Dienstag, Januar 30, 2007

First Real Estate: Geschäftsführerin Anne Cmok verlässt das sinkende Schiff!!

Der bisherigen Geschäftsführerin Anne Cmok wird es offensichtlich „zu heiß“, neue Geschäftsführerin ist Christiane Driller. Mitarbeiter von First Real Estate räumt ein, dass die Firma am Rande der Insolvenz steht. Anleger sollten Strafantrag stellen.

Der bisherigen Geschäftsführerin der First Real Estate Grundbesitz GmbH Anne Cmok wird es wohl offensichtlich zu ungemütlich als Geschäftsführerin, wer vor einigen Tagen die Homepage von FRE betrachtete, sah als angegebene Geschäftsführerin noch Anne Cmok, seit einigen Tagen muss es wohl einen Geschäftsführerwechsel gegeben haben, denn wer seit heute die Homepage von FRE betrachtet, sieht, dass als Geschäftsführerin nun eine Christiane Driller angegeben ist.

Dies ist kein gutes Zeichen, leider lässt es sich nur in der gegenwärtigen desolaten Situation nur so deuten, dass die bisherige Geschäftsführerin Anne Cmok selber kein Vertrauen mehr in die Firma hat und so ihre Verantwortung für die bevorstehende Pleite zu verschleiern versucht. Ob die neue Geschäftsführerin Christiane Driller nur als sog. „Firmenbestatterin“ fungiert, wird die Staatsanwaltschaft zu klären haben.

Inzwischen wird auch von Mitarbeitern der First Real Estate selbst zugegeben, dass die Firma vor dem Abgrund steht.

War FRE etliche Tage telefonisch überhaupt nicht mehr erreichbar, so rief am 29.01.2007 ein Anleger bei FRE an, worauf ein Mitarbeiter von FRE das Gespräch entgegen nahm und ihm mitteilte, dass FRE akut insolvenzgefährdet sei, da die Firma – angeblich – noch 7 Millionen Euro von der Eco Pack GmbH zu bekommen habe, an der sich FRE angeblich beteiligt habe.

Der BSZ® e.V., der „aktive Aufklärer der Anleger“, wird in nächster Zeit weiteres brisantes Material präsentieren, woraus sich ergibt, dass diese „Story“, die den Anlegern von FRE seit einiger Zeit „aufgetischt“ wird, so nicht stimmen kann.

Auch die bisherige Geschäftsführerin Anne Cmok wird sich durch ihr Ausscheiden aus der Geschäftsführung nicht aus der Verantwortung stehlen können, es ist auch hier sehr wahrscheinlich, dass Anne Cmok massiv zum Schadensersatz verpflichtet sein wird, von der zu befürchtenden strafrechtlichen Relevanz ihres Tuns einmal abgesehen.

Anleger sollten inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen FRE und die Verantwortlichen stellen, nach internen, dem BSZ® e.V. vorliegenden Informationen sucht die Staatsanwaltschaft Düsseldorf noch nach Anlegern, um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen forcieren zu können.

Der BSZ® e.V., einer der führenden Anlegerschutzvereine Deutschlands, hat in den letzten Wochen und Monaten zahlreiches brisantes Material zusammen getragen und wird der Staatsanwaltschaft Düsseldorf auch seine Unterstützung zur Aufklärung des Sachverhalts anbieten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Privatbank Reithinger: Kreditschuldner müssen jetzt aktiv werden!

Das Insolvenzverfahren der Privatbank Reithinger wird bis zu zehn Jahre dauern. Es sind zahlreiche Gerichtsprozesse zu befürchten. Um größeren Schaden von sich abzuwenden, müssen Kreditschuldner schon jetzt aktiv werden.

Am 01.02.2007 findet im Insolvenzverfahren der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG auf dem Messegelände in Friedrichshafen die erste Gläubigerversammlung statt. Der Insolvenzverwalter Heinrich Müller-Feyen wird wenig Erfreuliches berichten. Es ist zu erwarten, dass das Insolvenzverfahren bis zu zehn Jahre dauern könnte.

Die lange Verfahrensdauer ist dadurch bedingt, dass die Grenzen zwischen Insolvenzschuldnern und -gläubigern fließend sind. Kreditnehmer, die eigentlich Insolvenzschuldner sind, erachten sich als Insolvenzgläubiger. Noch immer bietet die höchstrichterliche Rechtsprechung im Falle kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen den betroffenen Anlegern gute Möglichkeiten, die Rückzahlung ihrer Kredite zu verweigern. Kreditschuldner sollten deshalb nicht untätig bleiben: Wer jetzt aktiv am Insolvenzverfahren teilnimmt, kann seine Rechtsposition entscheidend verbessern. „Die Situation bei der Privatbank Reithinger ist für die Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar nicht neu“, so der Bankrechtsexperte und BSZ® e.V. Vertrauensamwalt Dr. Steinhübel, „im Jahre 2003 ist die BFI Bank AG in Dresden pleite gegangen. Unserer Kanzlei ist es damals gelungen, ohne Gerichtsprozesse viele hundert Kapitalanleger von ihren Schulden zu befreien.“

Die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG ist nach Ansicht der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar verpflichtet, Zins- und Tilgungsleistungen, welche Kreditnehmer zur Finanzierung ihrer Beteiligungen an der Deutschlandfonds KG, der 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG sowie der 3. Realwert KG geleistet haben, zurück zu bezahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Darlehensvertrag stellvertretend durch die Procurator Treuhand GmbH abgeschlossen wurde. Der Insolvenzverwalter Müller-Feyen rechnet damit, nur noch einen geringen Teil der formal ausgewiesenen Darlehensforderungen realisieren zu können. Da er bereits Vergleichsbereitschaft signalisierte, sollten sich betroffene Anleger sofort an einen Rechtsanwalt wenden, der über langjährige Erfahrung bei Bankenpleiten verfügt.

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen Haftungsfragen des Kapitalmarkts und der präventive Anlegerschutz. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2006/2007 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erneut eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Die renommierte Nomos Verlagsgesellschaft zählt die Kanzlei „zur ersten Riege der Anlegerkanzleien in Deutschland“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Reithinegr Bank" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Januar 29, 2007

BSZ® e.V. rüstet auf gegen wettbewerbsrechtliche Angriffe von Initiatoren des grauen Kapitalmarkts


Auf dem Anlagemarkt tummeln sich viele Scharlatane, Hochstapler und Betrüger. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Oft tauchen dabei die gleichen Personen immer wieder auf, nur Name und Fassade wechseln ständig.

Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die hierfür nötige Information. Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.

Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht nur mit aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter auch reihenweise zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufgefordert.

Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet! Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft.
Dankenswerter Weise hat nun auch die Bundesregierung diesen Misstand erkannt und verkündet, nun auch auf Gesetzesebene gegen Massenabmahnungen vorzugehen. So sollen die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung deutlich reduziert werden, um dem Missbrauch bereits von Beginn an zu erschweren.

