Mittwoch, März 25, 2009

Commerzbank haftet für schuldhaft falsche Bewertung der Rechtslage durch ihre Rechtsabteilung

Gericht bejaht Organisationsverschulden der Commerzbank wegen mangelnder Aufklärung der VIP 3 und 4 Medienfondskunden.

In mehreren von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, für Gesellschafter der Filmfonds VIP 3 und VIP 4 gegen die Commerzbank geführten Schadensersatzprozessen hat das Landgericht Wuppertal am 12.03.2009 im Hinblick auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Commerzbank deutliche Worte gefunden. Ihre Mitarbeiter hatten nicht informiert über an die beratende Bank fließende Provisionsrückvergütungen zwischen 8,25% und 8,72% der Zeichnungssumme des jeweiligen Kunden. Das Landgericht machte der Bank deshalb zum Vorwurf, dass sie, obwohl sie als Beraterin zur Unabhängigkeit verpflichtet war und sich allein an den Interessen ihrer Kunden hätte ausrichten müssen, die Provisionsrückvergütung nicht hätte verschweigen dürfen.

In Zusammenschau mit der Tatsache, dass der BGH die Auszahlungspflicht von Dritten erlangter Provisionen an den Kunden bereits bejaht und das Verschweigen einer Rückvergütung als Betrug gewertet hatte, hätte sie nicht damit rechnen dürfen, dass die Offenlegung des Interessenkonflikts gegenüber der VIP Medienfonds Kundschaft von der Rechtsprechung als nicht erforderlich angesehen werden würde. Die richtige Feststellung ihrer Rechtsabteilung hätte sein müssen, dass eine Bejahung der Offenlegungspflicht nicht auszuschließen war. Die Bank müsse für das Verschulden bei der fehlerhaften Bewertung der Rechtslage durch ihre Rechtsabteilung einstehen und habe zumindest fahrlässig gehandelt. Die Folge sei die Verpflichtung zum Schadensersatz, der darauf gerichtet sei, den Beteiligungsentschluss ungeschehen zu machen. Er umfasse neben der Erstattung des Eigenkapitaleinsatzes auch die Übernahme von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit obligatorischen Darlehensfinanzierungen, wie die Erstattung entgangenen Gewinns.

Das Landgericht stellt, soweit ersichtlich, erstmals auf ein systemisches Fehlverhalten einer Bank bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsanlagen ab und macht der Commerzbank zum Vorwurf, dass ihre Rechtsabteilung die unterbliebene Aufklärung über den in Kick Back Verfahren liegenden Interessenkonflikt zugelassen habe. Da es vorhersehbar gewesen sei, dass die Kundschaft über Provisionsrückvergütungen hätte aufgeklärt werden müssen, liege ein Organisationsversagen des Kreditinstituts vor.

Mit erfreulicher Deutlichkeit hat das Landgericht Wuppertal in Verfahren der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, nunmehr ein zum Schadensersatz führendes, standardisiertes Verhalten in den Vordergrund seiner Beurteilung gestellt und einen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle anzutreffenden Ablauf sanktioniert. Über die die Commerzbank konkret betreffenden Fälle im Zusammenhang mit den Fonds VIP 3 und VIP 4 hinaus dürften die Entscheidungen Auswirkungen haben auch für Auseinandersetzungen mit anderen Kreditinstituten und wegen diverser, die Erwartungen der Kundschaft nicht erfüllender Fondsanlagen. Auch die Zertifikate Rechtsprechung wird von ihnen beeinflusst werden. Das Abgehen von der Einzelfallbetrachtung sollte der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ermöglichen, mit einer Vielzahl von Fällen mit vertretbarem organisatorischen Aufwand fertig zu werden.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte freut sich über diesen erneuten Erfolg ihrer Mandantschaft, zumal das Landgericht Wuppertal zunächst zu den eher zurückhaltenden Gerichten gehörte, was die Frage einer grundsätzlichen Verantwortlichkeit der Commerzbank anging.

Zu den erfolgreich geführten Auseinandersetzungen gehört auch der rechtskräftige Abschluss eines VIP Medienfonds Falles gegen die Commerzbank durch einen Beschluss des BGH, der die vom Kreditinstitut gegen seine Verurteilung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde kurzerhand zurückwies.

