Dienstag, Dezember 19, 2006

Anklage gegen VIP-Medienfonds-Initiator erhoben. Anwalt: „Größtes Steuerstrafverfahren in Deutschland.“

Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den Initiator der VIP-Medienfonds, Andreas Schmid, erhoben. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts München heute auf Nachfrage. „Das wird das größte Steuerstrafverfahren in Deutschland“, meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KTAG aus Bremen.

Nach seinen Angaben hatte die Steuerfahndung München kürzlich ihren umfangreichen Abschlussbericht zu den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 vorgelegt, auf den sich die Anklage jetzt stützt. VIP-Geschäftsführer Schmid soll den größten Teil des Anlagevolumens von mehr als 630 Millionen Euro prospektwidrig nicht in Filmproduktionen investiert und damit Steuerhinterziehung begangen haben. Der Anfangsverdacht gegen den Fondsinitiator habe sich „vollumfänglich“ bestätigt, heißt es laut Gieschen in dem mehr als 100 Seiten starken Papier der Fahnder. Schmid sitzt seit Ende September 2005 in Haft. Die Anleger seiner Fonds müssen nun mit Rückforderungen der Finanzämter in Höhe von insgesamt mindestens 300 Millionen Euro rechnen. Schmid wird außerdem Betrug und Untreue vorgeworfen.

Die dubiosen Fonds sind bundesweit mehr als 11.000 Anlegern zum Verhängnis geworden. Denn offenbar sind nur etwa 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich in die konkrete Produktion von TV- und Kinofilmen geflossen. Der Rest wurde wie Festgeld bei Banken geparkt. Die Fonds wurden als so genannte „Garantiefonds“ vertrieben. Gieschen: „Das wird nun dazu führen, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile nachträglich aberkannt und Nachzahlungen in erheblicher Höhe auf jeden einzelnen Anleger zukommen werden.“ Außerdem würde der Fiskus noch sechs Prozent Zinsen und Säumniszuschläge verlangen.

Schmid ist unter anderem an erfolgreichen Produktionen wie „Das Parfum“ und „Die Nibelungen“ beteiligt, hatte aber auch eine ganze Reihe von Filmen finanziert, die an den Kinokassen durchgefallen sind. Für das Jahr 2005 mussten die Anleger bereits auf Ausschüttungen verzichten. Rechtsanwalt Gieschen sieht sich durch die bayerischen Steuerfahnder bestätigt, die in ihrem Abschlussbericht obendrein feststellen, dass die atemberaubenden Renditeprognosen bei den VIP-Fonds „reine Fiktion“ waren: „Auch die Steuerbehörden sind der Auffassung, dass die Verantwortlichen an Hand der Erfahrungen aus ihren ersten beiden Filmfonds hätten wissen müssen, dass die behaupteten Erlösprognosen nicht erzielt werden.“

Schmid selbst hat stets alle Schuld von sich gewiesen, allerdings blieben mehrere Haftbeschwerden seiner Anwälte erfolglos.

Laut Gieschen waren auch die finanzierenden Banken in die zweifelhafte Struktur der VIP-Fonds eingeweiht: „Es zeichnet sich ab, dass die Bayerische HypoVereinsbank grundsätzlich als Prospektverantwortliche angesehen werden kann.“ Diese Prospektverantwortlichheit der HypoVereinsbank könne sich daraus ergeben, dass sie einerseits schuldübernehmende Bank der Medienfonds war, zum anderen einen Teil der Anlegergelder als obligatorische Darlehen einbrachte. Die KTAG Rechtsanwälte haben neben der HypoVereinsbank auch die Dresdner Bank auf Schadenersatz verklagt. Prospektverantwortlichkeit ist Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht. Weiter richtet sich eine Klage gegen die Commerzbank, die den Vertrieb der VIP-Medienfonds übernommen hatte.

Nach den VIP-Fonds sind in den vergangenen Monaten auch andere Medienfonds in die Krise geraten. Inzwischen hat unter anderem die Victory Media AG Insolvenz angemeldet. Hier läuft gegen Verantwortliche seit geraumer Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges.

