und diese etwa von Fondsgesellschaften einen Teil der Ausgabe- bzw. Rücknahmeaufschläge erhält, sind diese Beträge offen zu legen und an den Kunden herauszugeben.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun aus der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. - Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte in München.

Betroffene Kunden sollten ihre Ansprüche auf Auskunft und Weiterleitung auf Grundlage des jeweils einschlägigen Vermögensverwaltungsvertrags auf jeden Fall von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte stehen hier in Kooperation mit einer Schweizer Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Provisionsrückführung“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Montag, Juli 17, 2006

WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG: Staatsanwaltschaft durchsucht Büroräume von Jürgen Schlögel.

Wie kapital-markt intern in der Ausgabe vom 14.07.2006 mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft Leipzig veranlasst, dass am Donnerstag vergangener Woche die Büroräume von Jürgen Schlögel durchsucht wurden. Die Ermittlungen würden im Zusammenhang mit Schlögels beherrschendem Einfluss bei der WBG Leipzig-West sowie seiner mutmaßlichen Rolle als Hintermann bei der DM Beteiligungen AG stehen.

Der BSZ® e.V., der hier detektivische Arbeit geleistet hat, wies die Anleger schon vor mehreren Wochen darauf hin, dass hier die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieselben Initiatoren für die Konzepte bei der WBG Leipzig-West und bei DM Beteiligungen verantwortlich sind.

Herr Schlögel könnte als Hauptaktionär der WBG Leipzig-West eventuell aus Prospekthaftung oder Kapitalanlagebetrug haften, ebenso bei der DM Beteiligungen AG.

Die Anleger sollten auch geschlossen auftreten und sich auf jeden Fall in der sog. Gläubigervertretung vertreten lassen, um Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerbanken durchzusetzen.

Erfahrungsgemäß kann durch die Gläubigervertretung die Verfahrensdauer beschleunigt werden und die zu erzielende Insolvenzquote erhöht werden.

Der BSZ e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Samstag, Juli 15, 2006

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte reichen erste Klage gegen Testamentsvollstrecker im Zusammenhang mit dem Alster Center Hamburg ein.

Zahlreiche Anleger bangen auf Grund Ihrer Anlage beim Hamburger Alster Center um ihr Geld. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte reichte nun erste Klagen im Zusammenhang mit der Beteiligung ein.

Der Initiator und Hauptverantwortliche des Projekts, Herr Philipp Kreuzer, ist vor kurzem verstorben. Herr Philipp Kreuzer soll das von den Anlegern investierte Kapital durch erhebliche Entnahmen geschmälert zu haben.

In den Jahren 2000/2001 wurden weitere Anleger für eine Beteiligung am sog. „Renditefonds Alster-Center 2000“ geworben.

Diesbezüglich wird den Fondsverantwortlichen vorgeworfen, ein nicht plausibles Konzept aufgestellt zu haben, freilich ohne die Anleger hierüber in Kenntnis zu setzen.

So wird beispielsweise der Vorwurf erhoben, dass die Zinsbelastungen durch Zinsvorauszahlungen „schöngerechnet“ wurden.

Die Zeitschrift Kapital-markt intern hat auf diese Ungereimtheiten in seinem Prospekt-Check vom 25.01.2001 hingewiesen.

Bei der Beteiligung an der Alster Center Verwaltungs GmbH & Co. 2. Grundbesitz KG hatte Herr Philipp Kreuzer den Anlegern persönlich zugesichert ratierlich im Rahmen der Liquidation Auszahlungen in Höhe von insgesamt 70,1 % - bezogen auf die nominale Beteiligungssumme - vorzunehmen. Nach den Erfahrungen der BSZ® Anlegerschutzanwälte sind die Zahlungsfristen nicht eingehalten worden bzw. erfolgte überhaupt keine Auszahlung mehr.

Gemäß einem Schreiben des Testamentvollstreckers über das Vermögen von Herrn Philipp Kreuzer steht vorliegend sogar ein Insolvenzantrag über das Nachlassvermögen im Raum.

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte raten daher dringend, sich bezüglich der Durchsetzung etwaiger Forderungen bzw. Schadenersatzansprüchen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Betroffene Anleger können sich auch durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Alster-Center“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Donnerstag, Juli 13, 2006

Landgericht Mainz verurteilt BHW Bank zur Rückabwicklung einer DLF-Beteiligung (DLF 98/29)

Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem LG Mainz wurde die BHW-Bank Hameln zur Rückabwicklung einer Beteiligung am DLF 98/29 verurteilt. Der Kläger wurde seitens eines Mitarbeiters des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) in seiner Wohnung zu Abschluss einer Beteiligung am DLF 98/29 bestimmt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hätte die BHW-Bank den Anleger daher nach dem Haustürwiderrufsgesetz über sein Widerrufsrecht belehren müssen.