Einmal mehr ist hervorzuheben, dass es nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung kaum noch Kunden beratender Banken geben dürfte, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, März 24, 2009

HPE Hanseatic Private Equity AG: Vorstand stellt Insolvenzantrag, Anleger sollten jetzt handeln

Der Vorstand der Berliner HPE Hanseatic Private Equity AG (HPE AG) hat am 11.03.2009 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Eröffnungsverfahren wird vor dem Amtsgericht Charlottenburg unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 36h IN 1054/09 geführt. Rechtsanwalt Uwe Feser wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt und mit der Erstellung des Insolvenzgutachtens beauftragt.

Die HPE AG hat sich über die Hamburger E.I.B. Elbe Invest und Beteiligungs GmbH, die eine 100%-ige Tochter der HPE AG ist, an Technolgieunternehmen, Finanzdienstleistern und der Ponaxis AG beteiligt. Das Unternehmen wollte die Beteiligungskäufe ganz wesentlich über die Emission von zwei Teilschuldverschreibungen in den Jahren 2005 mit einem Volumen in Höhe von € 8 Mio. (mit der amtlichen WKN A0EY6P) und einem Volumen in Höhe von € 20 Mio. (mit der amtlichen WKN A0KAHS) finanzieren.

Die beiden Anleihen wurden exklusiv über die Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) vertrieben. Das Itzehoer Finanzdienstleistungsinstitut warb Kunden mit hohen Zinsangeboten für das Tagesgeld und empfahl vielen die Eröffnung eines so genannten Zins-Kombi-Kontos. Dabei wurde ein Teil des Geldes auf einem Tagesgeldkonto und ein Teil in einen Genussschein oder in eine Anleihe, mitunter eine Teilschuldverschreibung der HPE AG, investiert.

Die Anleger trifft die Insolvenz des Unternehmens ganz erheblich. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Unseres Erachtens handelt es sich in den meisten Fällen um ganz besonders konservative Kapitalanleger, die nichts riskieren und ihre Ersparnisse auf einem Tagesgeldkonto anlegen wollten. Dabei sind vielen die tatsächlich hochriskanten Wertpapiere empfohlen worden."

Doch die Anleger können in den meisten Fällen eine ganze Menge tun. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Sie sollten die Anleihe unverzüglich mit sofortiger Wirkung kündigen und die Valuten aus der Anleihe fällig stellen. Zudem könnten unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnde Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) geltend gemacht werden, wenn sie im Beratungsgespräch nicht auf die ganz erheblichen Risiken, u.a. Totalverlust, und die Annahme von Rückvergütungen bei der Vermittlung der Wertpapiere, die von der HPE AG gezahlt wurden, hingewiesen wurden."

Die BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte raten deshalb allen Betroffenen, sich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle Ansprüche prüfen zu lassen. Dabei zählt auch der Faktor Zeit. Denn in vielen Fällen könnte bereits dieses Jahr Verjährung drohen, soweit es um Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern geht.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaften „HPE AG“ oder „Driver & Bengsch" anschließen.
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Montag, März 23, 2009

Madoff: Globale Anwaltsallianz fordert internationalen Finanz-Gerichtshof!

Globale Anwaltsallianz wendet sich an die UN und den US-Senat. Deutsche, österreichische und schweizer Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an! Madoff in Untersuchungshaft!

Dieburg, Berlin, Wien, Zürich, New York, Washington, den 22.03.2009: Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurde am 17.02.2009 in den Kanzleiräumen von Cremades & Calvo Sotelo in Madrid eine globale Anwaltsallianz im Fall Madoff ins Leben gerufen, um die Interessen der Geschädigten wirklich umfassend und global zu vertreten. Der angeklagte US-Investor Madoff, der bis zu 150 Jahre Haft zu erwarten hat, hatte den Schaden im Dezember selbst auf ca. 50 Mrd. Dollar geschätzt, es handelt sich somit vermutlich um den größten Betrugsfall der Weltwirtschaftsgeschichte. Der „globalen Allianz im Fall Madoff“ gehören 34 Kanzleien aus 21 Ländern an, Präsident dieser globalen Anwaltsallianz ist der spanische Anwalt Dr. Javier Cremades von Cremades & Calvo Sotelo.