Ebenfalls im Visier von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft sind die Apollo Media GmbH und die Equity Pictures AG, deren Geschäftsräume ebenfalls durchsucht worden sind. Equity hatte in den USA mit denselben Produktionsfirmen zusammengearbeitet, die im Fokus der VIP-Ermittler stehen, Apollo soll ein ähnliches Geschäftsmodell wie VIP betrieben haben.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen erwartet deshalb nichts Gutes: „Alle Anleger, die in so genannte Garantiefonds investiert haben, müssen demnächst höchstwahrscheinlich mit unliebsamen Überraschungen rechnen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Montag, Dezember 18, 2006

Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG insolvent!!

Das deutsche Finanzgewerbe wird von einem neuen Skandal erschüttert. Die Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG mit Sitz in Hamburg ist insolvent! Am 13.12.06 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das unter dem Az. 67a IN 525/06 läuft, beschlossen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus aus Hamburg bestellt.

Bei der „Europ-Leasing AG & Co Financial Solutions KG“ (im folgenden EL AG) konnten sich Anleger ab 5.000 € mit dem Ziel beteiligen, als KG Leasing-Verträge vorwiegend für Objekte aus dem IT-Bereich zu schließen. Der Ertrag sollte sich u.a. ergeben durch die Differenz der Effektivverzinsung der Leasing-Raten und dem Refinanzierungszins der Banken. Das geplante KG-Investitionskapital sollte als Ziel bei ca. 55 Mio. € liegen.

Schon früh wurde dabei Kritik laut an dem Geschäftsmodell der EL AG, schon am 19.05.2004 mahnte „kapital-markt intern“ zur Vorsicht, da bezweifelt wurde, dass die prospektierten Umsatzzahlen erreicht werden könnten. Auch ist auffallend, dass die EL AG als Aufwand für Vertrieb und Nebenkosten ca. 20 % einkalkulierte, ein sehr hoher Wert, der es noch schwieriger machte, die Renditen zu erzielen. Auch Rechtsanwalt Lachmair aus München warnte schon frühzeitig im Jahr 2005 vor einer Beteiligung und wurde dafür von der Fondsgesellschaft massivst angegriffen, leider wurden seine Befürchtungen und seine Kritik nun – wenigstens zum Teil- bestätigt.

Kapital-markt intern wies in der Ausgabe vom 15.12.2006 darauf hin, dass die Europ-Leasing Gruppe“ ihre Geschäftsentwicklung noch Mitte des Jahres .. in rosaroten Farben schilderte, so „sei das Vertrauen der Banken zur Europ Leasing ungebrochen, Finanzierungen seien gesichert und es stünde ausreichend Liquidität zur Verfügung,“ eine absolute Fehlprognose, wie nun klar wird.

Zur möglichen Insolvenzquote können noch keine Angaben gemacht werden, Betroffene sollten jedoch unbedingt ihre Forderungen anmelden. Gelegentlich wurde auch bereits die Vermutung geäußert, dass hinter allem ein sog. „Schneeballsystem“ stecken könnte, auch ein Kapitalanlagebetrug kann zumindestens nicht ausgeschlossen werden.

Betroffene sollten daher auch auf jeden Fall prüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und Hintermänner zustehen.
„Da bereits frühzeitig vor diesem Angebot gewarnt wurde, dürften auch Vermittler massivst in der Haftung stehen und zum Schadensersatz verpflichtet sein“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.). Partner der Kanzlei Dr. Rohde & Späth und BSZ® -Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus. Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen ist auch die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung enthalten, löst also keine gesonderten Kosten aus.

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Samstag, Dezember 16, 2006

DABAG – Geschäftsführer wegen Betrugsverdacht in Untersuchungshaft

Nach einem Bericht des Brancheninformationsdienstes kapital-markt intern („k-mi“) ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster gegen DABAG-Verantwortliche. Sie sollen Anleger betrogen und die eingesammelten Anlegergelder veruntreut haben. Gegen zwei Geschäftsführer wurde Haftbefehl erlassen.

Die DABAG warb für Private Equity-Geschäfte. Die Anlegergelder sollten in Start-Ups in den Bereichen Biotechnik, Medizin und Computertechnik investiert werden. Die Gesellschaft behauptete, dass es bereits genüge, wenn eines der ausgewählten Unternehmen mit seinen Entwicklungen wirtschaftlichen Erfolg habe. Dann steige der Wert der Beteiligung um ein Vielfaches.

