Dienstag, August 01, 2006

Anleger des MSF-Fonds können die Sektkorken knallen lassen.

Landgericht Berlin verurteilt den ehemaligen Berliner FDP-Schulsenator Walter Rasch und heutigen Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) als Geschäftsführer des MSF-Fonds gleich in mehreren Verfahren
Das Landgericht Berlin (Az. 18 O 16/06 und Az 18 O 577/05) hat gestern zwei Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG, die Anleger des MSF Master Star Fund sind, Schadensersatz gegen Herrn Walter Rasch zugesprochen.
Am gestrigen und heutigen Tage wurden zudem noch weitere Klagen verhandelt, so dass die BSZ® Anlegerschutzanwälte kurzfristig mit weiteren 10 bis 15 obsiegenden Urteilen rechnet.
Die Begründung der Urteile liegt noch nicht vor. Rechtsanwalt André Tittel kommentiert diese Urteile: "Politiker, die mit ihrem guten Ruf für fragwürdige Kapitalanlagemodelle werben, haften nach unserer Ansicht zu Recht persönlich. Wir hoffen, dass diese Rechtsprechung ausgeweitet und verstärkt wird. Wir werden weitere jedenfalls die Klagen auf weitere Politiker ausweiten."
In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die spekulative Geldanlage. Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund.
Leider setzt insbesondere der Vertrieb seine Machenschaften nach wie vor fort. Seitens des Vertriebes wird vielen Anleger trotz Insolvenz noch versichert, dass die Gelder nicht verloren seien und Prozesse gegen die Fondsverantwortliche schlechte Erfolgsaussichten hätten. Diese Anleger laufen Gefahr, durch unwahre Information des ehemaligen Vertriebes ihre Ansprüche durch Verjährung "nochmals" zu verlieren.
Für diese Anleger dürften die Urteile ein deutliches und hoffentlich überzeugendes Argument sein.
Das Geschäftsmodell und die Vorgänge um den Fonds beurteilen die BSZ® Rechtsanwälte nach wie vor als skandalös. Letztlich wurden Anleger von einem einschlägig bekannten Strukturvertrieb, der Futura Finanz AG, geworben, um primär einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren.
Rechtsanwalt Tittel: "Unsere Meinung zu dem Geschäftsmodell ist: Die Anleger von heute sollten selbst die Abzocker von morgen finanzieren."
In welchem Maße die Anleger des Fonds übervorteilt wurden, lässt sich auch daran ermessen, dass von dem neuen Vertrieb allein für die Vermittlung von Mehrfachagenten fast 10 Millionen Euro bezahlt wurden. Dabei hat der neue Strukturvertrieb vorwiegend Vermittler des Vertriebes des Fonds, der Futura Finanz AG, angeworben. Der Insolvenzverwalter hat den Wert der Beteiligung an dem neuen Strukturvertrieb jedenfalls gerade mit 1 Euro angesetzt. Leider war dies bislang die einzige Investition des Fonds.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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„Problembank“ Reithinger im Visier der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen die Privatbank Reithinger mit Sitz in Singen am Bodensee. Im schlimmsten Fall droht die Entziehung der Bankerlaubnis.

Im Focus der Ermittlungen steht Herr Klaus Thannhuber, der Eigentümer der Bank. "Herr Thannhuber als Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an der Privatbank Reithinger (genügt) nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Bank zu stellenden Ansprüchen", heißt es laut Handelsblattartikel vom 20.07.2006 in einem Behördenschreiben.

In Finanzkreisen gibt es die Befürchtung, die Privatbank Reithinger könnte in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten sein. Die Privatbank Reithinger ist nicht Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Kundeneinlagen sind daher bis höchstens € 20.000,00 abgesichert.

Im Jahr 2003 war das Kreditinstitut aus dem Baden-Württembergischen Bankenverband ausgeschlossen worden. Der Grund: mehrfache Verstöße gegen Auflagen des Prüfverbandes sowie die Weigerung, sich prüfen zu lassen.

Laut Handelsblatt vom 28.07.2006 stehen die Menschen seit Ende der letzten Woche vor den Türen der Privatbank Reithinger Schlange, da sie um ihr Erspartes fürchten. Dort aber zeigt man sich unnachgiebig: Getreu dem Motto „Vertrag ist Vertrag“, lässt man die Bankkunden im Regen stehen.

Die Stuttgarter BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist schon seit längerer Zeit mit Rechtsfällen rund um die Privatbank Reithinger befasst. „Wir befürchten, dass die Privatbank Reithinger in die Insolvenz gehen könnte“, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, „Bankkunden mit einem Anlagekapital von mehr als € 20.000,00 sollten unbedingt ihr Geld abziehen. Weigert sich die Bank, sollte ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Anwalt beauftragt werden“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Reithinger Bank“anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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