Inzwischen haben sich auch zahlreiche private und institutionelle Geschädigte aus ganz Europa beim BSZ e.V. gemeldet, um von dieser globalen Anwaltsallianz im Fall Madoff zu profitieren, d.h., vor allem Geschädigte aus Deutschland, der Schweiz, Österreich, Italien, Spanien, Liechtenstein und Luxemburg.

„Wir gehen davon aus, dass Geschädigte im Rahmen dieser globalen Anwaltsallianz durch den Erfahrungsaustausch bessere Chancen haben, zum Ziel zu kommen und Schadensersatz verwirklichen zu können,“ so die Allianzanwälte Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, Prof. Dr. Daniel Fischer, CFE, von der Züricher und Berner Kanzlei Fischer & Partner, Dr. Gabriel Lansky von der Wiener Kanzlei Lansky und Partner sowie Lex Thielen von der Luxemburger Kanzlei Thielen & Strösser.

Der Präsident dieser globalen Anwaltsallianz, Dr. Javier Cremades, befindet sich zur Zeit gerade in den USA, und hatte diverse Treffen mit Vertretern der UN und dem US-Kongress und US-Senat mit dem Vorschlag, einen internationalen Finanzgerichtshof ins Leben zu rufen, um den Geschädigten im Fall Madoff wirklich globale Hilfe zu leisten. Nach dem Treffen mit dem Präsidenten von UNCITRAL (der Kommission der UN, die den internationalen Handel reguliert), ist Cremades nach Washington gereist, um seinen Vorschlag – neben weiteren Behördenvertretern-, dem Chairman der Securities Exchange Commission, Mary Schapiro und dem Präsidenten des House Capital Markets Subcommittee, Paul Kanjorski, zu unterbreiten.

Der Vorschlag der globalen Anwaltsallianz zu einem internationalen Finanzgerichtshof soll nach deren Vorstellung auch bei dem Treffen der Finanzminister der G-20-Länder am 2. April in London besprochen werden. Von den Allianzkanzleien werden die internationalen Möglichkeiten Geschädigter mit Hochdruck geprüft, erste Quasi-Sammelklagen gegen diverse Verantwortliche sind in Österreich und der Schweiz in Vorbereitung, auch für deutsche Geschädigte werden die Möglichkeiten in internationaler Hinsicht, also vor allem auch in den USA und Luxemburg, intensiv geprüft. Eine erste Sammelklage wurde von der Allianzkanzlei Cremades & Calvo Sotelo auch inzwischen in Florida, unter anderem gegen die Banco Santander, eingereicht.

Nachdem Madoff inzwischen auch in Untersuchungshaft ist, hat er diversen Meldungen zufolge bis zu 150 Jahre Haft zu erwarten, das Strafmaß soll am 16. Juni bekannt gegeben werden.

Europäische Geschädigte, also vor allem Geschädigte aus Deutschland, der Schweiz, Österreich, Italien, Liechtenstein und Luxemburg, können sich der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft „Madoff-Geschädigte" anschließen, um Zugang zu der „globalen Anwaltsallianz im Fall Madoff“ zu bekommen und von ihr zu profitieren.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, März 16, 2009

EECH AG: OLG Hamburg nimmt den Ex-Vorstand Bode wegen Kapitalanlagebetrug in die persönliche Haftung

EECH AG: OLG Hamburg nimmt den Ex-Vorstand Bode im Sammeltermin in 46 Fällen wegen Kapitalanlagebetrug in die persönliche Haftung. Der XIV. Zilvilsenat des OLG Hamburg setzt ein Ausrufezeichen für den Anlegerschutz und bejaht die persönliche Haftung des Managers wegen Kapitalanlagebetrug.

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger BSZe.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke hat am 13.03.2009 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) in einem Sammeltermin in 46 Fällen die Schadensersatzansprüche der EECH-Geschädigten gegen den ehemaligen Vorstand Michael Bode gesichert. Das sind die ersten Urteile des OLG gegen Michael Bode.