Da oftmals auch die größten Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, kommt die die folgende aktuelle Nachricht einer BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei gerade recht:

CLLB Rechtsanwälte erweitern ihr Beratungsspektrum um neues Ressort Wettbewerbsrecht

Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München bildet ein neues wettbewerbsrechtliches Ressort. Der Grund für diese taktische Entscheidung liegt im zunehmenden Beratungsbedarf der Mandantschaft. Aufgrund der entsprechenden Marktentwicklung entschloss sich die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ein eigenes Ressort Wettbewerbsrecht zu gründen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bietet in diesem Zusammenhang neben einer umfassenden vorbereitenden Beratung auch die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen an, insbesondere im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, aber auch die Bewertung markenrechtlicher Fragestellungen an. Mit dieser weiteren Schwerpunktsetzung soll die bereits in der Vergangenheit von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gebotene umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung der Mandanten sichergestellt werden.

Der BSZ® e.V. wird ab sofort alle wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten von der Kanzlei CLLB bearbeiten lassen und bietet anderen Anlegerschützern einen aktiven Informationsaustausch an.

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Mittwoch, Januar 24, 2007

Verjährung: BGH hat die Rechte von Kapitalanlegern dramatisch gestärkt.

Alt-Ansprüche aus Überleitungsfällen vor dem 01.01.2001 sind nicht verjährt.
Nach den Feststellungen des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenats sind die Schadensersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind (sog. Überleitungsfälle), in den meisten Fällen nicht verjährt (Az. XI ZR 44/06). Denn in diesem Fällen kommt es für den Beginn der Verjährung entscheidend auf die Kenntnis des Anlegers vom Schaden und vom Schädiger an, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Das Urteil dürfte für mehr als 100.000 Kapitalanleger in Deutschland Bedeutung haben. Bis dato bestand wegen der Überleitungsvorschrift (Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB) zum neuen Verjährungsrecht die Rechtsunsicherheit, ob die vor dem 01.01.2002 entstandenen Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern seit dem 31.12.2004 verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sind. Das ist nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs nicht der Fall: Die Kapitalanleger können ihre Schadensersatzansprüche auch noch heute durchsetzen, wenn sie in den letzten drei Jahren keine Kenntnis vom Schaden und von dem Schädiger hatten.

„Und das“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Stuttgarter Kanzlei BGKS Rechtsanwälte, „gilt für die meisten Mandanten. Denn die Kapitalanlagen entwickeln sich in den meisten Fällen in den ersten Jahren scheinbar prognosegerecht.“ Und solange der Schaden nicht „sichtbar“ geworden ist, hat der Anleger keine Kenntnis davon.

BGKS-Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert: „Der Bundesgerichtshof hat mit der Entscheidung die Meinung vieler Oberlandesgerichte bestätigt und für Rechtssicherheit gesorgt. Jetzt können wir vielen Mandanten grünes Licht für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche geben.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Januar 23, 2007

Situation für Anleger der First Real Estate spitzt sich zu.

Unternehmen steht offenbar kurz vor der Insolvenz – Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt weiter-
Die Düsseldorfer First Real Estate Grundbesitz GmbH (FRE) steht nach Auffassung der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte unmittelbar vor dem Aus.

Die FRE kommt bereits seit September 2006 ihren Zahlungsverpflichtungen aus den ausgegebenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach. Seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wurde daher bereits für eine Vielzahl von Anlegern Klage beim zuständigen Amts- bzw. Landgericht Düsseldorf eingereicht. CLLB-Rechtsanwälte konnte als einer der ersten Kanzleien eine Verurteilung der FRE erreichen. Die Zwangsvollstreckung wurde bereits eingeleitet.

Bereits im Sommer 2006 räumte die FRE Liquiditätsschwierigkeiten ein und bat die betroffenen Anleger um Stundung der fälligen Zahlungen.

Tausende Anleger fürchten daher nun um ihre Ersparnisse. Seit vergangener Woche habe sich die Situation verschärft. Das Unternehmen sei teilweise telefonisch und per Fax nicht mehr erreichbar, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Liebl, von der Kanzlei CLLB in München
Die First Real Estate steht seit Jahren auf Warnlisten der Stiftung Warentest.

Seiten der FRE wurden bundesweit bei rund 8.000 Anlegern ca. 60 Millionen Euro eingesammelt.

Nachdem bereits im August des vergangenen Jahres fällige Zinszahlungen ausblieben, wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung erstattet. Auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit 2005 gegen die FRE wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.

CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob auch in ihrem Fall straf- und zivilrechtliche Schritte einzuleiten sind.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, Januar 22, 2007

Sachwert Capital GmbH: Geld zurück wegen verbotener Bankgeschäfte!

BaFin ordnet Abwicklung der unerlaubten Einlagengeschäfte der Sachwert Capital GmbH an. Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Am 22.11.2006 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte der Sachwert Capital GmbH (Graben-Neudorf) an. Ferner verpflichtete die BaFin das Unternehmen dazu, über die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen Bericht zu erstatten.

Die Sachwert Capital GmbH bot Kapitalanlegern an, sich als sog. „stille Gesellschafter“ an ihrer Gesellschaft zu beteiligen. Sie versprach den Anlegern, die eingezahlten Gelder mit jährlich mindestens 6 % zu verzinsen. Mit der Annahme der Anlegergelder betrieb die Sachwert Capital GmbH das Einlagengeschäft, ohne über die hierfür erforderliche BaFin-Erlaubnis zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Sachwert Capital GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Die Maßnahmen der BaFin waren erforderlich, da die Sachwert Capital GmbH ihre unerlaubten Geschäfte nicht freiwillig innerhalb der eingeräumten Fristen abgewickelt hat.

„Mit der Annahme der Anlegergelder betrieb die Sachwert Capital GmbH verbotene Bankgeschäfte“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „betroffene Kapitalanleger können deshalb nicht nur Rückzahlung ihres Anlagekapitals verlangen. Sie können sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber der Geschäftsführung Schadensersatzansprüche geltend machen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Sachwert Capital GmbH" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Samstag, Januar 20, 2007

Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG - Prospektfehler und zu optimistische Prognosen

Mit dem Finanzieren von Prozessrisiken hohe Renditen bei kurzen Laufzeiten erzielen, lautet das Konzept der Juragent Prozesskostenfonds. Doch die Zweifel, ob es für die Fondanleger tatsächlich „Prozente von Justitia“ gibt, wie der Werbeslogan des Fonds verspricht, erhalten immer neue Nahrung. Nachdem Finanztest Ende 2006 den jüngsten Prozesskostenfonds auf seine Warnliste gesetzt hatte, berichtet das Magazin nun über ausbleibende Einnahmen und sich verlängernde Fonds-Laufzeiten. Obwohl sich Juragent nach eigenen Angaben vor Finanzierungsanfragen nicht retten könne, seien aussichtsreiche Prozesse offenbar rar, so Finanztest.

