Donnerstag, März 28, 2013

Wie Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren mit der Klage-Unlust der Anleger Geld verdienen.

Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! Viele von Banken vermittelte Investments haben ein Totalverlustrisiko.  Es ist für den BSZ  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. nicht nachvollziehbar, weshalb Banken nicht gezwungen werden, mit der gebotenen Deutlichkeit darauf hinzuweisen. 


So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt.  Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben!

Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Über die von den Banken für die  Einlagen kassierten üppigen Provisionen, erfahren  die Anleger in der Regel nichts. Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich z.B. bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.

Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet, außerdem handelt es sich nach Ansicht vieler Gerichte um eine hochspekulative Anlage, die das Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.

Auf diese weitreichende Befugnisse der finanzierenden Banken und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die Berater hinweisen müssen. Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und auch der Oberlandes- und Landgerichte hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Provisionen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

Aber was passiert in der Realität? Den Anlegern muss offenbar das Wasser erst bis zum Hals stehen, bevor sie verstehen, dass ihre Gelder in vielen Fällen weg sind, wenn sie nichts unternehmen! Viele wollen abwarten, obwohl die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche droht. Manche wollen sich nicht mit ihrer Bank anlegen - obwohl sie doch eindeutig falsch zum Vorteil der Bank beraten worden sind.

Wie gehen die Banken damit um? Nehmen wir an, dass von 100 Anlegern lediglich 5 ihre Ansprüche geltend machen und vor Gericht. Selbst wenn diese gewinnen und die Bank am Ende Schadensersatzansprüche bezahlen muss, spart sie bei den 95 Anlegern, die gar nichts unternehmen und ihre Ansprüche einfach verjähren lassen, viel Geld. Unterm Strich eine gute Rechnung für die Bank, denn das Ergebnis wird immer positiv zugunsten der Bank sein.

Freiwillig zahlt fast keine Bank, Klagen vor Gericht sind in den meisten Fällen erforderlich. Aber es ist das gute Recht eines jeden Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche durchzusetzen! Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist!

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Manche Anleger haben Angst, dass sie mit dem Beitritt zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft oder der  Erteilung des Mandats an einen Rechtsanwalt einen "Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten können?

Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung einholen.

In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch ungenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Viele Anleger fürchten vor Gericht aufzutreten.  Diese Furcht ist jedoch größtenteils unbegründet. Die Gerichtsverhandlungen laufen üblicherweise nicht so ab, wie es viele Mandanten aus dem Fernsehen kennen. Meist beschränkt sich die Mitwirkung der Anleger im Gerichtsverfahren darauf, dass sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung schildern, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist. Die Anleger brauchen diesbezüglich auch keine Angst zu haben, da sie die versierten Vertrauensanwälte der BSZ vor Gericht vertreten und diesen zur Seite stehen.

Wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht, so prüfen die BSZ Vertrauensanwälte, ob sich ein Berufungsverfahren lohnt. Auch in diesem Fall wird dem Anleger bzw. dem Mandanten vorher mitgeteilt, welche Kosten auf ihn zukommen oder es wird die entsprechende Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung eingeholt. Der Anleger hat mithin die Möglichkeit, auch ein etwaig negatives Urteil überprüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können.

Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist  auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Mitunter haben Betroffene Angst, gegen eine Großbank vorzugehen, weil sie meinen, diese hätte eine stärkere Macht als der einzelne kleine Anleger. Diese Befürchtung ist unbegründet. Die Anwälte des BSZ e.V. setzen sich für ihre Mandanten ein und haben eine jahrelange Berufserfahrung. Die deutschen Gerichte sind unabhängig. Wie die Erfahrung zeigt, gelingt es nicht zu selten, auch Schadensersatzansprüche gegen große, vermeintlich mächtige Kreditinstitute oder andere Unternehmen durchzusetzen.

