Samstag, Juni 30, 2012

MPC Holland 47 – Probleme an der Waterkant – Hilfe für Anleger


Der Immobilienfonds MPC Holland 47 hat mit teilweise leerstehenden Immobilien und möglichen Problemen bei den Krediten des Fonds zu kämpfen. Hilfe für Anleger.


Was kommt auf die Anleger des Immobilienfonds Holland 47 aus dem Haus MPC zu? Ein Bericht des Branchendienstes Fondstelegramm legt nahe, dass beim dem geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 47 nicht alles rund läuft. Gleich an zwei Fronten seien Probleme zu vermelden. Zum einen kämpfe der Immobilienfonds mit erheblichen Leerständen in den beiden Fondsimmobilien: in dem Amsterdamer Objekt stehen 17 % der Fläche leer, in Amstelveen betrifft der Leerstand sogar 25 % der Fläche. Leerstände schlagen sich aber bei der 2013 anstehenden Neuvermietung und in der Bewertung einer Immobilie negativ nieder. Und an dieser Stelle lauert auch schon das nächste Problem des MPC Holland 47.

Erhebliche Leerstände in Immobilien des MPC Holland 47

So soll der MPC Holland 47 laut Fondstelegramm gegen die loan-to-value-Klausel (ltv-Klausel) verstoßen haben. Als loan-to-value wird das Verhältnis zwischen dem Wert der Immobilie und dem Wert des Kredits, mit dem die Immobilie finanziert wird, bezeichnet. Wird die Immobilie abgewertet, sinkt aber nicht automatisch der Wert des Kredits. Um sich gegen Ausfälle zu sichern, haben Banken daher in ihre Kreditverträge ltv-Klauseln eingebaut, die es ihnen ermöglichen, Kredit fällig zu stellen, wenn der Wert der Immobilie unter einen bestimmten Wert sinkt. Zwar ist dies keine zwingende Folge, dennoch bleibt den Banken die Option offen, solange der Wert der Immobilie des MPC Holland 47 nicht ansteigt.

 Für die Anleger des Immobilenfonds MPC Holland 47 sind dies keine besonders erfreulichen Nachrichten. Auch, weil sie bereits Einschnitte hinnehmen mussten: 2011 mussten auf Ausschüttungen verzichten und sich im Vorjahr bereits mit halbierten Ausschüttungen begnügen. Wie sich die obigen Neuigkeiten auf die weitere Entwicklung des Fonds auswirken, bleibt abzuwarten. Im allerschlimmsten Fall könnten sich die Probleme des MPC Holland 47 intensivieren und es zu einer Insolvenz kommen. Davon ist zwar noch nicht die Rede, aber Anleger, die sich jetzt von ihren Anteile trennen möchten, müssen sich dennoch mit Verlustmöglichkeiten auseinandersetzen.

Was können Anleger jetzt unternehmen?

So ist der Verkauf der „gebrauchten“ Anteile des MPC Holland 47 auf dem Zweitmarkt momentan mit deutlichen Verlusten verbunden: Der Kurs bewegt sich bei etwa einem Drittel dessen, was die Anleger des MPC Holland 47 ursprünglich investierten. Welche Alternativen gibt es für Anleger, die sich von ihren Beteiligungen an dem Immobilienfonds trennen möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anleger des MPC Holland 47 sich  von ihrer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds trennen können. Ein möglicher Ansatzpunkt, um dies zu erreichen, ist die Anlageberatung auf Fehler zu überprüfen.

So geschah es immer wieder, dass die Beteiligung an einem Immobilienfonds wie dem MPC Holland 47 als sichere Kapitalanlagen oder Bausteine einer sicheren Altersvorsorge angepriesen wurde. Dabei sind Immobilienfonds Unternehmen denen das unternehmenstypische Risiko des Totalverlusts des investierten Gelds innewohnt. Auch können Anleger des MPC Holland 47 sich nicht jederzeit problemlos von ihren Anteilen trennen, da die ungeregelten Zweitmärkte auf dem Prinzip des Angebots und der Nachfrage basieren. Zu den häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört auch, dass sie die Anleger nicht über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Beratung durch Fachanwalt kann Alternativen aufzeigen

Sollten die Banken oder Anlageberater gegen diese oder ähnliche Pflichten verstoßen haben, bestehen gute Chancen für die Anleger des MPC Holland 47, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Immobilienfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des MPC Holland 47, die Bescheid wissen möchten, welche Alternativen ihnen offen stehen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und sich beraten lassen.


Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MPC Holland 47“ beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                                                                                                                                           
     
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



MONTRANUS-Medienfonds: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erstreitet Schadensersatz für Anleger!