Doch die Probleme für den Börsenaspiranten Juragent, der derzeit seinen fünften Fonds plant, könnten noch größer werden. Unzufriedene Anleger könnten alsbald erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die Juragent und ihre Verantwortlichen geltend machen, denn das Finanzamt beabsichtigt, beim Vierten Prozesskostenfonds die steuerliche Anerkennung der Verluste im Investitionsjahr zu verweigern. In einem Rundschreiben an die Gesellschafter wies die Treuhänderin des Fonds im November 2006 darauf hin, dass nach Ansicht der Berliner Finanzverwaltung die erheblichen Anfangsverluste auf die gesamte geplante Laufzeit des Fonds gleichmäßig zu verteilen seien. Nach Meinung des Heidelberger Anlegeranwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Mathias Nittel wird im Prospekt auf diesen Umstand nicht in ausreichender Form hingewiesen. „Da diese Rechtsaufassung des Finanzamtes den Fondsverantwortlichen spätestens im Herbst des vergangenen Jahres bekannt war“, so Anwalt Nittel, „stellt sich die Frage, warum noch immer mit unzureichenden Prospektdarstellungen und Berechnungsprogrammen gearbeitet wurde und wird, die dieser Rechtsauffassung nicht Rechnung tragen.“

Darüber hinaus fallen ganz erhebliche Diskrepanzen zwischen dem Prospekt, den darin enthaltenen Verträgen und der tatsächlichen Praxis der Prozessfinanzierung durch die Juragent AG auf. Während laut Prospekt und dem zwischen Fonds und Juragent AG geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag der Fonds mit 30 % am wirtschaftlichen Erfolg finanzierter Prozesse profitieren soll, bietet die Juragent AG auf ihrer Internetseite Prozessfinanzierungen mit einer Gewinnbeteiligung von 20 – 30 % an. Bei höheren Streitwerten werden sogar noch geringere Margen in Aussicht gestellt. „Die Anleger werden, wenn dies tatsächlich so praktiziert wird, über grundlegende wirtschaftliche Eckpunkte der Fondsbeteiligung getäuscht“, weshalb nach Ansicht von Anwalt Nittel „Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen die Prospektverantwortlichen und Vermittler gegeben sein dürften“.

Dass die Erlöse der Fonds bisher weit hinter den prospektierten Werten zurückbleiben, ist auch darauf zurückzuführen, dass es der Juragent AG, wie sie in ihrer Leistungsbilanz vom Juni 2006 einräumt, nicht gelungen ist, ausreichend Verfahren mit einem für einen bedeutsamen Rückfluss erforderlichen Volumen abzuschließen. Für Anlegeranwalt Nittel ist es angesichts dieses Eingeständnisses unverständlich, dass die zu optimistischen Prognosen der Vorgängerfonds im aktuellen Fondsprospekt fortgeschrieben werden. „Auch diese angesichts der bisherigen Entwicklung völlig unrealistische Darstellung der Ertragserwartungen begründet meiner Meinung nach Schadenersatzansprüche der Anleger.“

Gesellschaftern der Juragent Prozessfinanzierungsfonds rät der Heidelberger BSZ® Vertrauensanwalt daher, ihre Ansprüche von erfahrenen Anwälten prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Juragent Prozessfinanzierungsfonds " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Freitag, Januar 19, 2007

TSI Consulting – Wundersames Konzept der Geldvermehrung?

Die Gesellschaft verspricht die Vermittlung von Krediten, wobei der Kunde ein "Eigenkapital" im Voraus an die TSI bezahlen muss.

Wie ein BSZ® e.V. Vertrauensanwalt berichtet wurde einem von der Kanzlei vertretenen Kunden die Auszahlung des Darlehens bis spätestens Januar 2006 versprochen, ansonsten sollte das "Eigenkapital" zurückbezahlt werden. Der Kunde wartet bis heute vergeblich auf seinen Kredit, bzw. die Rückzahlung des vorausgezahlten "Eigenkapitals".

Soweit auch den Behörden bekannt ist vereinnahmten die Verantwortlichen der TSI sämtliche Kundengelder, die als Eigenkapital an die TSI überweisen wurden und brachten in keinem einzigen Fall einen Kredit zur Auszahlung. Herr Mark G. Schlag ist nunmehr angeblich um Schadenswiedergutmachung bemüht und hat die Rückzahlung der Einlagen angekündigt. Ob Schlag tatsächlich beabsichtigt, Rückzahlungen an seine Kunden zu tätigen und ob hierfür das noch vorhandene Vermögen der TSI ausreicht, ist noch nicht absehbar. Jedenfalls werden die Kunden der TSI nach wie vor hingehalten, um Zeit zu schinden.

Die TSI Consulting reagiert auf keinerlei Anschreiben. Es kursiert das Gerücht, dass ausschließlich diejenigen Kunden der TSI Rückzahlungen erhalten sollten, die nicht gegen die TSI aufbegehren, indem diese Strafanzeige erstatten oder deren Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Nach Erachtens der Rechtsanwälte wurde dieses Gerücht planmäßig von den Verantwortlichen der TSI verbreitet, um die Kunden von gerichtlichen Schritten abzuhalten. Untermauert wird dieser Standpunkt insbesondere dadurch, dass sich Herr Schlag bereits vor Wochen gegenüber dem mit den Ermittlungen betrauten Kripobeamten dahingehend äußerte, die Einlagen zurückzahlen zu wollen. Die Anleger sollten sich nicht hinhalten lassen, sondern unverzüglich rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „TSI Consulting" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.


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Donnerstag, Januar 18, 2007

VIP Medienfonds: Anleger müssen Steuern nachzahlen

Fehlinformation durch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften.

Nachdem das Finanzamt München den Grundlagenbescheid für die Film- und Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG und für die Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG mit Datum vom 12.01.2007 geändert hat, dürften die Anleger in naher Zukunft unangenehme Post bekommen. Wie die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamtes München auf unsere Nachfrage erklärt hat, werden die Grundlagenbescheide innerhalb der nächsten zwei Wochen an die Wohnsitzfinanzämter verschickt werden.

Für die Kommanditisten der VIP 3 und VIP 4 bedeutet das bittere Gewissheit darüber, dass die zunächst gesparten Einkommensteuern an die jeweiligen Finanzämter zurückgezahlt werden müssen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Gieschen von KTAG Rechtsanwälte, die bereits mehrere Hundert Anleger vertreten, zeigt sich bestürzt aber nicht überrascht von dieser Tatsache:
„Nachdem die Geschäftsführung der VIP-Fonds noch mit Rundschreiben an die Anleger vom 10.01.2007 davon gesprochen hatte, das Finanzamt München würde mit der Versendung der Bescheide warten, bis über die Bestandskraft rechtliche Klarheit herrschen würde, hat sich diese Information auf unsere Nachfrage beim Finanzamt München nicht bestätigt. Innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen wird der Bescheid an alle Wohnsitzfinanzämter der Anleger versendet werden.“

„Jetzt wird in sehr naher Zukunft feststehen, dass die Gesellschafter der VIP 3 und VIP 4 mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen haben. Diese werden sich nach unseren Schätzungen prozentual wohl mindestens in Höhe der jeweiligen Steuersätze bewegen, Verzugszinsen nicht mitgerechnet, so Gieschen weiter. Damit werde abermals deutlich, dass die Anleger von der Geschäftsführung gar nicht oder unzureichend informiert werden.“ Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, sollten diejenigen Gesellschafter, die einen geänderten Einkommensteuerbescheid erhalten haben, gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit beantragen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit die Zahlungen zunächst zu leisten und dann ggfs. zurückzufordern. Die richtige Alternative sollte jeder Anleger mit seinem Rechtsanwalt und dem Steuerberater für sich erarbeiten, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer aus der Kanzlei KTAG.