Einige Banken und Fonds-Anbieter, haben teilweise Methoden entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können. Statt Antworten auf drängende Fragen erhalten Anleger oft Briefe mit Hetzkampagnen gegen Rechtsanwälte und Anlegerschutzvereine. In  Rundschreiben an Anleger  werden Anlegerschutzanwälte und Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger als "gierig" und in ähnlicher Weise diffamiert.  Oft  wird ein klageabweisendes Urteil erster Instanz verschickt und damit der Eindruck erweckt, als würden solche Klagen stets abgewiesen werden. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass ein Urteil zweiter Instanz (OLG) dieselben Beklagten zum Schadensersatz verurteilt hat. Für den BSZ e.V. sind dies durchschaubare Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation.

Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen.

Fazit des BSZ e.V.:
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.

Die Anleger sollten, sobald sie Zweifel bezüglich ihrer Kapitalanlage hegen zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie sind bei den Vertrauensanwälten der BSZ bestens aufgehoben und bekommen eine erste fundierte Einschätzung.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen.  Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der  investiert wurde, handelte.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. 03. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin"): Informationen für Anleger.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB Rechtsanwälte kommentieren Informationsschreiben zum Stand der Bankenverhandlung.


Die Zukunft des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ist ungewiss, weiterhin steht für die Anleger des Fonds, der am berühmten Londoner Büroturm THE GHERKIN beteiligt ist, ein Totalverlust im Raum. Zur Erinnerung: Die Fremdfinanzierung in CHF droht dem Fonds das Genick zu brechen, da die Beleihungswertgrenze aufgrund ungünstiger Währungskursentwicklungen und aufgrund eines massiven Preiseinbruchs am Londoner Büroimmobilienmarkt stark überschritten wurde. Die finanzierenden Banken bestehen auf einer Umschuldung des CHF-Darlehens in GBP, was den Anlegern zur Abstimmung gestellt wurde.

Mit Schreiben vom 26.03.2013 informierte die IVG über die Zustimmung der Gesellschafter zur Umschuldung. Anderenfalls wäre es den Banken möglich gewesen, das Darlehen zu kündigen und zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen, was für die Anleger ziemlich sicher einen Totalverlust bedeutet hätte.

Umgekehrt bedeutet die Zustimmung zur Umschuldung keineswegs, dass nicht trotzdem ein Totalverlust eintreten kann. Die Mitteilung der IVG an die Anleger sind für diese nicht sehr positiv: die Banken bestehen auf einer Art Vorfälligkeitsentschädigung, die der Fonds nicht leisten kann. Lösungsansatz: man möchte entsprechend höhere Zinsen vereinbaren. Konsequenz für die Anleger: Ausschüttungen dürften bis auf weiteres entfallen.

Weitere Bedingung der Banken ist die erfolgreiche Durchführung einer Kapitalerhöhung. Hierzu hat die IVG in ihrem Schreiben weder Zahlen mitgeteilt, noch eine Andeutung gemacht, wie sie Anleger dazu bekommen möchte, weiteres Geld in diese Anlage zu investieren, die sich doch so fatal entwickelt hat. Nach persönlicher Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch aus der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB jedenfalls besteht weiterhin ein sehr hohes Totalverlustrisiko für die Anleger.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt er den Anlegern eine anwaltliche Prüfung einzuholen, ob in ihrem Fall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Entsprechende Urteile zugunsten von Gherkin-Anlegern konnte die Kanzlei bereits in Wuppertal, Köln, Frankfurt, Hanau, Lübeck und Oldenburg erstreiten. Inzwischen vertreten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB Rechtsanwälte eine Vielzahl weiterer Anleger des Fonds, die von den gesammelten Erfahrungen der Kanzlei profitieren. Jüngst unterbreitete die Deutsche Bank von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegern, die in Frankfurt Klage eingereicht hatten, attraktive Vergleichsangebote, die von den Anlegern angenommen wurden.

Die Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche sind vielfältig und sollten im Einzelfall abgeklärt werden. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass derartige geschlossene Beteiligungen nicht empfohlen werden dürfen, wenn der Anleger eine Anlage sucht, die als sichere Altersvorsorge gedacht ist.