BSZ Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Wir konnten glaubhaft machen, dass Herr Bode spätestens seit 2005 wusste, dass der Erlös der als „Anleihe Solar“ beworbenen Emission realiter für den Erwerb der Kunstgegenstände verwendet wurde. Und das wurde von ihm sogar unterstützt. Deshalb hielten wir es für sehr wahrscheinlich, dass Herr Bode wegen Kapitalanlagebetrug persönlich haftet. Und das wurde jetzt vom OLG in dem Sammeltermin bestätigt."

Die von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Geschädigten konnten dadurch die Schadensersatzansprüche einstweilen sichern. Dabei führte der Senat aus, dass der Sicherungsanspruch auch aus dem Verhalten von dem ehemaligen EECH-Vorstand begründet wird. Dieser hatte nämlich in der Verhandlung im erstinstanzlichen Rechtszug vor dem Landgericht noch jedwede Kenntnis bestritten. Dieses Verhalten wurde als Versuch gewertet, den wahren Sachverhalt zu verschleiern.

BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Wir haben mit Hochdruck an der Aufklärung des EECH-Skandals gearbeitet und zuletzt eine ganze Reihe von Informationen gefunden, die den zweiten Vorstand Michael Bode erheblich belasten. Durch die Urteile wird die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der übrigen EECH-Geschädigten erneut erheblich vereinfacht. So gesehen ist das ein Erfolg für alle Betroffenen. Zudem zeigt die Rechtsprechung des OLG ganz klar, dass die Unternehmensverantwotlichen mit dem Geld der Anleger umsichtig und verantwortungsbewusst umgehen müssen und andernfalls mit ihrem Privatvermögen haften."

Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte und BSZ e.V. Vertrauensanwälte betreuen die Schutzgemeinschaft EECH-Anleger und vertreten darüber mehr als 500 von insgesamt über 7.000 EECH-Geschädigten. Sie haben für die Mitglieder der Schutzgemeinschaft bereits gegen die EECH AG und den ehemaligen EECH-Vorstand Tarik Ersin Yoleri Schadensersatzansprüche durchgesetzt und sind damit die erste und bislang einzige Rechtsanwaltskanzlei, die die Ansprüche der Geschädigten gegen die Gesellschaft, Herrn Yoleri und Herrn Bode erfolgreich geltend gemacht haben. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vertritt die Interessen der Geschädigten zudem im Insolvenzverfahren als Mitglied des Gläubigerausschusses.


Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.

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Sonntag, März 15, 2009

GlobalSwissCapital AG-Anleger: Astoria Capital AG zahlt Zinsen nicht aus!

Anleger berichten, dass halbjährliche Zinszahlungen ausbleiben! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte warnten frühzeitig vor dubiosem Angebot! Schadensersatzmöglichkeiten prüfen!

Beim BSZ e.V. melden sich die ersten besorgten Anleger, die in Anleihen der GlobalSwissCapital AG investiert hatten und das Angebot der Astoria Capital AG mit angeblichem Sitz auf den Marschall-Inseln angenommen hatten, und berichten davon, dass die Astoria Capital AG die versprochenen halbjährigen Zinsen nicht ausbezahlt hätte!
Nach der Insolvenz der GlobalSwissCapital AG wurden Anlegern verstärkt Aufkaufangebote gemacht: So machte eine „Astoria Capital AG“ mit –angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln, European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz, den Anlegern das Angebot, ihnen ihre wertlosen Inhaberteilschuldverschreibungen zum Nennwert, also zum eingesetzten Geldbetrag, abzukaufen.

Das Angebot der Astoria Capital AG ließ zahlreiche Fragen offen: Zunächst war nicht erkennbar, wer hinter der „Astoria Capital AG“ stecken sollte, unterschrieben wurden die dem BSZ e.V. vorliegenden Angebote mit „President“ und „Vice Präsident“, wobei die Namen nicht zu entziffern waren.

„Die Astoria Capital AG gab auch nicht auf ihren Geschäftsbriefen die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und alle Vorstandsmitglieder an, gem. § 80 Aktiengesetz zwingende Vorschriften, was weitere Zweifel hervor rief. Das Angebot hatte weitere Haken für die Anleger, z.B. ist nicht bekannt, ob die Astoria Capital AG, wenn es sie denn geben sollte, überhaupt genügend Geld hat, um die Anleger auch wirklich auszubezahlen, Angaben zum Stammkapital der Gesellschaft sind nicht zu finden, die jetzt von Anlegern berichteten ausbleibenden Zinszahlungen sind als Alarmsignal zu werten.