Auch das Oberlandesgericht Celle hat jetzt der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Sachen MONTRANUS-Medienfonds Recht gegeben: Mit Urteil vom 21.03.2012 hat es in zweiter Instanz die Schadensersatzansprüche eines klagenden Anlegers anerkannt, der sich in Höhe von rund T€ 400 an vier HANNOVER LEASING Filmfonds beteiligt hatte.


OLG Celle bestätigt LG Hannover

Am 12.08.2011 hatte das Landgericht Hannover einem Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte Schadensersatz zugesprochen. Bereits erstinstanzlich stützte das Gericht sein Urteil auf die zuletzt sehr anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Oberlandesgericht Celle hat jetzt in zweiter Instanz die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt und die beklagte NORD/LB zum Schadensersatz verurteilt. Der vor Gericht erfolgreiche Filmfondsanleger kann jetzt seine Fondsbeteiligungen rückabwickeln.

Medienfonds vor Gericht

Das Besondere an der vorliegenden Entscheidung ist, dass sich der klagende Anleger an allen drei MONTRANUS-Medienfonds beteiligt hatte. Neben einer Filmfondsbeteiligung an der Magical Productions GmbH & Co. KG (HANOVER LEASING 142) hat sich das Gericht auch mit der MONTRANUS Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 143), der MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 158) und der MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 166) befasst. Da das OLG Celle die Revision zum BGH nicht zuließ, dürfte das Urteil weitreichende Bedeutung haben.

HANNOVER LEASING Filmfonds

HANNOVER LEASING zählt zu den führenden deutschen Anbietern von geschlossenen Fonds. Die Filmfonds von HANNOVER LEASING stehen aber schon seit längerer Zeit im Brennpunkt der Kritik. So meldete z.B. das Handelsblatt am 02.11.2011, dass der Zoff zwischen Filmfondsinitiatoren und Finanzverwaltung sich zuspitzen würde. Bei acht der insgesamt 14 Filmfonds von HANNOVER LEASING würden die Beamten Steuerhinterziehung vermuten. Einige Medienfonds weisen auch eine beachtliche wirtschaftliche Fehlentwicklung auf. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel: „Im Interesse unserer Mandanten haben wir bei den Medienfondsprozessen konsequent auf die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzt. Anleger, die sich an HANNOVER LEASING Filmfonds beteiligt haben, werden davon auch in Zukunft profitieren.“

Verjährung droht!

Wer sich an einem HANNOVER LEASING Filmfonds, insbesondere an einem MONTRANUS-Medienfonds beteiligt hat, sollte sich aber beeilen und sobald wie möglich einen Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Wenn ein Anleger Kenntnis von seinem berechtigten Schadensersatzanspruch erlangt hat, muss er innerhalb von drei Jahren Schadensersatzklage erheben. Ansonsten droht die Verjährung! Mitunter verschlechtern sich also mit jedem Tag des Zuwartens die Erfolgschancen.“

 Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Hannover Leasing/ MONTRANUS-Medienfonds“ beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                                                                                                                                           
     
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

HCI Schiffsfonds IV: Bericht für das Geschäftsjahr 2010 und zur aktuellen Entwicklung.


Die HCI Treuhand GmbH & Co KG berichtet für das Geschäftsjahr 2010 und zur aktuellen Entwicklung. Nach Angaben des Analysehauses Alphaliner soll die Nachfrageentwicklung in der Containerschifffahrt bis 2013 durchschnittlich um rd. 7 % steigen. Die Charterraten bleiben jedoch unter Druck - es wird weniger erlöst un die Charterraten waren deutlich geringer.


Aus dem laufenden Schiffsbetrieb wird so wenig erlöst, dass es für die Ausschüttungen in den Dachfonds nicht langt, weil zunächst eine geringe Liquiditätsreserve aufgebaut wird. Die Anleger erhalten für 2010 und 2011 keine Ausschüttung auf Ihre Beteiligung. Die Ausschüttungen für den Zeitraum 2009 bis 2011 von 14,5 % sind damit entfallen. Ob die Anleger damit zufrieden sind, müssen sie selbst entscheiden.

Die Treuhandgesellschaft verweist selbst auf den Zweitmarkt für Fonds. Die Bewertung von geschlossenen Beteiligungen ist schwierig.

Welche Optionen stehen Anlegern von HCI Schiffsfonds IV und vergleichbaren Fonds offen. BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens: „Es sollte  rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht erfolgen. Spezialisierte Fachanwälte können Auskunft geben, ob sich der Anleger verlustfrei von der Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen kann. Im Falle des HCI Schiffsfonds HCI IV läuft bereits ein Klage beim Landgericht Hamburg.“

Betroffene Anleger können der BSZ e.V.Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Schiffsfonds IV beitreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                                                                                                                             
     
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                                      
                                                            
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Quelle: HCI Schiffsfonds IV _ Dokumentation zur Gesellschafterversammlung, Geschäftsjahr 2010 und Aktuelles.