Ebenso waren beratende Banken verpflichtet, die Anleger ungefragt über an sie für die Vermittlung fließende Rückvergütungen aufzuklären. Dies sowohl dem Grunde nach, wie auch bezüglich der Höhe. Aus einer Vielzahl von Anlegerkontakten hat Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Bombosch den Eindruck gewonnen, dass es die Banken in diesem Punkt oft wohl nicht sehr genau genommen haben mit ihren Aufklärungspflichten. Aber erst wenn ein Anleger das eigene wirtschaftliche Interesse der beratenden Bank an einer Empfehlung genau kennt kann er sich überlegen, in wessen Interesse eine bestimmte Empfehlung erfolgt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weisen weiter darauf hin, dass vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung in vielen Fällen übernehmen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 28.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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Medienfonds ,,MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG" Landgericht Stuttgart verurteilt LBBW zur Zahlung von 48.000 Euro

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung beim fremdfinanzierten Teil der Medienfonds-Beteiligung. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart (22. Januar 2013; Az.: 21 O 203/112) muss die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einem Anleger 48.000 Euro Schadenersatz zahlen sowie dessen außergerichtliche Anwaltskosten ersetzen.


Die Sachsen LB  als Rechtsvorgängerin der LBBW hatte dem Kläger einen teilweise fremdfinanzierten Anteil am Medienfonds ,,MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG" vermittelt. Vertreten wurde der Kläger von der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen.

Der Anleger hatte im Jahr 2003 auf Empfehlung seines Bankberaters in den Medienfonds ,,MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG" investiert. ,,Ein Teil davon wurde fremdfinanziert. Zur steuerlichen Optimierung der Investments war dies bei Medienfonds seinerzeit üblich. Durch dieses Koppelgeschäft von Beteiligungsvermittlung und teilweiser Fremdfinanzierung optimierten die Banken ihre Erträge", erklärt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie BSZ e.V. Vertrauensanwalt und KWAG-Partner.

Der Anleger und Kläger widerrief jedoch seinen Fremdfinanzierungsvertrag und die damit verbundene Beteiligung am Medienfonds ,,MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG". Begründung: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag für den Fremdfinanzierungsanteil der Medienfonds-Beteiligung. Das Landgerichtsurteil bestätigte die fehlerhafte Widerrufsbelehrung und verurteilte die Landesbank Baden-Württemberg als Rechtsvorgängerin der Sachsen LB zur Rückabwicklung des Geschäfts.

Dies bedeutet: ,,Der Kläger erhält sein investiertes Geld - 48.000 Euro - zurück. Zum Ausgleich werden die Rechte aus der Fondsbeteiligung der LBBW übertragen", erläutert Fachanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Gieschen. Überdies muss die Bank ihrem Kunden rund 1.900 Euro außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten erstatten.

In ihrer Widerklage wollte die LBBW eine Anrechnung von Steuervorteilen durchsetzen. Diesem Verlangen stimmte das Landgericht Stuttgart nur unter der Bedingung zu, dass dem Kläger und Anleger außergewöhnliche Steuervorteile auf Dauer verbleiben. ,,Das aber ist bei einem so genannten Steuerstundungsmodell, wie dies geschlossene Medienfonds in der Regel gewesen sind, mehr als fraglich", erläutert KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen. Steuerliche Verlustzuweisungen in den Anfangsjahren würden nämlich durch Gewinnausschüttungen während der Laufzeit ausgeglichen. ,,Deshalb muss die LBBW nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart 95 Prozent der Kosten für die Klage und die Widerklage tragen", sagt Gieschen.

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Mittwoch, März 27, 2013

Erstmals haben Richter Anlegern der Pleitefirma Solar Millennium Schadensersatz zugesprochen.

Investoren, die bereits etliche weitere Klagen vorbereiten, dürfen nun hoffen. Zahlen sollen die ehemaligen Manager der Solarfirma - es dürfte nicht ihre einzige Sorge sein.