Mitglieder des BSZ e.V. waren frühzeitig vor diesem unseriösen und dubiosen Angebot der Astoria Capital AG gewarnt, bereits frühzeitig rieten der BSZ e.V. bzw. die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zur äußersten Vorsicht bei dem Angebot:

Bereits in der Ausgabe des „Kapitalanleger-Echo“ im BSZ e.V. vom 01.02.2008, also vor über einem Jahr, riet „BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth zur „Vorsicht vor dem Angebot der Astoria Capital AG“, in der Ausgabe vom 10.03.2008 riet Dr. Späth noch einmal „Finger weg von Übernahmeangebot von den Marschallinseln“ und äußerte die Befürchtung, dass Anlegern hier erneut ein unseriöses Angebot unterbreitet werden sollte, Bedenken, die durch die von Anlegern berichtete Nichtausbezahlung der Zinsen verstärkt werden.

Die größte Falle lauert nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth in den Auszahlungsbedingungen, denn der Anlagebetrag soll den einzelnen Anlegern erst in den Jahren 2011 bis 2013 ausbezahlt werden. „Merkwürdiger Weise soll das Geld erst zu einem Zeitpunkt ausbezahlt werden, zu dem sämtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne verjährt wären.“ Sollte dann das Geld von der Astoria Capital AG nicht ausbezahlt werden, so dürfte es für einen Anleger fast chancenlos sein, wenn er seine Ansprüche auf den Marschall-Inseln durchzusetzen versucht.

Betroffene, die das Angebot der Astoria Capital AG angenommen haben, sollten daher unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen, auch Anleger, die nur die Anlagen bei der GSC AG gezeichnet haben, sollten ihre Schadensersatzmöglichkeiten prüfen: Die Chancen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen der Global Swiss Capital AG dürften in der Regel als gut zu bezeichnen sein:

Nachdem das Landgericht Konstanz, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im Oktober 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte und es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth vor kurzem in einem Verfahren gelungen ist, für einen Anleger, der einen Schaden von ca. 3.000,- € erlitten hatte, einen Vergleich mit einem Haftungsgegner (nicht dem Vermittler) zu schließen, wonach der Anleger von seinem Schaden über 70 % ersetzt erhält, verurteilte nun auch Ende Januar 2009 die 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn in einem von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde geführten Verfahren einen Anlageberater zum vollständigem Schadenersatz in Höhe von 76.835,54 Euro (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Der Berater hatte Inhaber-Teilschuldverschreibungen der GSC (Classic-Line und Premium-Line) vermittelt.
Zahlreiche weitere Verfahren vor diversen Landgerichten in ganz Deutschland werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten zur Zeit betreut.

Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte.

Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der vor mehreren Wochen versandten Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft GlobalSwissCapital AG anschließen und sich über Ihre Erfolgsaussichten informieren lassen.

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Samstag, März 14, 2009

Weiterer Erfolg für Anleger der EuropLeasing AG: LG Hanau verurteilt Berater zum Schadensersatz.

Mit Urteil vom 11.03.2009 (noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Hanau einen Anlageberater verurteilt, einem Anleger dem diesen durch seine Beteiligung an der EuropLeasing AG entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.

Dem Anleger wurde Ende 2002 von dem Anlageberater empfohlen, sich mit einem Nennbetrag in Höhe von € 20.000,00 als atypisch stiller Gesellschafter an der EuropLeasing AG zu beteiligen. Auf die Verlustrisiken einer derartigen Beteiligung wurde der Anleger nicht hingewiesen. Ebenso wenig wurde der Anleger darauf hingewiesen, dass die Investitionspolitik der EuropLeasing auf einem Blind-Pool-Konzept basierte.

Nachdem über das Vermögen der EuropLeasing AG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, beauftrage der Anleger die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung bestehender Ansprüche. Da nicht abzusehen ist, ob das Insolvenzverfahren zu einer - auch nur teilweisen - Schadenskompensation führen wird, erhob die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Klage gegen den Berater wegen der Verletzung der Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag. Das Landgericht Hanau hat dieser Klage in der I. Instanz stattgegeben.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten Anlegern, die sich auf Grund einer Beratung an der EuropLeasing AG beteiligt haben, dass Bestehen von Schadensersatzansprüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Europ-Leasing AG anschließen.