Dringender Handlungsbedarf besteht nach Auskunft von Gieschen auch bei den zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Prospektverantwortlichen und die schuldübernehmenden Banken. Gieschen: „Es gilt die kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend ab dem Datum des Beitritts. Somit besteht dringender Handlungsbedarf, um den Schaden zu begrenzen. Anleger sollten ihre Ansprüche nunmehr geltend machen, um zu verhindern, dass ihren berechtigten Ansprüchen später die Einrede der Verjährung entgegen gehalten werden kann.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Vergleichsangebote Insolvenzverwalter Nachmann bei den Falk Fonds 68 und 71

Bei den insolventen Falk Fonds 68 und 71 wurden die Anleger dieser beiden Fonds vom Insolvenzverwalter Josef Nachmann bereits außergerichtlich zur Rückzahlung angeblich zu Unrecht erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Zwischenzeitlich hat der Insolvenzverwalter bei beiden Fonds eine Vielzahl von Anlegern auf Rückzahlung der Ausschüttungen verklagt.

Nunmehr liegen die ersten Vergleichsangebote des Insolvenzverwalters vor, die vorsehen, dass die Anleger entweder bis zum 28.2.2007 von den erhaltenen Ausschüttungen 55 % oder bis 31.7.2007 von den erhaltenen Ausschüttungen 60 % zurück bezahlen.

Die BSZ® Vertrauensanwälte aus der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten den von ihnen vertretenen Anlegern dazu, diese Vergleichsangebote nach derzeitigem Verfahrensstand nicht anzunehmen, da u.a. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die beratende Gesellschaft / den Anlageberater entgegen gehalten werden können.

Sämtliche von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurden im Zuge der Beratung, welche zum Erwerb dieser beiden Falk Fonds 68 und 71 führte, seitens der beratenden Gesellschaft / des Anlageberaters nicht über die Risiken dieser Beteiligungen, insbesondere das Risiko der Rückforderung der Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter aufgeklärt, wenn die Ausschüttungen faktisch eine Einlagenrückgewähr darstellen und nicht aus erwirtschafteten Gewinnen herrühren.

Diesen Schadensersatzansprüch wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Beratungsgesellschaft / den Anlageberater, welche die Beteiligung an den Falk Fonds 68 und 71 zum Erwerb empfohlen hat, können Anleger nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte u.a. dem Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters entgegenhalten.

Vor diesem Hintergrund, aber auch aufgrund weiterer Ansatzpunkte, welche gegen eine Haftung der Anleger auf Rückzahlung der Ausschüttungen sprechen, raten CLLB Rechtsanwälte den von ihnen vertretenen Mandanten, auf das Einigungsangebot des Insolvenzverwalters derzeit nicht einzugehen."

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Januar 17, 2007

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte reichen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG mehrere Klagen beim LG Hamburg ein.

Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine sog. „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.

In der Zeitschrift FinanzTest wurde bereits in der Ausgabe 05/2005 vor diesen Anleihen gewarnt. Diese Warnung wurde in der neuesten Ausgabe der FinanzTest 02/07 wiederholt. In dem Bericht der FinanzTest 05/2005 hieß es bereits: „Finger weg von dieser Anleihe“. Aufgrund der seitens der FinanzTest festgestellten hohen Risiken der Anleihe, wurde die EECH auf deren Warnliste gesetzt. FinanzTest geht in seinem aktuellen Bericht davon aus, dass auch die Rückzahlung der Anleihen in Gefahr ist.

Die EECH Group AG hatte bereits für das Jahr 2005 einen Konzernfehlbetrag in Höhe von € 3.100.632,22 sowie einen Bilanzverlust in Höhe von € 4.333.212,13 gemeldet. In der Bilanz sind zudem Verbindlichkeiten für die Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von € 62.309.967,42 gebucht.

Es ist fraglich, ob die Aktiva der EECH ausreichen, die Verbindlichkeiten zu erfüllen. Nach einem Vermerk der Wirtschaftsprüfer der EECH hängt die Werthaltigkeit von Forderungen der EECH über € 41.4 Mio. von der „zukünftigen Kapitalisierung der Schuldner“ ab. Die Zeitschrift BörseOnline bezeichnet diesen Vermerk der Wirtschaftsprüfer in ihrer Ausgabe 33/06 als „schockierend.“

Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigten die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte daher mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage, sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere der Meldung in der Zeitschrift „Finanz-Test“ begründet.

Nachdem seitens der EECH im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens die Kündigungen zurückgewiesen wurden, sahen sich die von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Anleger nun veranlasst, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Januar 16, 2007

Falk-Fonds 71 u.a.: Anleger wehren sich gegen Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters

Gegenüber Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters zu erhaltenen Ausschüttungen wird - je nach Einzelfall - richtigerweise zu prüfen sein, inwieweit diesem Forderungsbegehren Rechtsansprüche, etwa wegen Falschberatung - auch Dritter- entgegengehalten werden können.

Es besteht allerdings die Möglichkeit die Klagebegründung der Insolvenzverwaltung bereits auf der rechtlichen Primärebene, d.h. zum Vortrag in der Klagebegründung selbst anzugreifen:
Soweit die Insolvenzverwaltung dem angerufenen Gericht den Rückforderungsbetrag in der Klagebegründung anhand rechnerisch einfacher Musterbeispiele vorrechnet, ist dies angreifbar und dürfte rechtlich nicht ausreichen, um qualifizierte Richter von der Schlüssigkeit des Klagebegehrens überzeugen.

Insbesondere wird der Insolvenzverwaltung abzuverlangen sein, darzulegen, welche Buchungsbewegungen des jeweiligen Investors stattgefunden haben und inwieweit diese in concreto das Eigenkapitalkonto der Beteiligungsgesellschaft involviert haben.

Darüber hinaus werden sich die Insolvenzverwalter entgegenhalten lassen müssen, dass die Beteiligungsgesellschaft bzw. deren Geschäftsführung aufgrund der Geschäftsabwicklung und Beteiligungsverwaltungen wissen musste, wie es um die Eigenkapitalentwicklung stand. Das deutsche Zivilrecht sieht Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Rückforderung von Leistungen vor, die in Kenntnis mangelnder Leistungspflicht erbracht worden sind.

Die Tatsache, dass - zumindest in Einzelfällen - die Insolvenzverwaltung Prozesskostenhilfe für derartige Verfahren beantragt, um damit auf Kosten des Steuerzahlers derartige diese Prozesse durchzusetzen, ist ein weiterer pikanter Aspekt dieser Verfahren.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Finanzamt München II ändert Grundlagenbescheide bei VIP 3 und 4

Die Geschäftsführung der VIP-Medienfonds 3 und 4, die Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH, schreibt in diesen Tagen alle 11.000 Gesellschafter der Fonds an und informiert diese über die Änderung der Grundlagenbescheide durch das FA München II. Die betreffenden Bescheide sind den Schreiben beigefügt. Aus der Sicht der Geschäftsführung handelt es sich um, Zitat aus den Schreiben: „Unannehmlichkeiten“ bei den Fonds. Tatsächlich sind mit dieser Untertreibung horrende Steuernachzahlungen gemeint, die auf die Anleger zukommen könnten.