Ungemach für ehemalige Vorstände der insolventen Solar Millennium AG - und Hoffnung für Anleger des Unternehmens: Mehr als ein Jahr nach der Pleite hat das Landgericht Nürnberg-Fürth soweit bekannt erstmals zwei Besitzern von Anleihen der Solarfirma Schadensersatz zugesprochen.

Die Kläger hatten jeweils rund 8000 Euro in eine 2009 auf den Markt gebrachte Inhaberteilschuldverschreibung von Solar Millennium investiert. Das Geld sollen ihnen die drei Vorstände, die seinerzeit bei dem Konzern am Ruder saßen und für die Prospekte verantwortlich zeichneten, nun zurückzahlen. Zur Begründung schreibt das Gericht, der Prospekt, der der Anleiheemission zugrunde lag, sei fehlerhaft gewesen. Über die Risiken der Anlage sei nicht richtig aufgeklärt worden (Az. 6 O 3556/12 und 6 O 4936/12).

Damit dürften zahlreiche Opfer der Insolvenz neue Hoffnung schöpfen. Mehr als 30.000 Geschädigte ließ die Pleite des Solarkonzerns Ende 2011 zurück. Darunter befinden sich allein rund 16.000 Anleihezeichner, deren Forderungen sich nach Informationen von manager magazin online auf mehr als 235 Millionen Euro summieren. Geld, das in insgesamt fünf Inhaberteilschuldverschreibungen steckt, mit denen Solar Millennium seine Projekte finanzierte.

Hinzu kommen einige Hundert weitere Gläubiger, die beispielsweise auf offenen Rechnungen aus laufenden Projekten sitzen blieben. Und: der ehemalige Kurzzeit-Chef von Solar Millennium, Utz Claassen. Claassen wurde Anfang 2010 mit viel Geld an die Spitze des Unternehmens gelotst. Er schmiss den Job jedoch schon nach nur 74 Tagen spektakulär wieder hin.

Utz Claassen will 200 Millionen Euro Entschädigung
Nun sieht der vielseitige Manager, der auch Studenten unterrichtet, im Fußballgeschäft mitmischt und bereits einen Roman geschrieben hat, seinen Ruf geschädigt - und will dafür rund 200 Millionen Euro Wiedergutmachung haben. Noch weigert sich der Insolvenzverwalter von Solar Millennium, der Nürnberger Rechtsanwalt Volker Böhm von der Kanzlei Schultze & Braun, diese Forderung anzuerkennen.

Inklusive dessen, was Claassen gerne hätte, belaufen sich die Forderungen der Gläubiger nach Informationen von manager magazin online auf insgesamt etwas mehr als eine halbe Milliarde Euro. Dass sie all ihr Geld wiedersehen, ist jedoch wohl ausgeschlossen. Nachdem Insolvenzverwalter Böhm einen Vergleich über das US-Geschäft von Solar Millennium erzielt hatte, ließ er zuletzt verlauten, es könne "inzwischen mit einer substanziellen Quote" gerechnet werden. Selbst darauf müssen die Geldgeber allerdings noch lange warten, denn Experten zufolge wird sich das Verfahren noch Jahre hinziehen.

Kein Wunder also, dass viele Anleger versuchen, auf dem Rechtsweg weiter zu kommen. Die beiden Fälle, in denen Investoren jetzt erfolgreich waren, sind lediglich die Spitze des Eisbergs. Nach Informationen von manager magazin online haben bundesweit bereits mehrere hundert Anleihezeichner von Solar Millennium Anwälte aufgesucht. Zahlreiche Klagen wurden eingereicht, es läuft eine zweistellige Zahl an Prozessen. Weitere stehen bevor.

Weil bei der bankrotten Aktiengesellschaft über die Insolvenzquote hinaus nichts zu holen ist, richten die Investoren ihre Schadensersatzansprüche dabei an die nächstgreifbare Instanz. In diesem Fall sind das vor allem die Ex-Vorstände, die für die Emission der jeweiligen Anleihen verantwortlich waren.