17.000 Anleger glaubten den Unternehmensverantwortlichen und investierten ca. € 8 Mio. Davon werden sie möglicherweise nichts wieder sehen. Der Verlust wäre vermeidbar gewesen. k-mi warnte die Anleger bereits im Jahre 2003 mit den Worten „Aufgrund der dilettantischen Prospektierung und des Risikos, dass das gesamte Fondsvolumen für Managementgebühren draufgeht, raten wir zur äußersten Vorsicht."

Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Vermittler verpflichtet, die Kunden über negative Presseberichte zu informieren. Wenn er die Pflicht verletzt, haftet er. Deshalb können möglicherweise alle Anleger, die nicht auf die Berichte in k-mi hingewiesen worden, den Vermittler in Regress nehmen.“

Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DABAG“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

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Freitag, Dezember 15, 2006

WBG Leipzig-West, DM Beteiligungen AG: Sollen Anleger jetzt klagen??

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und auch bei der DM Beteiligungen AG, beide insolvent, sollten Anleger in ihre Überlegungen mit einbeziehen, dass noch in diesem Jahr die Verjährung ihrer Ansprüche aus Prospekthaftung drohen könnte, denn diese verjähren nach der geltenden Rechtsprechung in sechs Monaten seit Kenntnis des Prospektmangels.

Da die Insolvenzen am 19.06.06 sowie am 27.06.06 erfolgten, ist es nicht ausgeschlossen, dass also eventuell schon zum Jahresende die Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung droht, beim BSZ® e.V. gehen daher zahlreiche Anfragen von Anlegern ein, wie sie sich hierbei verhalten sollen.

Da die Insolvenzquote laut Auskunft der Insolvenzverwalter bei beiden Unternehmen voraussichtlich niedrig ausfallen wird, müssen Anleger also, wenn sie ihr Geld zum Großteil zurück haben wollen, Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen und gegen diese eventuell Klage erheben.

Sollten Anleger dies also tun? Hierzu Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt: „Betroffene sollten berücksichtigen, dass durchaus ein hohes Vollstreckungsrisiko besteht. Das heißt, selbst wenn z.B. eine Klage, die den Anleger viel Geld kostet, gewonnen werden sollte, besteht die Gefahr, dass bei den Verantwortlichen „nichts zu holen“ ist, da diese einfach offiziell nicht mehr genügend Geld haben, um Schadensersatzansprüche zu bedienen.“ Hierbei sollten Anleger auch in ihre Überlegungen mit einfließen lassen, dass der Insolvenzverwalter Dr. Flöther das Vermögen des Hauptaktionärs Jürgen Schlögel arrestiert hat, da auch der Insolvenzverwalter noch Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe gegen Schlögel geltend machen will.

Bei dem Vorstand Herrn Klusmeyer sieht es wohl so aus, dass dieser, wie eine eigens vom BSZ® e.V. eingeholte Bonitätsprüfung ergab, auch nicht übermäßig „flüssig“ ist, so dass den Anlegern auch hier droht, auf ihren Schadensersatzansprüchen „sitzen zu bleiben. „Die Entscheidung, ob nun z.B. geklagt wird, oder nicht, muss jeder Anleger selber treffen und für sich selber Chancen und Risiken genau abwägen. Wir raten jedoch Anlegern, die die Kosten selber finanzieren müssten, von einer eventuellen Prospekthaftungsklage eher ab, da wir das Risiko als zu hoch einschätzen, dass die Betroffenen hierbei schlechtem Geld noch gutes Geld hinterherwerfen,“ so Rechtsanwalt Späth weiter.

Etwas anders sieht es bei Betroffenen aus, die über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen. Wenn eine solche Rechtsschutzversicherung auf die Risiken hingewiesen wird und Deckungsschutz erteilt, sollte der Anleger es versuchen. Das Vollstreckungsrisiko bleibt ihm dann zwar nach wie vor, da er jedoch kein Kostenrisiko hat, ist dies in solchen Fällen eher verschmerzbar.
„Auch sollten Geschädigte in ihre Überlegungen mit einbeziehen, dass bei der WBG und DM voraussichtlich nicht nur Ansprüche aus Prospekthaftung bestehen, sondern höchstwahrscheinlich auch aus unerlaubter Handlung und Kapitalanlagebetrug. Diese verjähren aber definitiv noch nicht zum Jahresende“ so Späth weiter.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West" anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus. Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen ist auch die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung enthalten, löst also keine gesonderten Kosten aus.