Freitag, Juni 29, 2012

KanAm Grundinvest – Was können Anleger nach dem Aus des offenen Immobilienfonds tun?


Der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest ist aufgelöst und wird bis 2016 abgewickelt. Was können Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten, tun? Spezialisierte Anlegerkanzlei kann helfen.


Die Abwicklung eines offenen Immobilienfonds dauert lange und die Anleger können nur auf die halbjährlichen Auszahlungen hoffen. Mit dieser Situation müssen sich wegen der der Krise der offenen Immobilienfonds momentan viele Anleger abfinden. Auch jene, die in den Fonds KanAm Grundinvest investierten. Dessen Abwicklung wird bis ins Jahr 2016 andauern. Bei der ersten Auszahlung erhielten die Anleger 2,80 Euro je Anteil. Die nächste Ausschüttung soll erst im Oktober 2012 erfolgen. Wie viel Geld die Anleger des KanAm Grundinvest bei den künftigen Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie erfolgreich das Management die Immobilien des Fonds veräußern kann.

Juni 2012: Abwertungen in Höhe von 77 Mio. Euro

Der KanAm Grundinvest verfügt über 40 Immobilien in 9 verschiedenen Ländern der Welt. Deren Gesamtwert beläuft sich auf etwa 4,9 Mrd. Euro. Laut der letzten Zwischenmeldung wurden seit März 5 Objekte veräußert. Im März 2012 konnte das Management des KanAm Grundinvest die beiden Londoner Bürogebäude One Exchange Square und 90 High Holborn sowie das Objekt 1000 Main in Houston verkaufen. Im April 2012 wurden in Paris die Objekte Néo und Cité du Retiro verkauft. Im Juni 2012 musste das Management des KanAm Grundinvest bekanntgeben, dass das Geschäftsjahresendergebnis wegen Abwertungen in Höhe von 77 Mio. Euro sowie erhöhter Rückstellungen nicht wie gewünscht ausfiel.

Anleger des KanAm Grundinvest können ihre Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann ausgelotet werden, ob sich die Anleger verlustfrei von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. So kann abgeklärt werden, ob die Anleger beispielsweise über alle Risiken, die mit einer Investition in den KanAm Grundinvest verbunden sind, aufgeklärt wurden. Zu den Risiken zählt beispielsweise, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann oder die Liquidation, wie sich beim KanAm Grundinvest jetzt gezeigt hat. Wegen der Möglichkeit, offene Immobilienfonds zu schließen, war die jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben.

Neues Urteil stärkt Ansprüche der Anleger, die in offene Immobilienfonds investierten

Sollten im Beratungsgespräch diese oder ähnliche Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt worden sein, haben Anleger gut Chancen, dass sie sich von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberater fordern können. Damit müssen sie nicht die bis in Jahr 2016 andauernde Abwicklung abwarten, um ihr Geld wieder zu bekommen. Dass es sich für Anleger lohnen kann, den Rechtsweg zu beschreiten, zeigt in ein neuerliches Urteil des Landgerichts Frankfurt. Das Gericht sprach einem Anleger, der in einen offenen Immobilienfonds investierte Schadensersatz wegen Falschberatung zu.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm-Fonds"  anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                             
                                                                                                                                   
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                  

Bildquelle: © tommyS / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

De Beira-Marktmanipulation: Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!


Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt Millionen sicher und erhebt Anklage. Eile ist geboten! Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen! 

In einem der größten Fälle von mutmaßlicher Marktmanipulation in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag, den 21. Mai, Anklage gegen vier Verdächtigte vor dem Landgericht- Große Wirtschaftsstrafkammer Stuttgart- erhoben, denen vorgeworfen wird, den Kurs der Aktie De Beira im Zeitraum 15.05.2006 bis 15.06.2006 durch massive Kaufempfehlungen, die teils unrichtige und irreführende Angaben enthielten, beeinflusst zu haben und dadurch mehr als 38 Mio. € Gewinn erzielt zu haben. Auch ein mutmaßlicher Verantwortlicher aus dem Ausland sitzt in Untersuchungshaft.

Ein Aktienanalyst aus Kanada soll gemeinsam mit diversen weiteren Verantwortlichen die Aktie von De Beira massiv zum Kauf empfohlen haben, um Anleger zum Einsteigen zu bewegen. Durch die Manipulation von De Beira soll der Kurs sich innerhalb weniger Wochen verzehnfacht haben, bevor er dann jäh abstürzte, Anleger erlitten erhebliche Verluste.