Hintergrund ist, dass nahezu sämtliche durch VIP geltend gemachten Verluste vom Finanzamt aberkannt wurden. Die logische Folge wäre die Versendung von geänderten Steuerbescheiden der Wohnsitzfinanzämter an die Gesellschafter. Ob es so weit kommt, ist aus Sicht der Geschäftsführung zwar fraglich, angeblich soll die Münchener Finanzverwaltung geäußert haben, die Bescheide zunächst nicht an die Wohnsitzfinanzämter weiterzuleiten, –gleichwohl wird den Anlegern bereits jetzt empfohlen, erstmal die Steuern nachzuzahlen, um die drohenden Verzugszinsen gegenüber dem Finanzamt zu reduzieren. Gleichzeitig wolle man alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um doch noch die Anerkennung der Verluste zu erreichen.

Glanz und Glamour werden die Kapitalanleger wohl künftig nicht mehr primär mit dem Filmgeschäft verbinden: 2003 und 2004 wurden die Medienfonds VIP 3 und 4 als so genannte Steuersparmodelle vertrieben. Wer sich aus diesem Grund – mit mindestens 25.000,00 € – an den Fonds beteiligt hat und in den betreffenden Jahren durch entsprechende Verlustzuweisungen erhebliche Steuervorteile genießen durfte, dürfte nunmehr unsanft auf den Boden der Tatsachen zurückgefunden haben.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte KTAG Rechtsanwälte sehen die Informationspolitik der VIP-Geschäftsführung kritisch: RA Gieschen: „Noch immer werden die Anleger von VIP beruhigt, statt sie rechtzeitig auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Bei VIP 3 dürfte über dieses hin- und her nunmehr die Verjährung der Prospekthaftungsansprüche eingetreten sein. Obwohl die geänderten Bescheide bereits am 14.12.2006 bei der Steuerberatungsgesellschaft eingegangen sind, hat die Geschäftsführung erst mit Schreiben vom 10.01.2007 die Anleger informiert. Im Hinblick auf die Verjährungsproblematik ist dadurch fast ein Monat verstrichen, in dem Anleger ihre Ansprüche hätten geltend machen können“, so Gieschen weiter.

Soweit die VIP-Anwälte in der Vergangenheit in den Zivilverfahren argumentierten, es sei noch kein Steuerschaden entstanden, dürfte diese Aussage wohl zukünftig nicht mehr haltbar sein. Gieschen: „Die Wahrscheinlichkeit eines Finanzdesasters für die Anleger ist durch die Änderung der Grundlagenbescheide nochmals erheblich gestiegen.

Wenn die Anleger jetzt das von VIP geführte Verfahren vor den Finanzgerichten abwarten, dürften endgültig alle Ansprüche gegen die Fondsverantwortlichen verjährt sein. Schon jetzt sind erste Ansprüche nicht mehr durchsetzbar.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Januar 15, 2007

VIP Medienfonds 3 und 4: Die Unsicherheit wächst

Das Jahr 2007 begann für die Gesellschafter der VIP Medienfonds 3 und 4 mit einem Paukenschlag. Aus der Presse erfuhren viele Kommanditisten, dass das Finanzamt München II für die Jahre 2002 bis 2004 neue Grundlagenbescheide erlassen hat, in denen die Einstufung von VIP 3 und VIP 4 zu Lasten der Anleger geändert wurde. Aus einem aktuellen Rundschreiben der VIP-Geschäftsführung erfuhren die Betroffenen nun das ganze Ausmaß der Änderung. Danach hat das Finanzamt die für die betreffenden Jahre geltend gemachten Verluste nahezu vollständig aberkannt. Ein Schock für diejenigen, die fest mit den Steuervorteilen gerechnet hatten.

Das VIP-Rundschreiben gibt zwar einige Hinweise zum weiteren steuerlichen Verfahren. Dennoch bleiben wichtige Fragen unbeantwortet. Unklar ist insbesondere, mit welchen konkreten Argumenten die neuen Grundlagenbescheide angegriffen werden sollen und auf welchen Umständen der Optimismus der Geschäftsführung beruht, erfolgreich gegen das Finanzamt vorzugehen. Das Schreiben enthält auch keine Informationen darüber, welche Kosten die von der VIP-Geschäftsführung geplanten steuerrechtlichen Maßnahmen verursachen werden und wer diese Kosten tragen wird.

Viele beunruhigte Kommanditisten fragen sich, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Die geänderten Grundlagenbescheide alleine führen zwar noch nicht zu einer Zahlungspflicht für den einzelnen Gesellschafter. Dies kann sich aber schnell ändern, wenn die Wohnsitzfinanzämter neue Steuerbescheide erlassen. Ob und gegebenenfalls wann der Einzelne Nachzahlungen zu leisten hat, kann heute noch niemand mit Gewissheit sagen. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar, der etwa 60 VIP Gesellschafter vertritt, meint: „Um Zinsbelastungen zu vermeiden, ist die vorsorgliche Einzahlung der zu erwartenden Steuernachforderung eine sinnvolle Handlungsoption, jedenfalls für diejenigen, die über ausreichend Liquidität verfügen.“

Die steuerliche Entwicklung macht den Betroffenen allerdings deutlich, dass die Beteiligung an den VIP Medienfonds 3 und 4 mit einem erheblichen finanziellen Schaden enden kann. Zu der Frage, wer diesen Schaden ersetzt, finden die VIP Anleger in dem aktuellen Rundschreiben keine Hinweise. Auch die Commerzbank, die einen Großteil dieser Beteiligungen vermittelt hat, hilft ihren Kunden in diesem Punkt nicht weiter. Und die Garantie gebenden Banken sind nicht einmal bereit, den Anlegern bei der Verjährung entgegen zu kommen. Rechtsanwalt von Buttlar rät deshalb allen Kommanditisten der VIP Medienfonds 3 und 4: „Es kommt jetzt darauf an, die Rechtsposition zu wahren. Deshalb sollte alles unternommen werden, um die Verjährung noch nicht verjährter Ansprüche zu vermeiden.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Neue Chancen für Kunden der Badenia

Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt Anklage gegen ehemalige Geschäftsführer von Heinen & Biege im Zusammenhang mit dem Vertrieb von sog. „Schrottimmobilien“. Fünf Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen im Skandal um die Finanzierung von so genannten Schrottimmobilien durch die Badenia-Bausparkasse unter Einschaltung der Vermittlungsgesellschaft Heinen & Biegen, gibt es nun die erste Anklageschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft Dormund. Den ehemaligen Geschäftsführern der Vermittlungsgesellschaft H&B wird Betrug zu Lasten hunderter von Anlegern vorgeworfen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es bei den Verkaufsgesprächen häufig zu falschen Anpreisungen und völlig überhöhten Kaufpreisen gekommen sein. Die Badenia finanzierte dabei in vielen Fällen den Kaufpreis für die Immobilien.

