Samstag, Mai 25, 2013

Solen AG: Anleihebesitzer sollten Forderung anmelden und Prospekthaftungsansprüche prüfen lassen.

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin informieren: „Das vorläufige Insolvenzverfahren der Solen AG schreitet voran und Anleihebesitzer sind gebeten worden, ihre Forderungen dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.


Da zudem Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche zugunsten der Anleihegläubiger vorliegen, sollten Anleihegläubiger sich von spezialisierten Rechtsanwälten vertreten lassen. Jetzt gilt es sich zu wehren.“

Hierzu Rechtsanwaltund BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner: „Die Solen AG hat auf ihrer Webseite bekanntgemacht, dass sie ihre Anleihegläubiger auffordert, die Forderungen aus der Anleihe dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Das ist zwar noch keine „klassische“ Forderungsanmeldung, da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solen AG noch nicht eröffnet und kein endgültiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Dennoch sollten Anleihebesitzer schon jetzt spezialisierte Rechtsanwälte mit der Vertretung beauftragen. Diese sollten zum einen die Forderungen aus der Anleihe anmelden.

Zum anderen gilt es, Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung gegen Vorstände und Hintermänner der Solen AG zu prüfen: Denn es bestehen nach unserer Ansicht gewichtige Anzeichen dafür, dass wesentliche Angaben zu den Finanzkennzahlen des Unternehmens im Prospekt nicht zutreffend waren. Folge ist, dass der Prospekt fehlerhaft ist und Anleihegläubiger ihre volle Nominale von den sog. Prospektverantwortlichen (bspw. Vorstände, Hintermänner) zurückverlangen können. Da diese Verantwortlichen in aller Regel besondere Versicherungen für das spezielle Prospekthaftungs-Risiko abgeschlossen haben (sog. D&O- oder POSI-Versicherungen), bestehen zudem gute Aussichten für eine Vollstreckung: Denn die Versicherung hat eigentlich immer Geld. Aber hier gilt wie sonst auch: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Daher sollten nicht nur rechtsschutzversicherte Anleihegläubiger ihre Rechte von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten geltend machen lassen, sondern auch Anleihebesitzer ohne Rechtsschutzversicherung. Denn andernfalls droht ein Rechtsverlust im Insolvenzverfahren.

Dr. Liebscher: „Und ob ein Anleihebesitzer die guten Aussichten für Prospekthaftungsklagen nützen möchte, kann er nämlich auch davon abhängig machen, wie die Klagen der rechtsschutzversicherten Anleger sich entwickeln. Je nach dem können Anleihebesitzer dann noch „auf den Zug aufspringen“. Allerdings sollte man dazu frühzeitig „am Bahnhof stehen“, sprich einen Anwalt beauftragt haben. Abwarten ist also keine gute Option.“

Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus  Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Solen AG bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN Biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.

Die Kanzlei vertritt Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzt Prospekthaftungsansprüche durch. Zudem werden Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern übernommen. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Solen AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V.Interessengemeinschaft Solen AG beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher    
      
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 25.05.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

drspäml

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