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Donnerstag, März 12, 2009

Gesellschafterversammlung der Multi Advisor Fund I GbR vom 04.03.2009

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger vor Ort.

Am 04.03.2009 wurde im zweiten Anlauf die Gesellschafterversammlung der Multi Advisor Fund I GbR in München durchgeführt. Frau Rechtsanwältin Veronika Knodt, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, war vor Ort persönlich anwesend. Während der Versammlung bestätigten sich die schlimmsten Befürchtungen der Anleger, die sich nach der zuvor versandten Tagesordnung angedeutet hatten:

Angekündigt waren 11 Beschlussfassungen.

Von der Geschäftsführung zur Beschlussfassung gestellt wurde unter anderem die eigene Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2007. Weiterhin begehrte die Geschäftsführung, dass ihr zukünftig die Befugnis übertragen werde, die Anlageentscheidungen selbst ohne Einschaltung eines Finanzportfolioverwalters zu treffen.

Von dem Auseinandersetzungsguthaben z. B. wegen Zahlungsrückständen ausgeschlossener Anleger sollten vermeintlich mit dem Ausschluss verbundene Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Gleichzeitig sollten Kapitalkonten und damit vermeintliche Zahlungsrückstände der ausgeschiedenen Gesellschafter bei der Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens Berücksichtigung finden.

Anlegern, die eine hohe Einmaleinlage (mindestens € 6.000) geleistet hatten, sollte deren vertragliches Entnahmerecht entzogen werden. Schließlich schlug die Geschäftsführung vor, alle Anleger, die keine Einlagen mehr leisten, zu verklagen.

Sämtliche Beschlüsse wurden unter Protest der anwesenden Anlegervertreter mit gleichbleibender Mehrheit gefasst. Die für die Beschlussvorlagen der Geschäftsführung abgegebenen Stimmen wurden allesamt durch den von der Geschäftsführung in der Ladung vorgeschlagenen Anwalt als Vertreter ausgeübt. Ob diesem tatsächlich in dem von der Versammlungsleitung festgestellten Umfang Vollmachten erteilt waren, ist offen.

Aus Sicht der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB – Rechtsanwälte, die auf der Versammlung anwesend waren, sind die nunmehr gefassten Beschlüsse der Versuch, die durch fehlerhafte Beratung herbeigeführten Beteiligungen wirtschaftlich zu realisieren. Einmal mehr festigt sich der Eindruck, dass das mit der namens gebenden Vielzahl von Beratern inszenierte System des Multi Advisor Fonds nicht darauf zielt, für Anleger Rendite zu erwirtschaften.

Würden die von der Geschäftsführung herbeigeführten Beschlüsse umgesetzt, würde das auch von fehlerhaft beratenen Anlegern eingesammelte Kapital bei der Gesellschaft verbleiben. Damit wird die Frage nach der persönlichen Verantwortung der Initiatoren zunehmend drängend.

Je mehr Betroffene sich erfolgreich gegen die Zahlungsklagen der Gesellschaft wehren, desto deutlicher werden die fehlerhafte Schulung der teils selbst geschädigten Berater und damit die zentrale Verantwortlichkeit für die Schlechtberatung zu Tage treten. Es empfiehlt sich weiterhin, einer Zahlungsklage der Gesellschaft zuvor zu kommen und sich von einem auf derartige Fallgestaltungen spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Wie bereit berichtet, hat die Fondsgesellschaft die ersten Klagen gegen Anleger bereits verloren.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte der Kanzlei CLLB prüfen derzeit Schadensersatzansprüche u.a. gegen Anlageberater / -vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie gegen die European Securities SECI GmbH.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anschließen.

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Mittwoch, März 11, 2009

Madoff: Globale Anwaltsallianz bereitet (Sammel)-Klagen vor!

Quasi-Sammelklagen in Österreich und der Schweiz in Vorbereitung! Luxemburger Kanzlei bereitet Klage gegen HSBC vor! Geschädigte aus ganz Europa schließen sich dem BSZ e.V. an!