In einem Wirtschaftsprüfergutachten für die deutsche Finanzaufsicht heißt es, dass dem damaligen Badenia-Vorstand die überhöhten Verkaufspreise bekannt gewesen seien.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht zudem der Verdacht, dass die Erwerber der Wohnungen von den Geschäftsführern der H&B systematisch über den Wert der Immobilien und die angeblich sicheren Renditen aus einem Mietpool getäuscht worden sind, um die vielfach unerfahrenen Käufer zum Erwerb der Wohnungen im Rahmen eines Steuersparmodells zu verleiten.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen im Kaufpreis für den Käufer nicht erkennbar auch diverse Provisionen und Abgaben verborgen gewesen sein, die an die Heinen & Biege Gruppe und die Badenia weitergeleitet wurden. Seiten der zuständigen Ermittlungsbehörden wurden mehr als 250 Kaufverträge aus den Jahren 1995 und 1996 ausgewertet.

Insgesamt wurden seitens der H&B und weiteren Vermittlungsfirmen wie Köllner Immobilien mehr als 8400 Wohnungen verkauft. Der Gesamtschaden der Anleger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als 340 Millionen verlaufen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern von Schrottimmobilien vertritt, rät Käufern von Schrottimmobilien, ihre Ansprüche gegen Vermittler und finanzierende Banken prüfen zu lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Aufgrund des nun eingeleiteten Strafverfahrens dürfte sich auch die prozessuale Situation für die zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückabwicklung der Immobilienkäufe deutlich verbessert haben, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Aufgrund der Anklage könnten die Anleger nun nämlich auch damit argumentieren, dass sie arglistig getäuscht wurden. Wie bereits berichtet, wurde die Badenia erst kürzlich vom Kammergericht Berlin zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufs verurteilt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Badenia" anschließen. Die Aufnahme in die Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Freitag, Januar 12, 2007

BSZ® e.V. erklärt „Schrottanleihe“ zum BSZ®-Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2006.

Der BSZ® e.V. wirbt dafür, das Jahr 2007 zu einem „Jahr des Anlageschutzes“ werden zu lassen – erstes „Saatgut“ wurde hierfür, auch unter Mitwirkung des BSZ e.V., ausgelegt. „Schrottanleihe“ ist das BSZ®-Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2006.

Das Jahr 2006 ging als trauriges Jahr in die Kapitalanlage-Geschichte ein, nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27.12.2006 verloren Anleger auf dem sog. „Grauen Kapitalmarkt“ Millarden Euro an Anlegergeldern.

Dieses traurige Resümeé hat den BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2007 zum „Jahr des Kapitalanlageschutzes“ werden kann. Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2007 spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem grauen Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten für die Anleger geben wird – hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2007 –auch- zum Jahr des „Anlageschutzes“ werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, Kapitalanlagemodelle, etc., erspart bleiben können.

Um es vorweg zu nehmen: Bereits in den letzten Wochen des Jahres 2006 wurden von bekannten Anlegerschützern – und auch vom BSZ® e.V. und den BSZ®-Vertrauensanwälten- die Weichen dafür gestellt, dass Anlegern im Jahr 2007 erhebliche Verluste erspart bleiben können und somit auch die Vision „Jahr des Kapitalanlageschutzes“ Wirklichkeit werden könnte.

Der „Auftakt“ wurde von Rechtsanwalt Herrn Dr. Wolfgang Schirp in der Zeitung „Die Welt“ vom 08.11.2006 ausgeführt: In dieser Ausgabe der „WELT“ warnte Schirp, einer der bekanntesten, renommiertesten und beliebtesten Anlegerschutzanwälte Deutschlands (Anmerkung der Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Schirp arbeitet nicht mit dem BSZ® e.V. zusammen), die Leserschaft vor „neuen Schrottimmobilien“: „Es tummeln sich wieder unseriöse Anbieter am Markt“, so Schirp, der berichtete, dass hohe Provisionsgarantien unseriöse Vermittler dazu verleiten würden, überteuerte Immobilien als Kapitalanlage zu empfehlen und übereilte Käufe vermeintlich günstiger Eigentumswohnungen vermieden werden sollten.
Anlegern, die diesen Rat beherzigen, können somit hohe Verluste erspart bleiben, wenn sie genau prüfen, an welchen Immobilien sie sich beteiligen, herzlichen Dank an dieser Stelle an Herrn Dr. Schirp für diese kompetente Warnung!

Genau sechs Wochen später, in der „WELT“ vom 22.12.2006, wurde dann nochmals von bekannten Anlegerschützern und BSZ®-Vertrauensanwälten „nachgelegt“:

In dieser Ausgabe der „WELT“ warnte BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth die Leserschaft vor „dubiosen Schweizer Immobilien-Anleihen“: Bei „einigen neuen Inhaberschuldverschreibungen aus dem Alpenland sei nicht erkennbar, wie die versprochenen Renditen von 6,5 und mehr % erwirtschaftet werden sollen“, wurde ein Problem angesprochen, das Anleger in nächster Zeit auch nach Ansicht des BSZ® e.V. sehr ernst nehmen sollten, denn wie auch Späth beobachtete, operieren dubiose Emittenten in letzter Zeit verstärkt von der Schweiz aus. Anleger sollten diese ihnen unterbreiteten Angebote aus der Schweiz daher sehr genau prüfen, im Schadensfalle sind Ansprüche erheblich schwerer durchsetzbar als in Deutschland, manche Anbieter versuchen nur, eine nicht vorhandene Seriosität durch den Finanzplatz Schweiz vorzutäuschen.
Im Zweifelsfalle, das heißt, wenn eine sehr genaue Prüfung nicht durchgeführt werden kann, lautet der Rat des BSZ® e.V. und der BSZ®-Vertrauensanwälte: Finger weg von diesen Angeboten!

Auch der renommierte Rosenheimer „Fondspapst“ Stefan Loipfinger (Anmerkung der Redaktion: Stefan Loipfinger arbeitet nicht mit dem BSZ® e.V. zusammen) konnte der Leserschaft weitere solide, einfach zu beherzigende Ratschläge mit auf den Weg geben: Anleger sollten grundsätzlich vorsichtig sein, wenn ihnen hohe Verzinsungen ohne Risiko versprochen würden, sensibilisierte Loipfinger die Anlegerschaft dahingehend, nicht ungeprüft nur auf die Rendite bei Kapitalanlagen zu schielen.

Abgerundet wurde der Artikel in der „WELT“ von einer Warnung des bundesweit bekannten BSZ®-Vertrauensanwalts Peter Mattil: Mattil, der sich vor allem durch sein bedingungsloses Engagement in Sachen Falk- und diverser Medienfonds einen exzellenten Ruf erwerben konnte, warnte die Leserschaft vor den Anlegerschützern selber: „Hemmungslose Juristen bombardieren geschädigte Anleger unaufgefordert mit Briefen, um sie als Mandanten zu gewinnen.“
Auch seien diese Juristen oft gar nicht in die Materie eingearbeitet – Unarten, die auch vom BSZ® e.V. aufs Heftigste verurteilt werden.
Bei dieser Unsitte kann der BSZ® e.V. versprechen, dass diese nicht auf ihn zutrifft: Alle für den BSZ® tätigen renommierten Anlegerschutzkanzleien sind hundertprozentig in die jeweiligen Interessengemeinschaften eingearbeitet und können die Anleger somit äußerst kompetent beraten.