Eine sehr positive Nachricht für geschädigte Anleger von De Beira ist, dass die Staatsanwaltschaft diversen Medienberichten zufolge Vermögenswerte in Millionenhöhe bei den Verantwortlichen sicher stellen konnte. „Wir werden daher versuchen, diese Vermögenswerte für die Geschädigten im Wege der Rückgewinnungshilfe von den Strafverfolgungsbehörden freizubekommen,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen mit den Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen und in Erfahrung bringen, wer Aussicht auf Entschädigung hat:

„In einem Gespräch mit den Strafverfolgungsbehörden wurde uns mitgeteilt, dass vor allem Anleger, die in dem Zeitraum zwischen Mai 2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft haben, Chancen auf Entschädigung haben dürften. Wann und ob die Aktien inzwischen wieder verkauft wurden, soll hingegen nicht beachtlich sein. Auch wurde uns gegenüber bestätigt, dass die Gelder, die sicher gestellt wurden, sich in der Schweiz befinden sollen,“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth.

Allerdings sollten Geschädigte unbedingt einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, da Geschädigte nur durch einen sog. „Titel“ die Möglichkeit haben, auf die Gelder zuzugreifen. „Die Staatsanwaltschaft hat uns inzwischen telefonisch bestätigt, dass nur z.B. durch ein zivilrechtliches Urteil gegen die Verantwortlichen für Geschädigte die Möglichkeit besteht, auf die von der Staatsanwaltschaft sicher gestellten Gelder zuzugreifen. Eile ist daher geboten, denn bei der Rückgewinnungshilfe gilt das sog. „Prioritätsprinzip“, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst und kann zuerst auf die sichergestellten Gelder zugreifen,“ so Dr. Späth.

Geschädigte sollten also umgehend tätig werden, denn nur wer umgehend einen Titel erwirkt, hat die Chance, umgehend auf die sichergestellten Gelder zugreifen zu können, bei Anlegern, die zu spät kommen, besteht leider die Gefahr, dass für sie keine Gelder mehr zu verteilen sind.


Geschädigte De Beira-Anleger können sich daher der BSZ e.V. -Interessengemeinschaft De Beira anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                                                                                                                     
     
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                              
                                                            
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DEGI International – Was können Anleger, die nicht mehr an der Abwicklung teilnehmen möchten, tun?


Der offene Immobilienfonds DEGI International wurde im Oktober 2011 aufgelöst und wird in den nächsten Jahren abgewickelt. Welche Alternativen zur Abwicklung gibt es? Spezialisierte Anlegerkanzlei kann helfen. 

Die Abwicklung eines offenen Immobilienfonds dauert lang. Diese Erfahrung müssen die Anleger des aufgelösten Fonds DEGI International machen. Welche Optionen stehen Anlegern, die nicht Monate und Jahre auf ihr Geld warten möchten, offen? Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist eine Möglichkeit, aber wegen Kursschwankungen und Verkaufsgebühren mit Unwägbarkeiten und Verlustrisiken verbunden. Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

 Gericht stellte systematische Falschberatung fest

 Dass sich dies lohnen kann, zeigt der konkrete Fall eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anlegers, der in den DEGI International investiert hatte. In einem Gerichtsprozess, der gegen die Allianz Bank geführt wird, wurden schwere Fehler des Anlageberatungsgesprächs offenbar. Dass Bankkunden vor der Investition in den DEGI International nicht nur von der Allianz Bank falsch beraten wurde, zeigen weitere Urteile gegen die Commerzbank. Dort wird in einem Urteil eine systematisch schlechte Schulung der Berater festgestellt. Daher wurde Anlegern der DEGI International als jederzeit verfügbare, absolut sichere Kapitalanlage angepriesen. Dass diese Versprechen nicht gehalten werden können, zeigte sich bei der Auflösung des DEGI International im Oktober 2011. Der Fonds konnte nach der zweiten Schließung wegen Liquiditätsproblemen nicht wieder öffnen und wird jetzt abgewickelt. Da während einer Abwicklung Auszahlungen nur alle 6 Monate vorgesehen sind, müssen die Anleger des DEGI International jetzt lange auf ihr „gefangenes“ Geld warten. 

Spezialisierte Kanzlei kann Anlegern des DEGI International helfen

Die Verfahren gegen die Allianz Bank und die Commerzbank zeigen, dass Anleger des DEGI International gute Chancen haben, Schadensersatz zu fordern, wenn sie falsch beraten wurden. Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche oder ähnliche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI International investierten, sollten sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI International anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt viele Anleger offener Immobilienfonds – auch viele Anleger des DEGI International -  und hat dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI International anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de               
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll 


Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Juni 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Atlantic MS Jennifer Rickmers – Drohende Insolvenz – Hilfe für Anleger


Inmitten der Krise der Schifffahrt werden die Anleger des insolvenzbedrohten Schiffsfonds Atlantic MS Jennifer Rickmers vor eine schwierige Wahl gestellt: Notverkauf oder frisches Geld. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern Alternativen aufzeigen.