Die von der BHW-Bank verwendeten Darlehensverträge enthielten zwar eine Widerrufsbelehrung, doch war diese nach Auffassung des Gerichts unwirksam.

Das Gericht stützt sich in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich auf die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte erst kürzlich in seinen Entscheidungen die Rechte von Anlegern geschlossener Immobilienfonds gestärkt.

„Durch dieses Urteil wird der Weg für die Anleger wieder ein Stück weit geebnet, ihre Schäden aus den Beteiligungen am DLF-Fonds kompensiert zu bekommen, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt István Cocron“, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.

Nach den bisherigen Erfahrungen der BSZ® Anlegerschutzanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der BHW-Bank vertreten, enthalten Darlehensverträge der BHW-Bank häufig eine unwirksame Widerrufsbelehrung.

Anleger sollten daher ihre Darlehensverträge auf deren Wirksamkeit überprüfen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden“, so BSZ® e.V. Rechtsanwalt István Cocron.

Anleger müssen zudem berücksichtigen, dass das Widerrufsrecht spätestens mit vollständiger Rückzahlung der Darlehensvaluta erlischt.

Die jeweiligen Anleger sollten auf keinen Fall ohne entsprechenden anwaltlichen Rat, Darlehensverlängerungen oder Umschuldungen über eine Drittbank vornehmen.

„Gerade wenn die Beratung in der Wohnung oder am Arbeitsplatz stattfand, bestehen gute Chancen, Ansprüche gegen die finanzierenden Bank durchzusetzen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Die Beratung muss dabei nicht von einem Mitarbeiter der Bank erfolgt sein, vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn die Beratung durch eine Vertriebsgesellschaft (z.B. AWD, FG-Finanz, etc.) vorgenommen wurde. Liegen zudem die Voraussetzungen für ein sog. „Verbundgeschäft“ vor, kommen weitere Ansprüche gegen die finanzierende Bank in Betracht.

„Nach unseren bisherigen Erfahrungen, werden die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts von den Rechtsschutztversicherungen in voller Höhe übernommen, wenn dargelegt wird, dass der Kreditvertrag im Rahmen einer Haustürsituation abgeschlossen wurde“, so Rechtsanwalt István Cocron, weiter.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BHW-Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Dienstag, Juli 11, 2006

WBG Leipzig-West AG. Chronologie eines Kapitalanlagebetrugs?

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, die am 19.06.2006 insolvent wurde, wurden in den letzten Monaten noch massiv neue Anleger mit zahlreichen Versprechen angeworben. Für diese Fälle dürfte ein Kapitalanlagebetrug ziemlich wahrscheinlich sein.

Seit Januar 2006 wurden die Anleger mit Beschwichtigungsformeln hingehalten und mit guten Nachrichten zur Firmengeschichte zu einer Neuanlage geködert, eine chronologische Auflistung:

25. Januar 2006: Die WBG Leipzig-West AG teilt in einem Anschreiben Tausenden Anlegern mit, dass sie unter EDV-Problemen leiden würde und sich dadurch die Auszahlung der im Dezember 2005 und im Januar 2006 fälligen Anleihen verzögern würde.

Gleichzeitig wird in diesem Anschreiben den Anlegern mitgeteilt, dass die WBG stolz darauf sei, im Immobilienbereich Mitte Januar das größte Geschäft der 80-jährigen Firmengeschichte abgeschlossen zu haben.

08. Februar 2006: „Die richtigen Zutaten – für den größten Erfolg unserer 80-jährigen Firmengeschichte“, lautet die Überschrift des aktuellen Schreibens der WBG an Tausende Anleger, sie teilt weiter mit, dass sie Immobilien zu einem Preis von über 40 Millionen € an eine Pensionskasse veräußert habe, das erzielte Verhandlungsergebnis habe deutlich über der ursprünglichen Kalkulation gelegen. Dieser Immobilienverkauf habe die größte Transaktion in der 80 jährigen Firmengeschichte der WBG dargestellt. Weiter, man höre und staune: „ Setzen Sie mit uns den erfolgreichen Weg auch in den nächsten Jahren gemeinsam fort:“

20. April 2006: Die WBG teilt mit, dass sie ein in ihrem Firmenverbund befindliches Immobilienpaket mit über 1.000 Wohneinheiten im laufenden Monat Mai an einen großen Pensionsfond veräußern werde. Zu diesem „Erfolg“ hätten auch die Zeichner beigetragen.