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Dienstag, Dezember 12, 2006

First Real Estate erneut in Zahlungsverzug, brisante Enthüllungen des BSZ® e.V. !!

12 Tage nach dem Fälligkeitstermin 30.11.06 einer weiteren Anleihe mit einem Volumen in Höhe von 4.000.000 € werden die Befürchtungen des BSZ® e.V. leider bestätigt: Auch zu diesem Termin ist die „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ bei Anlegern mit der Auszahlung in Verzug, leider gibt es auch Indizien, die dafür sprechen, dass hier der Insolvenzfall nicht auszuschließen ist – die akribischen Recherchen des BSZ® e.V. lassen nichts Gutes ahnen!!

First Real Estate hatte vor einigen Wochen selber Liquiditätsprobleme eingeräumt und den Anlegern einer am 30.09.2006 fälligen Anleihe angeboten, zunächst 50 % der fälligen Gelder auszubezahlen, weitere 50 % sollten bis zu einem Jahr gestundet werden. Auch für die Anleihe mit Fälligkeit 30.09.2006 warten noch zahlreiche Anleger, die auf das Angebot von FRE nicht eingegangen waren, vergeblich auf die Auszahlung.

Begründet wurden die Zahlungsprobleme bei FRE in einem Anschreiben an die Anleger vor einiger Zeit mit einem misslungenem Engagement bei der ECO-Pack GmbH, einem Hersteller von PET-Rohlingen, deren Sanierung laut FRE ca. 3.000.000 € veranschlagen würde.

Ein weiterer Anbieter von Inhaberteilschuldverschreibungen, die „Deutsche PET AG“ mit Sitz in Meerbusch, musste inzwischen sogar nach eigenen Angaben am 24.11.2006 Insolvenz anmelden, bei der Telefon-Hotline wird der Insolvenzantrag bestätigt.

„Erstaunlich ist dabei, dass die Deutsche PET AG ihre Insolvenz genauso wie die FRE ihre Zahlungsprobleme mit einem misslungenen Engagement bei der „ECO-Pack GmbH“ begründete,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner der Kanzlei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt. Die „Deutsche PET AG“ berichtete nämlich in einem Anschreiben an die Anleger vom 21.11.2006 u.a. von Problemen bei einer Beteiligung an eben dieser „ECO-Pack GmbH, ehemalige Euro-Pet Merseburg GmbH.

Die Beteiligung an der „ECO-Pack GmbH“ musste nach Angaben der „Deutschen PET AG“ erheblich schlechter beurteilt werden als zunächst angenommen, außerdem habe ein Berufungsverfahren gegen die „ECO-Pack GmbH“ bei dem es um Verträge gegangen sei und das zunächst viel versprechend ausgesehen habe, zurück genommen werden müssen, so die „Deutsche PET AG“.
Man könnte sich also nun fragen, ob es nicht sogar denkbar ist, dass hier „Querverbindungen“ zwischen den 3 Unternehmen „First Real Estate Grundbesitz GmbH“, „ECO-Pack GmbH“ und insolvente „Deutsche PET AG“ bestehen und auch, welche Rolle eigentlich die „ECO-Pack GmbH“ gespielt hat bzw. spielt?

Diese Frage kann zur Zeit noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden, fest steht jedoch, dass die „ECO-Pack GmbH“ sowohl von der „Deutschen PET AG“ als auch von der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ Gelder erhalten hat.

Erstaunlich ist auch, dass in einem dem BSZ® e.V. vorliegendem Schreiben der „Deutschen PET AG“ mitgeteilt wurde, dass Herr Appel, Geschäftsführer der „ECO-Pack“, auch als Vorstand der „Deutschen PET AG“ tätig war. Was hatte dieser Wechsel von der „Deutschen PET AG“ zur „ECO-Pack“ zu bedeuten? Sollten hier irgendwelche Gelder/Darlehen zwischen diesen beiden Unternehmen hin und her verschoben werden? Die nächsten Wochen und Monate werden Klarheit bringen, auch darüber, wie die Zukunft der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ und deren Anlegern aussehen wird.
Eventuell könnte auch die Unternehmensleitung der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“, bei der die Staatsanwaltschaft seit einiger Zeit wegen Kapitalanlagebetruges ermittelt, den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.12.2006 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Sonntag, Dezember 10, 2006

Mit hohen Renditeversprechen werden Anleger um ihr Geld betrogen.

Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt, insbesondere der so genannte graue Kapitalmarkt, ist jedoch für die meisten Anleger ein völlig undurchschaubares Gebilde. Die „hohe Kunst“ der sich hier immer häufiger tummelnden „Finanzmaffia“ besteht nämlich darin, mit zweifelhaften Vertriebsmethoden Koffer voller Euros gegen Koffer voller unhaltbarer Versprechungen zu tauschen. Dabei ist das Versprechen hoher Renditen für die Opfer fast immer entscheidend, das zeigen die Erfahrungen des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Jedes Jahr werden so private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.

Der BSZ® e.V. hat einmal - ohne Anspruch auf Vollständigkeit- die Pressemeldungen nur der letzten 3 Tage bezüglich Kapitalanlagebetrug zusammengestellt:

Weil er fast 3000 Anleger um insgesamt rund 30 Millionen Euro geprellt hat, muss der Gründer des früheren Kasseler Fondsbetreibers F & P für fünf Jahre ins Gefängnis .Das Kasseler Landgericht verurteilte Benjamin L. wegen unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen, Untreue, Betrugs und Urkundenfälschung. Die angeblichen Renditen von bis zu 22 Prozent bewegten 2873 Menschen dazu, insgesamt rund 66 Millionen Euro in F & P zu investieren.

Vor dem Stuttgarter Landgericht hat ein Prozess gegen drei Männer begonnen, die mit Anlagebetrügereien übers Internet mehr als 25 Millionen Euro erschwindelt haben sollen. Betrug in besonders schweren Fällen, lautet die Anklage. Mehr als 4000 Straftaten werden aufgelistet. Die drei Männer im Alter zwischen 33 bis 54 Jahren sollen eine Firma namens APM Investment Limited gegründet und auf ihrer Homepage potenziellen Anlegern Renditen von acht Prozent und mehr pro Monat versprochen haben. 4183 Gutgläubige aus dem gesamten Bundesgebiet, hatten dem Trio insgesamt 25,32 Millionen Euro überwiesen - in einzelnen Beträge zwischen 2000 und 200 000 Euro und überwiegend auf Konten von Briefkastenfirmen im Ausland. Wo das Geld abgeblieben ist, kann die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsverbrechen heute noch nicht sagen.

Ein 76-jähriger Unternehmer aus Gladbeck der einen Professoren- und zwei Doktortitel trägt muss sich wegen Anlagebetruges vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, rund 1000 Anleger mit falschen Versprechen in riskante Geldgeschäfte verwickelt zu haben. Der Mann soll seinen Geldgebern eine zehnprozentige Verzinsung zugesichert und das Vorhandensein von Landesbürgschaften vorgetäuscht haben. Der Schaden soll sich auf rund 20 Millionen Euro belaufen.

Ein seit fast acht Jahren mit internationalem Haftbefehl gesuchter Anlagebetrüger aus Frankfurt ist auf den Philippinen gefasst worden. Der inzwischen 40-Jährige Andreas M. soll gemeinsam mit fünf Komplizen fast 2000 Investoren um insgesamt 22 Millionen Mark (knapp 11 Millionen Euro) betrogen haben. Ihm wird vorgeworfen, die Struktur einer Scheinfirma maßgeblich erdacht zu haben. Nach ihm wurde seit Februar 1999 mit internationalem Haftbefehl gefahndet.

Im Millionen-Betrugsprozess «Inter Capital» hat das Strafgericht Baselland Zuchthausstrafen von sechseinhalb und drei Jahren Zuchthaus verhängt. Das Gericht befand die beiden Angeklagten im Alter von 74 und 67 Jahren des gewerbsmäßigen Betrugs sowie der banden- und gewerbsmäßigen Geldwäscherei für schuldig. Zudem verurteilte es sie wegen Verstößen gegen das Bankengesetz. Die Männer hatten unter anderem mit einer Bankfirma auf der Karibikinsel Anguilla Anlagegeschäfte betrieben. In der Zeit von 1992 bis 2000, die das Strafgericht zu beurteilen hatte, zahlten über 1500 Anleger, zumeist aus Deutschland, rund 80 Mio. Franken ein, wie der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung festhielt. Das System habe nach dem «Prinzip Hoffnung» funktioniert, sagte der Präsident.