Die Krise der Transportschifffahrt bringt einen weiteren Schiffsfonds in Schwierigkeiten. Der Fonds MS Jennifer Rickmers ist von der Insolvenz bedroht. Jetzt sollen die Anleger zur Rettung des angeschlagenen Schiffsfonds Atlantic MS Jennifer Rickmers beitragen. Jedoch können sie sich nur zwischen Notverkauf und Nachzahlung entscheiden. Doch nicht nur ein Notverkauf birgt Verlustrisiken für die Anleger. Denn auch wenn die Anleger die Insolvenz durch frisches Kapital abwenden können, befindet sich der Markt für Transportschifffahrt nach wie vor in einer Krise. Eine schwierige Entscheidung für Anleger.

Anleger müssen über Zukunft des Schiffsfonds Atlantic MS Jennifer Rickmers entscheiden

Die Schifffahrtskrise ist durch ein Überangebot an Transportkapazitäten bedingt. In den letzten Jahren drängten viele neue (von Schiffsfonds finanzierte) Schiffe auf den Markt. Vor allem die Zahl der Tank- und Containerschiffe stieg rasant an. Die Nachfrage nach Schiffstransporten flaute durch die weltweite Wirtschaftskrise ab, weswegen die Charterraten sanken. Durch diese schwierigen Marktbedingungen gerieten viele Schiffsfonds in finanzielle Engpässe. Experten gehen davon aus, dass diese Krise auch in den kommenden Monaten die Transportschifffahrt fest im Griff haben wird.

Für die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Jennifer Rickmers verkompliziert die Krise ihre Entscheidung über die Zukunft ihrer Kapitalanlage. Was können Anleger, die mit beiden Varianten und deren Risiken nicht zufrieden sind, unternehmen? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob Anleger des Fonds Atlantic MS Jennifer Rickmers sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Ein Weg, um dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Defizite und Fehler.

Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Dass einem Schiffsfonds ein Insolvenzrisiko innewohnt, müssen die Anleger des Atlantic MS Jennifer Rickmers  gerade erfahren. Dennoch wurden Beteiligungen an Schiffsfonds (auch) als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anleger des Fonds Atlantic MS Jennifer Rickmers mussten auch darauf hingewiesen werden, dass sie sich wegen des ungeregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile nicht jederzeit problemlos von ihren Anteilen trennen können. Ein weiteres oft auftretendes Versäumnis ist, dass nicht auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hingewiesen wurde.

Hilfe für Anleger

Sind im dem Beratungsgespräch Fehler geschehen, können Anleger Schadensersatz fordern und sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds Atlantic MS Jennifer Rickmers trennen. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Haben Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Jennifer Rickmers das Gefühl, dass auch bei ihrer Anlageberatung solche oder ähnliche Fehler passierten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Zumal die Zukunft des Containerschiffs MS Jennifer Rickmers mitten in der Krise ungewiss ist und auch ein Notverkauf Risiken birgt.

Anleger sind daher zum Handeln aufgefordert. Es bestehen gute Gründe der BSZ e.V.Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ „Atlantic MS Jennifer Rickmers" des BSZ e.V. beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/                                                                                                                           
     
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                                    
                                                             
Bildquelle: © Ruth Rudolph / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Nachdem bereits einige Schiffsfonds des Initiators GHF Insolvenz anmelden mussten, reiht sich in die Krise der Schiffsfonds nunmehr auch der Fonds der „MS Euro Squall“ ein.


Den Anlegern des 2002 aufgelegten Fonds droht nunmehr nicht nur die Verjährung ihrer Ansprüche gegen die damaligen Berater bzw. gegen die Fondsbeteiligten, sondern auch noch ein Totalverlust. Im schlimmsten Fall sind Anleger dann auch noch dazu verpflichtet, nicht von Gewinnen gedeckte Ausschüttungen an Gläubiger bzw. hier den Insolvenzverwalter zurück zu zahlen.

Die Krise des Fonds nahm hierbei schon 2009 ihre Lauf, als Anleger bereits auf Ausschüttungen verzichten mussten/sollten. Im Rahmen der Prognosen oder aber auch der Beratung, wurden diese Ausschüttungen nicht selten als „sicher“ bezeichnet. Es kommt aber noch viel schlimmer. Sollte sich aus den Bilanzen des Fonds herausstellen, dass die bis 2009 geleisteten Ausschüttungen an die Anleger nicht von Gewinnen gedeckt waren, wird dem Insolvenzverwalter ein Rückforderungsrecht zustehen. Neben dem Verlust der Einlage droht daher auch eine Rückzahlung der Ausschüttungen, und zwar der gesamten an die Anleger gezahlten Ausschüttungen.