24. April 2006: Die Ausgabe einer neuen Anleihe mit 7 % Zinsen wird angekündigt. Dieses Papier trage dem Umstand Rechnung, dass die Zeichner durch ihr finanzielles Engagement in den letzten Jahren bei der WBG ein erhebliches Wachstum sowohl im Immobilienbereich als auch beim Ausbau von Beteiligungen ermöglicht hätten.
Weiter wird mitgeteilt – man kann es kaum glauben- dass der Hauptaktionär die Zusage abgegeben habe, das Eigenkapital der Gesellschaft um ca. 10.000.000,- € zu erhöhen.

01.06.2006: Zahlreichen Anlegern wird der Umtausch einer Anleihe mit Bonus und Zinsoptimierung angeboten, diesmal wieder mit 7 % Zins.

„All diese Angaben hatten den Zweck, den Anlegern eine Sicherheit vorzugaukeln, von der wenige Monate oder gar Wochen vor der Insolvenz wohl keinesfalls mehr gesprochen werden konnte. Spätestens im April 2006 musste der Unternehmensleitung die desolate Lage des Unternehmens bekannt sein. Es ist uns daher völlig unverständlich, wie noch wenige Wochen vor der Insolvenz von den größten Geschäften der Firmengeschichte oder der Zusage, dass der Hauptaktionär das Eigenkapital um 10 Mio. € erhöhen wolle, gesprochen werden konnte.

Zumindestens in diesen Fällen dürfte ein Fall von Kapitalanlagebetrug wahrscheinlich sein,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (Real Estate), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Donnerstag, Juli 06, 2006

First Real Estate Grundbesitz (FRE): Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen!!

In der Zeitung der Welt wurde in der Ausgabe vom 5. Juli 2006 mitgeteilt, dass die Kette von Skandalen um Anleihe-Emittenten nicht abreißt. Nach den Insolvenzen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG sei jetzt bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auch gegen die First Real Estate Grundbesitz (FRE) wegen Betrugsverdacht ermittelt.

Die Ermittlungen würden laut Auskunft der Staatsanwaltschaft seit August 2005 gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens unter dem Aktenzeichen (Az: 130 JS 44/05) geführt. Der Branchendienst Kapitalmarkt-Intern warnte bereits im Jahr 2003 vor den Anleihen der First Real Estate: Es bestünde „Totalverlustrisiko“.

Die First Real Estate hatte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen mit unterschiedlicher Laufzeit angeboten, z.B. eine Inhaberteilschuldverschreibung mit Laufzeit von 11 Monaten mit Fälligkeit 30.11.2006 und einer Rendite von 5,79 %. Laut Auskunft der BaFin unterliegt das Angebot damit nicht der Kontrolle der Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht, die erst für Papiere mit Laufzeit über 365 Tagen kontrolliert – im Ergebnis bedeutet dies deutlich weniger Schutz für den Anleger.

Auch nicht gerade vertrauensfördernd: In den Anleihebedingungen steht unter Punkt 1e), dass „die Inhaberteilschuldverschreibung auch zur Tilgung von vorangegangenen Anleihen benutzt werden kann.“

Fast dieselbe Passage fand sich auch bei den Anleihebedingungen der inzwischen insolventen WBG Leipzig-West AG, bei der von verschiedenen Seiten darüber spekuliert wurde, ob nicht vielleicht ein Schneeballsystem vorgelegen haben könnte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Real Estate“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Vermittler vorbörslicher Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz verurteilt

Landgericht Kempten verurteilt erstmals Vermittler vorbörslicher Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil für geschädigten Anleger.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Finsys Finanzsystem GmbH aus Kaufbeuren einen Kapitalanleger, dem von seinem Anlagevermittler empfohlen worden war, vorbörsliche Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu erwerben.

Das Landgericht Kempten verurteilte in seinem Urteil vom 20.04.2006 (Az.: 1 O 2384/05) die Finsys Finanzsystem GmbH dazu, Schadenersatz in Höhe der vollen Erwerbskosten zzgl. Zinsen zu leisten.

Zur Begründung führt das Landgericht Kempten aus, der Kapitalanleger sei nicht hinreichend über die spezifischen Risiken einer nicht an der Börse gehandelten Inhaber-Aktie aufgeklärt worden. Ferner habe es der Anlagevermittler unterlassen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des gesamten Konzepts und somit die Plausibilität der Kapitalanlage zu überprüfen.