Die ca. 30 000 Anleger, die ihr Geld der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West anvertrauten, müssen wohl in die Röhre gucken. Von den mehr als 300 Millionen Euro, die die Manager der insolventen Firma einsammelten, um sie offenbar auf eigene Konten umzuleiten, wurden nur noch Restbeträge aufgefunden.

Die märchenhafte Geldvermehrung auf welche die gutgläubigen Anleger hoffen, entpuppt sich oft als eine Umverteilung ihrer Anlagebeträge in die (Auslands)-Tresore der Anlagefirmen. Häufig werben unseriöse Anbieter mit prominenten Politikern. Besonders ausgeprägt war und ist dieses Marketing bei den Herren die sich für die Privatisierung der Alterssicherung stark machen. Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.

Mitunter scheuen sich die Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei solchen Unternehmen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Ist es schon durch diese Umstände schwer genug, Verbraucher vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz erheblich verbesserungswürdig. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben.

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Der BSZ® e.V. wird auch weiterhin dazu beitragen, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bieten Betroffenen die Möglichkeit von BSZ® -Anwälten Ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

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Donnerstag, Dezember 07, 2006

Durchschaubares Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation

Wie der BSZ® e.V. (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein, Dieburg) mitteilt haben einige Fonds-Anbieter, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren sind, nun eine neue Methode entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können: In einem Rundschreiben an Anleger werden Anwälte als „gierig“ und in ähnlicher Weise diffamiert. Zugleich wird ein klageabweisendes Urteil erster Instanz verschickt und damit der Eindruck erweckt, als würden solche Klagen stets abgewiesen werden. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass ein Urteil zweiter Instanz (OLG) dieselben Beklagten zum Schadensersatz verurteilt hat.

In einem aktuellen Beispielsfall stehen folgende Fakten fest:
Gegen die Geschäftsführer wird ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft geführt. Von den eingesammelten Anlegergeldern haben sich die Prospektinitiatoren mehrere Mio. Euro Gebühren und sonstige „weiche Kosten“ genehmigt (soviel zur Gier).

Die Anleger stellen berechtigte Fragen: Was ist der Grund für das Ermittlungsverfahren, wie ist das Geld der Anleger verwendet worden? Statt Antworten erhalten die Anleger Briefe mit Hetzkampagnen über Rechtsanwälte.

Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Stattdessen werden sie weiterhin systematisch desinformiert.

Die Geschäftsführung eines Filmfonds hetzt auch gegen den BSZ® e.V. BSZ® Vorstand Horst Roosen meint hierzu: „Gegen uns wird kein Ermittlungsverfahren geführt, gegen die betreffenden Geschäftsführer die gegen uns hetzen, schon. Nachdem die Staatsanwalschaft dort vorstellig geworden ist, muss auch ein Anfangsverdacht bestehen. Anleger sollten daher prüfen, ob sie der Geschäftsführung noch vertrauen können.“

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob der Kapitalanleger tatsächlich ein Lebewesen ist dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann? Jedes Jahr verlieren Anleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Milliardenbeträge für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Stattdessen sollte umgehend ein im Kapitalanlagerecht erfahrener Anwalt aufgesucht werden. Auch eine Interessengemeinschaft geschädigter Anleger, sofern Sie von Rechtsanwälten geführt wird und keine Erfolgsprovisionen abkassiert, ist immer eine gute Adresse.

BSZ® e.V. Gr.-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg,
Telefon . 06071-823780 Fax: 23295
e-mail: BSZ-ev@t-online.de
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Montag, Dezember 04, 2006

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten erneut vor dem OLG-München vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen. Ansprüche auch für ältere Falk-Fonds nach Ansicht des OLG nicht verjährt! Prospekt zum Falk-Fonds 60 nach Auffassung des OLG München nicht zur Aufklärung über die Risiken ausreichend.

Mit weiterem Urteil des OLG-München vom 25.10.2006 erreichte ein weiterer von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Oberlandesgericht München die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligung am Falk-Fonds 66 und Falk-Fonds 60.

Im Oktober 2005 hatten die BSZ® Vertrauensanwälte u.a. beim Landgericht Landshut für mehrere Anleger Klage gegen Anlageberater wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Beteiligungen am Falk-Fonds 60 und Falk-Fonds 66 eingereicht.