Diese Situation müsse die Anleger aber nicht grundlos und wehrlos hinnehmen. Sollten Anleger ihre Ansprüche und Möglichkeiten prüfen lassen wollen und auch durchsetzen wollen, so rät der BSZ e.V. derartige Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Hierzu hat der BSZ e.V eine Interessengemeinschaft „GHF Fonds / MS Euro Squall“ gegründet.

Die Fehler in der Beratung bezüglich derartiger Schiffsfonds liegen oft in einer unzureichenden Darstellung der tatsächlichen Risiken. Wurde die Fondsbeteiligung von einer Bank vermittelt, kann auch die sog. Kick-Back“ Problematik einschlägig sein. Banken müssen hierbei die Anleger auf erhaltene Rückvergütungen hinweisen. Verschweigt eine Bank dies, macht sie sich möglicherweise schadenersatzpflichtig.

Die Falschberatung durch die Vertriebe, aber auch Banken, liegt meist darin, dass man z.B. ein Totalverlustrisiko nicht erwähnt hat. Auch wurde selten darüber aufgeklärt, dass man erhaltene Ausschüttungen auch nach Jahren noch zurückzahlen muss, da diese nicht von Gewinnen gedeckt waren. Ob Schadenersatzansprüche bestehen, ist in jedem Fall eine Frage des Einzelfalles.

Entscheidend ist aber, dass die im Jahre 2002 gezeichneten Beteiligungen an GHF Fonds mit Ablauf der Tag genau zu berechnenden 10-jährigen Verjährungsfrist verjähren, d.h. nicht mehr durchsetzbar sind. Wurde eine Beteiligung am 30.06. 2002 gezeichnet, tritt mit Ablauf des 30.06.2012 die Verjährung ein.

Anleger sind daher zum Handeln aufgefordert. Es bestehen gute Gründe der BSZ e.V.Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ „GHF Fonds/MS Euro Squall“ des BSZ e.V. beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/                                                                                                                         
     
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                                  
                                                             
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, Juni 28, 2012

Clerical Medical Investment Group: verheerende Prozessniederlage vor dem OLG München


Nicht zum ersten Mal wurde die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) im Zusammenhang mit einem fremdfinanzierten Rentenmodell verurteilt; es war bereits die fünfte Prozessniederlage vor diversen Oberlandesgerichten in Folge gegen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft Heidelberg – Berlin vertretene Mandanten.


Doch diesmal kam es ganz dick für CMI: im Hinblick auf das Modell EuroPlan, einem von vielen fremdfinanzierten Rentenmodellen, welches in einem Volumen von schätzungsweise 300.000.000 € vertrieben wurde, stellte das OLG München in seinem Urteil vom 12.06.2012, Az.: 17 U 535/11 fest, dass CMI für den EuroPlan Prospekt und dessen zahlreiche unzureichende Darstellungen haftet. Dabei spielt es nach Ansicht des OLG München keine Rolle, dass es unterschiedliche EuroPlan-Prospekte gab. CMI habe nämlich gewusst, dass die Lebensversicherungsverträge Bestandteil des EuroPlan Konzeptes waren.

Aber als wäre das nicht schon verheerend genug für CMI, die jetzt befürchten müssen, alle Prozesse mindestens einmal für das Modell EuroPlan zu verlieren, ließ das OLG München die Revision zum BGH ausdrücklich nicht zu.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt, der das Urteil erstritten hat: „Das Urteil ist verheerend für CMI, die versucht hat, im Vorfeld das Urteil durch sehr günstige Vergleichsangebote zu verhindern. Das ist ein echter Durchbruch mindestens einmal für alle EuroPlan Anleger. Das OLG München spricht in seinen Urteilsgründen zahlreiche Pflichtverletzungen bzw. unzureichende Aufklärung im Prospekt selbst an und folgt umfassend unserem umfangreichen Vortrag. Das Urteil hat aber nicht nur große Bedeutung für die EuroPlan Anleger, sondern für zahlreiche weitere Anleger anderer fremdfinanzierter Renten- und Hebelmodelle“.

Das OLG München stellt u.a. fest, dass im Prospekt über Risiken nicht bzw. nur unzureichend aufgeklärt worden sei. Aus dem Prospekt gehe nicht einmal hervor, welcher Versicherungsvertrag mit welchen Versicherungsbedingungen eigentlich abgeschlossen werden soll. Die Angaben zu der Versicherung erfolgten damit „ins Blaue hinein“.