Dieburg, Berlin, Wien, Zürich, den 09.03.2009: Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurde am 17.02.2009 eine globale Anwaltsallianz im Fall Madoff ins Leben gerufen, der 34 Kanzleien aus 21 Ländern angehören, um die Interessen der Geschädigten wirklich international zu vertreten. Präsident dieser globalen Anwaltsallianz ist der spanische Anwalt Javier Cremades von Cremades & Calvo Sotelo.

Inzwischen haben sich auch zahlreiche private und institutionelle Geschädigte aus ganz Europa beim BSZ e.V. gemeldet, um von dieser globalen Anwaltsallianz im Fall Madoff zu profitieren, d.h., vor allem Geschädigte aus Deutschland, der Schweiz, Österreich, Italien, Spanien, Liechtenstein und Luxemburg.

"Wir gehen davon aus, dass Geschädigte im Rahmen dieser globalen Anwaltsallianz durch den Erfahrungsaustausch bessere Chancen haben, zum Ziel zu kommen und Schadensersatz verwirklichen zu können," so die Anwälte Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, Prof. Dr. Daniel Fischer, CFE, von der Züricher Kanzlei Fischer & Partner, Dr. Gabriel Lansky von der Wiener Kanzlei Lansky und Partner, sowie Lex Thielen von der Luxemburger Kanzlei Thielen & Partner.

Bei einem weiteren Treffen der deutschsprachigen Allianzkanzleien am 09.03.2009 in Wien (anwesend waren u.a. Dr. Gabriel Lansky aus Österreich, Prof. Dr. Daniel Fischer aus der Schweiz, Dr. Walter Späth aus Berlin sowie Lex Thielen aus Luxemburg) wurde das weitere Vorgehen für die europäischen Geschädigten besprochen.

Die Zürcher Anwaltskanzlei Fischer & Partner, welche in den letzten Monaten Erfolg versprechend auch die Interessen von durch Schweizer Banken, insbesondere der Credit Suisse geschädigte Lehman-Opfer vertreten hat, ist auch äußerst aktiv im Zusammenhang mit den Madoff-Geschädigten befasst. Prof. Dr. Fischer führt aus, aufgrund der Tatsache, dass verschiedene Fonds und Depotbanken in der Schweiz ihren Sitz haben sind gegenwärtig umfangreiche Rechtsabklärungen in diesen Bereichen im Gange. Schweizer Quasi-Sammelklagen werden immer wahrscheinlicher bei Fairfield, Kingate, Matterhorn und Optifin.

Inzwischen wird auch für die österreichischen Geschädigten von der Allianzkanzlei Lansky & Partner eine erste Klage als Quasisammelklage gegen die Bank Medici und Sonja Kohn persönlich vorbereitet. Von der luxemburgischen Allianzkanzlei Thielen & Partner wird gerade eine Klage gegen die HSBC in Luxemburg vorbereitet, auch für weitere europäische Geschädigte wird gerade geprüft, ob es Sinn macht, sich an einer solchen Klage zu beteiligen.

Auch für deutsche Geschädigte, die laut Pressemeldungen mindestens 150 Mio. EURO bei Madoff verloren haben dürften, sowie auch für die schweizer Geschädigten, die über 3 Mill. EURO verloren haben dürften, werden die internationalen Möglichkeiten intensiv überprüft.

Der Präsident der globalen Anwaltsallianz, Dr. Javier Cremades, befindet sich zur Zeit gerade bei der Allianzkanzlei in New York, um auch die weiteren Möglichkeiten unter anderem im Rahmen einer US-Sammelklage für europäische Geschädigte auszuloten, demnächst werden wir darüber berichten. "Insbesondere die US-Börsenaufsicht SEC muss sich vorwerfen lassen, ihren Pflichten nicht ausreichend nachgekommen zu sein, denn bereits vor ca. 10 Jahren gab es die ersten Warnhinweise vor dem Anlagemodell von Madoff, ohne dass hier erforderliche Untersuchungen eingeleitet worden wären," so der deutsche Allianzanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
Eine erste Sammelklage wurde von der Allianzkanzlei Cremades & Calvo Sotelo auch inzwischen in Florida, unter anderem gegen die Banco Santander, eingereicht.