Die DCM Capital Management Inc. war in die Schlagzeilen geraten als deren Initiator Herr Hermann Drittenpreis inhaftiert wurde. Herrn Drittenpreis wird vorgeworfen, das ihm von den Anlegern anvertraute Kapital nur zu einem Bruchteil angelegt und einen Großteil für andere Zwecke verbraucht zu haben.

Laut den Urteilsgründen des Landgerichts Kempten hätte die Anlagevermittlungsgesellschaft darauf hinweisen müssen, dass ihr objektive Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage nicht zur Verfügung standen. Die Übergabe des Prospekts (Anlegerinformationen) reiche hierfür nicht aus. „Das Urteil des Landgerichts Kempten ist für viele DCM-Geschädigte von erheblicher Bedeutung, da das Landgericht Kempten nun erstmals festgestellt hat, dass die Anlegerinformationen die spezifischen Risiken der Handelbarkeit vorbörslicher Aktien nicht in der erforderlichen Klarheit und Ausführlichkeit darlegen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der den Fall betreute.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DCM“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Mittwoch, Juli 05, 2006

Neue Hoffnung für Anleger des DLF

Commerzbank verzichtet außergerichtlich auf 88% ihrer Darlehensrestforderung aus der Finanzierung einer Beteiligung am DLF 97/22

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte schließen Vergleich für geschädigten Anleger

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Commerzbank AG einen Kapitalanleger, der einen Betrag in Höhe von DM 50.000,00 in eine Beteiligung des Dreiländerfonds DLF 97/22 investierte.

Die Beteiligung wurde über ein Darlehen bei der Commerzbank Bochum finanziert und über den AWD vermittelt. Der Anleger wurde nach eigenen Angaben vom Anlageberater nicht über die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Risiken aufgeklärt. Die gegen den AWD geltend gemachten Ansprüche wurden seitens des AWD als verjährt zurückgewiesen.

Die Beratung des Anlegers zur Beteiligung und Finanzierung erfolgte in dessen Wohnung.

Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs verzichtete die finanzierende Commerzbank nun auf 88% der ausstehenden Darlehensrestsumme.

Anleger, deren Beteiligung am DLF oder sonstigen fehlgeschlagenen Kapitalanlagen über ein Darlehen finanziert wurden, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche gegen die finanzierenden Banken zustehen.

„Gerade wenn die Beratung in der Wohnung der Anleger stattfand, bestehen in einer Vielzahl von Fällen gute Chancen, Ansprüche gegen die finanzierenden Bank durchzusetzen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Dreiländerfonds“ anschließen.Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Montag, Juli 03, 2006

First Real Estate Grundbesitz (FRE): Anleger sollten Risiken nicht vernachlässigen

Die First Real Estate Grundbesitz handelt mit Immobilien in Deutschland und Dubai und verspricht mit ihren Inhaberteilschuldverschreibungen ca. 6 % Zinsen pro Jahr.

In der Ausgabe 46/2005 der Börse Online wurde darauf hingewiesen, dass die Renditen, die den Zinssatz für Bundesanleihen vergleichbarer Laufzeit deutlich übersteigen, stutzig machen sollten.

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Ausgabe 12/2005, findet man keine konkreten Aussagen über den Geschäftsgang, Umsätze oder Gewinne. Weiter berichtet die FAZ darüber, dass das Unternehmen an der ECO-Pack GmbH beteiligt sei, die sog. Performs herstelle, die an die Getränkeindustrie geliefert und weiterverarbeitet würden. Die Website der ECO-Pack GmbH, auf die verlinkt werde, sei allerdings wenig aussagekräftig.

Laut dem „Anlageschutzarchiv“ der „Börse Online“ weise die Firma auch in Minischrift darauf hin, „dass die Inhaberteilschuldverschreibung auch zur Tilgung vorangegangener Anleihen benutzt werden könne“. Dies ist zumindestens insofern nicht völlig vertrauenserweckend, als sich dieselbe Aussage auch bei den Beteiligungen der inzwischen insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG fand, bei denen in der Presse darüber spekuliert wurde, ob vielleicht ein Schneeballsystem vorliegen könnte.

„Anleger sollten sich zumindestens darüber im Klaren sein, dass die höhere Rendite auch mit höheren Risiken erkauft wird,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.) und BSZ® e.V Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Real Estate“ anschließen.Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei.
Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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