Den vertretenen Anlegern wurde der Falk-Fonds als sichere Anlageform empfohlen. Die Ausschüttungen, so die Anlageberater, seien garantiert. Verlustrisiken bestünden nicht.

Aus steuerlichen Gründen, wurde den Anlegern zudem empfohlen, ihre Beteiligung über ein Darlehen zu finanzieren. Der Anlageberater kümmerte sich auch um die Suche nach der finanzierenden Bank.

Im Rahmen der Verurteilung durch das OLG München, wurde der Anlageberater nun auch verpflichtet, den Anleger von sämtlichen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der finanzierenden Bank freizustellen. Sämtliche bisher geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen müssen ebenfalls vom Berater ersetzt werden.

„Anleger, denen ihre Beteiligung am Falk-Fonds 60 oder Falk-Fonds 66 ebenfalls über einen Anlageberater vermittelt wurde, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so BSZ® Vertrauensanwalt Cocron. Da nicht alle Anlageberater über eine Haftpflichtversicherung verfügen, kann diesbezüglich im Einzelfall Eile geboten sein, da im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche das Prioritätsprinzip gilt.

Seitens des OLG München wurde zudem die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bestätigt, wonach die Verjährung der Ansprüche im Zusammenhang mit der Anlageberatung nicht bereits mit dem Erwerb, sondern erst mit Kenntnis des Anlegers von Schaden und Schädiger zu laufen beginnt. Diese Kenntnis liegt nach Einschätzung von Rechtsanwalt István Cocron frühestens dann vor, wenn der Anleger anwaltlich beraten wird.

Das OLG München äußerte zudem erhebliche Bedenken, ob der Prospekt zum Falk-Fonds 60 für eine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung ausreichend sei.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital " anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Samstag, Dezember 02, 2006

First Real Estate Grundbesitz GmbH: Zahltag 30.11.2006

Bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist am 30.11.2006 eine weitere Inhaberteilschuldverschreibung mit einem Volumen im Höhe von 4 Millionen € und versprochenen Zinsen in Höhe von 5,79 % p.a. fällig geworden.

Da bei First Real Estate in den vergangenen Monaten teilweise Probleme mit der Rückzahlung fälliger Gelder aufgetaucht sind und First Real Estate selber erhebliche Liquiditätsprobleme eingeräumt hatte, die wiederum mit Liquiditätsproblemen bei der Eco Pack GmbH begründet wurden, sollten Betroffene die Situation genau verfolgen und bei Nichtzahlung sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, um hier keine wertvolle Zeit verstreichen zu lassen.

Nach Ansicht des BSZ® e.V. und der BSZ®-Vertrauensanwälte besteht die Befürchtung, dass auch die am 30.11.2006 fällige Anleihe nicht fristgerecht ausbezahlt werden wird. Hierzu Rechtsanwalt Walter Späth, BSZ®-Vertrauensanwalt: „Auch eine am 30.09.2006 fällige Anleihe wurde von FRE noch nicht vollständig ausbezahlt, hierbei wurde Anlegern das Angebot gemacht, nur 50 % der fälligen Anlagegelder auszubezahlen und weitere 50 % erst bis zu 12 Monaten später, um eine Sanierung zu ermöglichen. Zahlreiche Anleger, die auf das Angebot nicht eingingen, erhielten dann überhaupt kein Geld, obwohl sie hierauf einen klaren rechtlichen Anspruch haben. Auch ist nicht davon auszugehen, dass sich die Liquiditätslage innerhalb weniger Wochen deutlich verbessert haben dürfte:“

Im Gegenteil dürfte eher die Gefahr einer weiteren Vermögensverschlechterung bestehen, denn die bereits bestehenden erheblichen Liquiditätsprobleme bei FRE dürften sich durch die Auszahlung der am 30.11.2006 fälligen Anleihe weiter verstärken.

Ein Indiz dafür ist auch, dass Anleger in den letzten Wochen verstärkt davon berichteten, dass sie von FRE-Mitarbeitern telefonisch zur Wiederanlage bewegt werden sollten.

Anleger sollten sich nicht auf die lange Bank schieben lassen, sondern ggf. schnell handeln. Auch für Anleger der noch nicht fälligen Anleihen besteht eventuell die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12.2006 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.