Doch wie stehen da die Chancen? Bisher jedenfalls waren die Anleger mit ihrem Ansinnen nicht sehr erfolgreich. Abgesehen von den jüngsten Richtersprüchen entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth, das in erster Instanz für Solar Millennium zuständig ist, nach Angaben eines Sprechers bereits in mehreren Fällen gegen einen Schadensersatz.

Allein Erik Besold, Anwalt bei Fries Rechtsanwälte in Nürnberg, hat eigenen Angaben zufolge schon etwa zehn Urteile zu Gunsten des früheren Solar-Millennium-Managements erstritten, wovon mindestens drei rechtskräftig seien. "Wir werden selbstverständlich in die Berufung gehen", sagt Besold, der auch die drei Vorstände vertritt, die jetzt unterlagen. "Das Urteil ist in jeder Hinsicht falsch."

Zuversicht auf beiden Seiten

Bemerkenswert ist indes: Die Verfahren der Solar-Millennium-Anleger werden allesamt vor zwei Kammern des Landgerichts geführt - und beide scheinen die Sache unterschiedlich zu beurteilen. "Die Verfahren laufen wechselhaft", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte. Er vertritt nach eigenen Angaben etwa 50 Geschädigte und hat rund 20 Klagen laufen. "Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat angedeutet, die Klagen abzuweisen. Die 6. Kammer hat jedoch vor einigen Wochen angedeutet, den Klagen stattzugeben." Auch die beiden aktuellen Urteile wurden von der 6. Kammer gesprochen.

Aber was heißt das für die Zukunft? BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Jan-Henning Ahrens jedenfalls ist optimistisch. "Die Urteile stellen unmissverständlich die Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes für die 2009er Anleihe fest und zwar in etlichen Punkten", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt von der Kanzlei KWAG, der die jüngsten Urteile erstritten hat. Ahrens vertritt eigenen Angaben zufolge rund 500 Solar-Millennium-Investoren. Die Urteilsbegründung, da ist er sich sicher, lässt sich "auf alle fünf Anleihen aus den Jahren 2007 bis 2011 übertragen".

Zuversicht auf beiden Seiten also. Die Krux für die ehemaligen Solar-Millennium-Manager ist jedoch: Für sie sieht es so oder so nicht rosig aus. Selbst wenn sie gegenüber den Anlegern die Oberhand behalten sollten, sind sie wohl noch nicht aus dem Schneider. Nach wie vor steht der Verdacht des Insiderhandels mit Aktien von Solar Millennium im Raum. Und auch von Seiten des Insolvenzverwalters dürften demnächst Forderungen auf die Ex-Vorstände und -Aufsichtsräte zukommen. Die könnten Experten zufolge einen durchaus nennenswerten Umfang annehmen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. 03. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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Die Anleger des München Fonds III wurden durch die Fondsinsolvenz hart getroffen.

München Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG III: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB reicht Klage gegen die Treuhandkommanditistin, Mittelverwendungskontrolleurin sowie gegen deren Geschäftsführer ein.


Die Anleger des München Fonds III wurden durch die Fondsinsolvenz hart getroffen. Ihnen droht ein Verlustrisiko bis hin zu einem Totalverlust. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB hat nun Klage gegen die Treuhandkommanditistin und Mittelverwendungskontrolleurin sowie deren Geschäftsführer beim Landgericht München I eingereicht.