Ferner seien, so das OLG München, zahlreiche Begriffe nicht oder irreführend erläutert worden. Besonders drastisch formuliert es das OLG München über einen Passus aus den Versicherungsbedingungen:

„Der Satz enthält einen Konjunktiv „könnte“, ohne die Bedingung anzugeben. Er dient darüber hinaus der Verwirrung und nicht der Information. Die Formulierung „Investmentperformance für den Zeitraum zu reflektieren“ mag für eine Werbebroschüre passend sein, nicht aber für eine Verbraucherinformation einer Versicherung. Zur Überzeugung des Senats dienen derartige Ausführungen nur dazu, den zukünftigen Versicherungsnehmer etwas vorzuspiegeln, auf das er keinen Anspruch hat….
Aus den – nur auszugsweise genannten – Formulierungen  ergibt sich zur Überzeugung des Senats das Bestreben der Beklagten zu 1 (CMI), einem zukünftigen Kunden keine konkreten Informationen über die Versicherung zukommen zu lassen und stattdessen ihn davon abzulenken, dass die Rendite, die er sich erwartet, nicht nachvollziehbar ist.“

Schon im Vorfeld hatte das OLG München in einem Hinweisbeschluss von einer möglichen arglistigen Täuschung des Kunden durch CMI gesprochen, im Urteil selbst spricht der Senat von einem zumindest fahrlässigen Handeln.

Das OLG München greift ferner weitere zahlreiche Punkte auf: im Ergebnis habe es sich nicht um eine Lebensversicherung, sondern nur um eine Fondsverwaltung gehandelt. Die den Kunden von den Beratern vorgelegten Berechnungen seien „unvollständig, irreführend“ und enthielten „unrichtige Angaben“.

Nach dem Urteil ist CMI nun dem von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten gegenüber zur vollständigen Rückabwicklung verpflichtet.

Gegen das am 12.06.2012 verkündete Urteil hat CMI überraschend schon am gleichen Tag eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Dieser werden seitens der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte allerdings keine Chancen eingeräumt.

Da täglich eine Verjährung eines EuroPlan Falles, aber auch anderer ähnlicher Fälle wie SKR Rente, PlusRente etc. für den Anleger drohen kann, empfehlen Witt Rechtsanwälte, sofort einen auf Clerical Medical Fälle spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um zu klären, wann eine Verjährung der Ansprüche eintritt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Ansprüche zu sichern. Dies gilt vor allem für Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                        
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
  
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 28.Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Clerical Medical Investment Group: verheerende Prozessniederlage vor dem OLG München


Nicht zum ersten Mal wurde die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) im Zusammenhang mit einem fremdfinanzierten Rentenmodell verurteilt; es war bereits die fünfte Prozessniederlage vor diversen Oberlandesgerichten in Folge gegen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft Heidelberg – Berlin vertretene Mandanten.


Doch diesmal kam es ganz dick für CMI: im Hinblick auf das Modell EuroPlan, einem von vielen fremdfinanzierten Rentenmodellen, welches in einem Volumen von schätzungsweise 300.000.000 € vertrieben wurde, stellte das OLG München in seinem Urteil vom 12.06.2012, Az.: 17 U 535/11 fest, dass CMI für den EuroPlan Prospekt und dessen zahlreiche unzureichende Darstellungen haftet. Dabei spielt es nach Ansicht des OLG München keine Rolle, dass es unterschiedliche EuroPlan-Prospekte gab. CMI habe nämlich gewusst, dass die Lebensversicherungsverträge Bestandteil des EuroPlan Konzeptes waren.

Aber als wäre das nicht schon verheerend genug für CMI, die jetzt befürchten müssen, alle Prozesse mindestens einmal für das Modell EuroPlan zu verlieren, ließ das OLG München die Revision zum BGH ausdrücklich nicht zu.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt, der das Urteil erstritten hat: „Das Urteil ist verheerend für CMI, die versucht hat, im Vorfeld das Urteil durch sehr günstige Vergleichsangebote zu verhindern. Das ist ein echter Durchbruch mindestens einmal für alle EuroPlan Anleger. Das OLG München spricht in seinen Urteilsgründen zahlreiche Pflichtverletzungen bzw. unzureichende Aufklärung im Prospekt selbst an und folgt umfassend unserem umfangreichen Vortrag. Das Urteil hat aber nicht nur große Bedeutung für die EuroPlan Anleger, sondern für zahlreiche weitere Anleger anderer fremdfinanzierter Renten- und Hebelmodelle“.