Europäische insbesondere Deutsche, aber auch österreichische und Schweizer Anleger sind gut beraten, sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Madoff-Geschädigte" anzuschließen, um ihre möglichen Schadensersatzansprüche fachkundig überprüfen zu lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, März 10, 2009

Gesellschafterversammlungen VIP 3 und VIP 4: Vorsicht vor Vollmachtsammlern!

Keine Stimmrechte "verschenken"!

Nach nicht unwahrscheinlich wochenlangem Taktieren und Fintieren hinter den Kulissen stehen am 25. und 26.3.2009 außerordentliche Gesellschafterversammlungen bei den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 an. Aus wenig überzeugenden Gründen soll die Geschäftsführung der Filmfonds gegen unbekannte "Retter" der Anleger austauscht werden.

Die Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte werden keine Auswechslung der Geschäftsleitung betreiben, da sie nichts unternehmen werden, was den Erfolg der Umsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gefährden könnte. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Umgestaltung der Fonds können sich ausschließen! Wer heute leichtfertig seine Stimmrechte "verschenkt", riskiert damit vielleicht morgen viel versprechende Schadensersatzmöglichkeiten.

In Kürze erfahren Sie hier mehr. Wenn Sie Fragen haben: Sie können sich gerne der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte informieren sie über Erfolg versprechende Vorgehensweisen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen beratende Banken und freie Berater. Der "Sturz" der Geschäftsleitung ist dazu keine gleichwertige Alternative.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Freitag, März 06, 2009

Weiterer Durchbruch im Anlegerschutz: BGH bestätigt: Kick-Back-Rechtsprechung gilt auch für Medienfonds.

Kommentierung von Rechtsanwältin und BSZ® e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zum aktuellen „Kick-Back-Beschluss“ des XI. Zivilsenats vom 20.01.2009 – XI ZR 510/07 -

Nun ist es amtlich: Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 20.01.2009 – XI ZR 510/07 – bestätigt, dass seine Kick-Back-Rechtsprechung u.a. auch auf Medienfonds Anwendung findet. Damit dürfte gleichfalls geklärt sein, dass eine Pflicht zur Offenlegung von Rückvergütungen generell bei Anlageberatungsverträgen greift. Laut BGH handelt es sich bei dem Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte um einen allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz. Damit ist der Anlageberater – egal ob eine Bank oder ein sonstiger Berater – verpflichtet, die Anlageinteressenten über bestehende Rückvergütungen zu informieren. Nur so ist der Anleger in der Lage, das Umsatzinteresse des Beraters einzuschätzen und zu beurteilen, ob dieser die Fondsbeteiligung nur deshalb empfiehlt, weil er selbst daran verdient.

Der BGH hat in diesem Zusammenhang auch klargestellt, dass eine derartige Offenlegungspflicht gerade dann gilt, wenn die Tatsache, dass ein Agio erhoben wird, im Prospekt – was oftmals der Fall ist - ausgewiesen wurde. Denn daraus ergibt sich gerade nicht die Schlussfolgerung, ob und in welcher Höhe entsprechende Rückvergütungen an den Berater geflossen sind. Der XI. Zivilsenat hat auch mit der unrichtigen Ansicht aufgeräumt, dass es in diesem Zusammenhang auf die Höhe der Provisionen ankomme und erst ab 15 % eine Offenlegungspflicht bestünde. Diese Ansicht wurde bislang gerne von Bankenseite bemüht. Nach der Klarstellung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kommt es nicht auf die Höhe der Rückvergütung an. Es müsse in jedem Fall darüber informiert werden.

Der BGH bestätigt damit die von Hahn Rechtsanwälte bislang auch schon in zahlreichen Prozessen vertretene Auffassung, dass die Grundsatzentscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (BGHZ 170, 226 ff.) generell auf Anlageberatungsverträge anwendbar ist. Damit haben die Anleger u.a. von geschlossenen Medien- und Immobilienfonds nunmehr auch die Möglichkeit sich auf diese Beratungspflichtverletzung zu stützen. Die Banken dürften über derartige Rückvergütungen regelmäßig nicht informiert haben, so dass sich für die Anleger nunmehr auch unter diesem Aspekt gute Chancen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ergeben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „IMF-Medienfonds" anschließen.
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