Im Jahr 2006 wurde auch ein neues Phänomen auf dem Kapitalanlagemarkt sichtbar:
Während in den vergangenen Jahren vor allem geschlossene Fonds Insolvenz anmeldeten, so waren es im Jahr 2006 vor allem Anleihe-Emittenten, die Insolvenz anmeldeten.

Aus diesem Grunde wurde vom BSZ® e.V. auch das Wort „Schrottanleihe“ zum Kapitalanlege-Unwort des Jahres 2006 gekürt. BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth dazu: „Waren es seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts vor allem die sog. „Schrottimmobilien“, die Anleger teilweise bis in den Ruin trieben, so wird seit dem letzten Jahr, in dem vor allem Anleihe-Emittenten Insolvenz anmeldeten, klar, dass seit Beginn des neuen Jahrtausends ein weiteres Anlageinstrument hinzugetreten ist, das Anlegern in Zukunft erhebliche Verluste bescheren wird- eben die sog. „Schrottanleihe“.

Aus diesem Grunde wird im Laufe des Jahres 2007 unter federführender Mitwirkung des BSZ® e.V. auch ein Ratgeber zum Thema „Schrottanleihen“ erscheinen, in dem Anleger viele wertvolle Tipps und Tricks erhalten werden, wie sie unseriöse Anbieter sog. „Schrottanleihen“ erkennen können, worauf sie bei einer Anlage in Anleihen achten sollten, Hinweise für „Erste-Hilfe-Maßnahmen“, falls sich Probleme mit dem Anleihe-Emittenten ankündigen und vieles mehr.

Es gibt viel zu tun im „Jahr des Kapitalanlageschutzes“ 2007 – der BSZ® e.V. packt an vorderster Front mit an.

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Deutsche PET AG, First Real Estate Grundbesitz GmbH: Anlegern drohen hohe Verluste

Nach den spektakulären Pleiten der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der Düsseldorfer DM-Beteiligungen AG, von deren Insolvenzen in diesem Jahr nach Expertenmeinung insgesamt ca. 35.000 Anleger betroffen waren, drohen Anlegern auch bei zwei weiteren Emittenten von Inhaberteilschuldverschreibungen erhebliche Einbußen.

So hat die „Deutsche PET AG“ mit Sitz in Meerbusch nach eigenen Angaben am 24.11.2006 Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf gestellt, bei der Telefon-Hotline des Unternehmens wird der Insolvenzantrag bestätigt.

Nach eigenen Firmenangaben zeichneten hierbei Aktionäre ein Kapital in Höhe von 332.500 €, sowie andere Anleger insgesamt ca. 4 Mio. € an Inhaberteilschuldverschreibungen. Begründet wird der Insolvenzantrag in einem Anschreiben an die Anleger vom 21.11.2006 u.a. mit Problemen bei einer Beteiligung der „Deutschen PET AG“ an der „ECO-Pack GmbH“, ehemalige Euro-Pet Merseburg GmbH. Die Beteiligung musste nach Angaben von DP als erheblich schlechter beurteilt werden als zunächst angenommen, außerdem habe ein Berufungsverfahren gegen die „ECO-Pack GmbH“, bei der es um Verträge gegangen sei und das zunächst viel versprechend ausgesehen habe, zurückgenommen werden müssen, so die Deutsche Pet AG.

Auch gibt es erneute Zahlungsprobleme bei der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“, die laut Auskunft von Verbraucherschützern seit einigen Monaten mit der Rückzahlung diverser Anlegergelder in Verzug ist und bei der am 30.11.2006 eine weitere Anleihe mit einem Volumen in Höhe von 4.000.000 fällig wurde.

So berichtet Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth, der Anleger der „Deutschen Pet AG“ und von „First Real Estate“ vertritt, davon, dass einige seiner Mandanten von FRE nicht fristgerecht ausgezahlt worden seien und auch diverse Anleger einer am 30.09.2006 fälligen Anleihe noch vergeblich auf ihr Geld warten würden.

Es ist wohl etwas beunruhigend, dass auch bei „First Real Estate“ die Zahlungsprobleme in einem Anschreiben an die Anleger vor einiger Zeit mit einem misslungenen Engagement bei der ECO-Pack GmbH begründet wurden, deren Sanierung ca. 3.000.000 € veranschlagen würde, die weitere Entwicklung von FRE ist schwierig vorhersehbar.“

FRE hatte vor einigen Wochen selber Liquiditätsprobleme eingeräumt und den Anlegern der am 30.09.06 fälligen Anleihe angeboten, zunächst 50 % der fälligen Gelder auszubezahlen, weitere 50 % sollten bis zu einem Jahr gestundet werden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deutsche PET AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dienstag, Januar 09, 2007

REITs: Droht eine „Müllhalde für Schrottimmobilien“?

Die REITs – Real Estate Investment Trusts- stehen im Jahr 2007 in Deutschland vor der Einführung. Nach Ansicht von Experten könnte eine „Müllhalde für Schrottimmobilien“ drohen.

Nach langer Verhandlung werden die REITs nun im Jahr 2007 in Deutschland eingeführt werden. Versprechen sich die Befürworter eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland und größeres Interesse durch internationale Investoren, so gibt es auch massive Kritik an der REITs-Einführung. Waren es in den letzten Wochen und Monaten vor allem die Interessen der Mieter, die Fachleute durch die REITs gefährdet sahen durch drohende Mieterhöhungen, mangelnde Instandhaltung, etc, so befürchten Fachleute nun ein weiteres Problem, das sich speziell Anlegern stellen könnte.

So wird in der Zeitung „Die Welt“ vom 9.01.2007 mit der Überschrift „Nur eine Müllhalde für Schrottimmobilien?“ von Experten befürchtet, dass REITs auch sehr negative Folgen für die Anleger haben könnten. Dierk Ernst, Geschäftsführer der Hannover Leasing (Anmerkung der Redaktion: Dierk Ernst arbeitet nicht mit dem BSZ zusammen spricht in der „WELT“ die Sorge aus, dass „REITs kein Entsorgungsinstrument für Schrottimmobilien“ werden dürften.
Laut Ernst deute sich an, dass einige Investoren REITs „als Entsorgungsvehikel für schlecht performende geschlossene Immobilienfonds missbrauchen wollten“.