Das OLG München stellt u.a. fest, dass im Prospekt über Risiken nicht bzw. nur unzureichend aufgeklärt worden sei. Aus dem Prospekt gehe nicht einmal hervor, welcher Versicherungsvertrag mit welchen Versicherungsbedingungen eigentlich abgeschlossen werden soll. Die Angaben zu der Versicherung erfolgten damit „ins Blaue hinein“.

Ferner seien, so das OLG München, zahlreiche Begriffe nicht oder irreführend erläutert worden. Besonders drastisch formuliert es das OLG München über einen Passus aus den Versicherungsbedingungen:

„Der Satz enthält einen Konjunktiv „könnte“, ohne die Bedingung anzugeben. Er dient darüber hinaus der Verwirrung und nicht der Information. Die Formulierung „Investmentperformance für den Zeitraum zu reflektieren“ mag für eine Werbebroschüre passend sein, nicht aber für eine Verbraucherinformation einer Versicherung. Zur Überzeugung des Senats dienen derartige Ausführungen nur dazu, den zukünftigen Versicherungsnehmer etwas vorzuspiegeln, auf das er keinen Anspruch hat….
Aus den – nur auszugsweise genannten – Formulierungen  ergibt sich zur Überzeugung des Senats das Bestreben der Beklagten zu 1 (CMI), einem zukünftigen Kunden keine konkreten Informationen über die Versicherung zukommen zu lassen und stattdessen ihn davon abzulenken, dass die Rendite, die er sich erwartet, nicht nachvollziehbar ist.“

Schon im Vorfeld hatte das OLG München in einem Hinweisbeschluss von einer möglichen arglistigen Täuschung des Kunden durch CMI gesprochen, im Urteil selbst spricht der Senat von einem zumindest fahrlässigen Handeln.

Das OLG München greift ferner weitere zahlreiche Punkte auf: im Ergebnis habe es sich nicht um eine Lebensversicherung, sondern nur um eine Fondsverwaltung gehandelt. Die den Kunden von den Beratern vorgelegten Berechnungen seien „unvollständig, irreführend“ und enthielten „unrichtige Angaben“.

Nach dem Urteil ist CMI nun dem von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten gegenüber zur vollständigen Rückabwicklung verpflichtet.

Gegen das am 12.06.2012 verkündete Urteil hat CMI überraschend schon am gleichen Tag eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Dieser werden seitens der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte allerdings keine Chancen eingeräumt.

Da täglich eine Verjährung eines EuroPlan Falles, aber auch anderer ähnlicher Fälle wie SKR Rente, PlusRente etc. für den Anleger drohen kann, empfehlen Witt Rechtsanwälte, sofort einen auf Clerical Medical Fälle spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um zu klären, wann eine Verjährung der Ansprüche eintritt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Ansprüche zu sichern. Dies gilt vor allem für Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu/                                                                        
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
  
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 28.Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Griechenland Anleihen – Commerzbank droht Klagewelle


Die Griechenland Anleihen sorgten in den letzten Wochen und Monaten bereits für viel Gesprächsstoff. Privatanleger, die zwischen Ende 2010 und März 2012 von Banken die griechischen Staatspapiere als sichere Kapitalanlage empfohlen bekamen, wurden vom Schuldenschnitt im Frühjahr 2012 empfindlich getroffen. Sie mussten auf gut die Hälfte ihres investierten Kapitals verzichten.


Zu den Banken, die in diesem Zusammenhang besonders in die Schusslinie geraten sind, zählt die Commerzbank, die vielen Anlegern Griechenland Anleihen ans Herz legte. Jetzt setzt sich ein Teil der  betroffenen Anleger gegen die Commerzbank zur Wehr: Sie fordern Schadensersatz wegen Falschberatung.

Da die Griechenland Anleihen zu einem Synonym der Euro-Krise geworden sind, ist die bevorstehende Klagewelle auch Gegenstand der Medienberichterstattung. Die Financial Times Deutschland (Onlineausgabe) berichtet am 28.06.2012, dass die Commerzbank die griechischen Anleihen auch Anlegern empfohlen habe, die sichere Kapitalanlagen wollten. Die Commerzbank habe sich von den Anleihen trennen wollen und habe diese an Privatanleger „weitergegeben“. Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), schätzt, dass die Commerzbank „schlechte Karten“ habe, sollten sich die Vorwürfe erhärten.

Anleger, denen Griechenland Anleihen von der Commerzbank oder anderen Banken als sichere Kapitalanlage empfohlen wurden und die ebenfalls das Gefühl haben, dass bei ihrer Beratung Fehler passierten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann prüfen, welche Ansprüche hinsichtlich der Griechenland Anleihen bestehen. Im Fall einer Falschberatung kann Schadensersatz gefordert werden.

Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Griechenland Anleihen"  anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu/                                        
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

                                     
Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 28. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.