Ob sich diese negative Prognose erfüllen wird oder nicht, so ist jetzt bereits klar, dass die REITs nicht nur positive Auswirkungen mit sich bringen werden, sondern speziell auch für die Anleger erhöhte Wachsamkeit ratsam ist. Hierzu auch BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, Immobilienökonom (ebs), Master of Science in Real Estate: „Die Befürchtung ist durchaus begründet, dass in der allgemeinen Euphorie der REITs-Einführung auch etliche schwarze Schafe unter den Inititatoren versuchen werden, ihre Schrottimmobilien in Form eines REITS mit schönen Renditeversprechen auf den Markt zu bringen versuchen. Anleger sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und das Beteiligungsangebot genau prüfen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „REITs – Real Estate Investment Trusts“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Januar 05, 2007

Finanzamt München ändert Grundlagenbescheide für VIP Medienfonds 3 und 4

Anlegern drohen nach Schätzungen der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei KTAG Steuernachforderungen in Höhe von rund 270 Millionen Euro. Das Finanzamt München hat den so genannten Grundlagenbescheid für die Gesellschaften VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG und die VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG inzwischen zu Lasten der Anleger geändert.

Nach einer Pressemitteilung vom 04.01.2007 der VIP Medienfonds wird die für viele Anleger katastrophale Entwicklung relativ positiv „verkauft“. Nun habe VIP erstmals Gelegenheit, gegen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe vorzugehen. Zunächst würden die Bescheide auch noch nicht an die Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet. Es sei auch nicht sicher, dass es bei diesem strittigem Sachverhalt tatsächlich zu negativen Auswirkungen komme.

Nach der eigenen Pressemitteilung hat die VIP ihre Vertriebspartner über Handlungsalternativen informiert. Typisch für VIP ist, dass in der Pressemitteilung gerade nicht mitgeteilt wird, dass u.a. empfohlen wird, die Steuern nun freiwillig zu zahlen.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer. „Der Umstand, dass seitens VIP nun selbst die Bezahlung der zu erwartenden Steuerforderungen empfohlen wird, entlarvt zunächst etwaige Verharmlosungen als Makulatur und Hinhaltetaktik. Nachdem das zur Steuerzahlung benötigten Gelder im VIP 3 und 4 Fonds derzeit schlicht blockiert sind und auf viele Anleger Liquiditätsprobleme zukommen, stellen derartige Empfehlung wohl eher ein zynischen Scherz auf Kosten der Anleger dar. Da bei VIP 3 die Verjährung der Prospekthaftungsansprüche spätestens in 2006 eingetreten ist und bei VIP 2004 i.d.R spätestens in 2007 eintreten wird, liegt auf der Hand, dass Anleger mit zu positiven Schilderungen vor den Geltendmachung von Haftungsansprüchen abgehalten werden sollen.“

Die Anleger sollten sich auch nicht darauf verlassen, dass eine geänderte Steuerfestsetzung durch die Wohnsitzfinanzämter noch lange auf sich warten lässt. Die BSZ® Vertrauensanwälte rechnen noch in 2007 mit entsprechenden Steuerbescheiden.

Die Anwälte haben zwischenzeitlich vor dem LG München die ersten Anträge für ein Kapitalmusterverfahren gestellt. Damit wird allen Anlegern ein verhältnismäßig kostengünstiger Weg eröffnet, ihre Ansprüche geltend zu machen und zu sichern.

Auch für die VIP 3 Anleger ist es noch nicht zu ganz zu spät. Ansprüche gegen die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberater sind nämlich noch nicht verjährt. Allerdings haben die meisten Anleger nicht mehr viel Zeit, das weitere steuerliche Verfahren abzuwarten.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von KTAG Rechtsanwälte vertreten bereits knapp 300 Anleger der beiden Fondsgesellschaften mit einem Gesamtzeichnungsvolumen von rund 28 Millionen Euro. Neben Klagen gegen den Fondsinitiator und die beteiligten Großbanken, wie Hypo Vereinsbank, Dresdner Bank und Commerzbank haben die Anwälte für ihre Mandanten inzwischen auch Klagen auf Schadenersatz gegen die Biederstein GmbH eingereicht, die die Mittelverwendungskontrolle übernommen hatte. Des Weiteren sind mehrere Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaften auf den Weg gebracht u. a. mit der Zielsetzung für eine transparente und verlässliche Geschäftsführung und Informationspolitik zu sorgen.

RA Kälberer: „Das VIP-Verfahren dürfte schon jetzt als das größte Steuerstrafverfahren anzusehen sein. Die VIP-Verfahren haben darüber hinaus auch das Potential, als größtes Kapitalanlagemusterverfahren mit dem höchsten Schadensvolumen noch vor den Telekomverfahren Rechtsgeschichte zu schreiben.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Januar 04, 2007

Mediastream IV – Vermittler sind Schadenersatzpflichtig

Anlagevermittler mussten über ungeklärte steuerliche Anerkennung des neuen Modells und damit verbundene Risiken aufklären. Für die Anleger, die sich im Jahr 2003 an dem Filmvertriebsfonds Mediastream IV des Düsseldorfer Initiators Ideenkapital beteiligt haben, bestehen gute Erfolgsaussichten für Schadenersatzansprüche.

Rund 4.700 Anleger hatten im Jahr 2003 mit über 230 Mio. € dieses neuartige Fondskonzept gezeichnet. Versprochen wurden ihnen unter anderem für das Jahr 2003 steuerlich abzugsfähige Verlustzuweisungen in Höhe von 130 %. Das Finanzamt erkannte jedoch nur 10 % an. Für die Anleger, die auf hohe steuerliche Abschreibungen gehofft hatten, ein herber Verlust.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (16.11.2006 – Az.:6 U 150/06) eröffnet für die Geschädigten die Möglichkeit, Schadenersatz von den Vermittlern zu fordern. „Seitens der vermittelnden Banken wurde die hohe Verlustzuweisung als schlagendes Verkaufsargument benutzt“, stellt Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Mathias Nittel fest. Dabei sei verschwiegen worden, dass für dieses neuartige Fondsmodell keinesfalls feststand, dass die Verluste in voller Höhe durch das Finanzamt anerkannt würden. Für den auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierten Heidelberger BSZ® Vertrauensanwalt ein klarer Fall von Falschberatung: „Die Bank als Vermittlerin war gegenüber dem Anleger vertraglich verpflichtet, ihm alle Informationen zukommen zu lassen, die für seine Kaufentscheidung erkennbar von Bedeutung waren. Gegen diese Pflicht hat sie verstoßen, indem sie den Kunden nicht darauf hingewiesen hat, dass die steuerliche Behandlung von Filmvertriebsfonds zu diesem Zeitpunkt nicht verbindlich geklärt war.“ Dies sah auch das OLG Koblenz in seiner Entscheidung so. Das spezielle Risiko der Beteiligung an diesem neuartigen Fonds sei durch den Bankberater noch dadurch verschleiert worden, dass er dem Kunden erklärt habe, das Konzept sei vom Finanzamt „abgenickt“ und die Fondsinitiatoren hätten mit dem Finanzamt „die Gestaltung abgestimmt“.

„Dass auf das Risiko unsicherer steuerlicher Anerkennung in den Beratungen nicht hingewiesen wurde“, so die Erfahrung von Rechtsanwalt Nittel, „dürfte der Regelfall sein, so dass für alle Anleger dieses Fonds in gleicher Weise Schadenersatzansprüche gegeben sein dürften“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Mediastream" anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.