Nach Auswertung von Unterlagen, die unserer Kanzlei zur Verfügung stehen, sind wir der Auffassung, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz, dass Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin und Mittelverwendungskontrolleurin sowie deren Geschäftsführer bestehen. Unsers Erachtens ist der Verkaufprospekt, auf deren Grundlage viele Anleger den Fonds gezeichnet haben, aus mehreren Gründen fehlerhaft. Auch haben wir Ansatzpunkte dafür, dass die Kontrolle der Mittelverwendung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte Kapital zurück. Dieser Anspruch tritt neben einem möglichen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung, der grundsätzlich im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche zu dem gleichen Ergebnis führen würde. Diesbezüglich war die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB schon erfolgreich tätig. So vertrat sie beispielsweise eine Anlegerin des München Fonds III, die sich nicht zutreffend beraten fühlte. Im Rahmen der daraufhin folgenden mündlichen Verhandlung teilte das Gericht mit, dass es dazu neige, die Auffassung der Rechtsanwälte hinsichtlich der fehlerhaften Beratung und der Plausibilitätsmängel des Prospekts zu folgen und riet daher dem Beratungsunternehmen dringend an, sich mit der Klägerin vergleichsweise zu einigen. Dies führte schließlich dazu, dass die Anlegerin im Rahmen eines Vergleichs einen Großteil des in den München Fonds III investierten Kapitals erstattet bekam.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Alexander Kainz, der bereits zahlreiche München Fonds Anleger vertritt, rät daher allen betroffenen Investoren, die sich mit dem Verlauf der Beteiligung nicht zufrieden geben wollen, mögliche Schadensersatzansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Zu beachten gilt es hierbei, dass - zumindest teilweise - Schadensersatzansprüche mit Ablauf des 31.12.2013 zu verjähren drohen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.03.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Dienstag, März 26, 2013

Nun also doch! United Investors meldet Insolvenz an.

Der S&K-Skandal aus Frankfurt am Main, über welchen der BSZ und deren Vertrauensanwälte bereits mehrfach berichtet hatten, zieht nun immer weitere Kreise. Nach einer neusten Pressemeldung vom 26.03.2013 hat die Firma United Investors Treuhand GmbH nunmehr für acht Gesellschaften des Emissionshauses Insolvenz angemeldet.


Unter den Fonds sind die United Investors Holding GmbH, die United Investors Emissionshaus GmbH, welche eine tragende Rolle im Hinblick auf die Verbindung zu S&K darstellt. Wie bereits berichtet wurde, sind einige Verantwortliche der United Investors im Rahmen der Ermittlungen festgenommen worden und sitzen nunmehr in Untersuchungshaft.

Es war absehbar, dass die Vorwürfe eines umfangreichen Schneeballsystems mit Anlagegeldern von tausenden Privatanlegern im dreistelligen Millionenbereich auch die United Investors erreichen wird. Neben den bekannt gewordenen Einzelheiten bezüglich der S&K Verantwortlichen stellt sich nunmehr für Anleger der betroffenen Fonds die Frage, wie man Anlagegelder sichern kann bzw. wie diese nunmehr überhaupt geltend gemacht werden können.

Fest stehen dürfte, dass die hier über die United Investors aufgelegten drei S&K Fonds zahlungsunfähig sein dürften und nunmehr die Verhandlungen in Form einer Gläubigergemeinschaft gegenüber den Insolvenzverwaltern zu führen sein dürften.

Im Laufe der letzten Wochen wurde auch seitens des BSZ e. V. mehrfach darüber berichtet, dass die Bündelung von Interessen im Hinblick auf Gläubigergemeinschaften nunmehr von entscheidender Bedeutung ist. Insbesondere nach dem neuen Insolvenzrecht ist eine Stimmenmehrheit bzw. ein entsprechendes Stimmgewicht bei Gläubigerversammlungen gegenüber dem Insolvenzverwalter von entscheidender Bedeutung, welche Entscheidungen getroffen werden. Betroffene Anleger der United Investors Fonds aber auch der S&K Fonds sollten daher darauf bedacht sein, die Angelegenheit durch einen Fachanwalt für Fach- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen und vor allem der Interessengemeinschaft des BSZ e. V. beizutreten.

Aufgrund der alarmierenden Ereignisse sollten Anleger der S&K Fonds, der United Investors aber auch der zahlreichen weiteren Fonds, wie z. B. die involvierten DCM Fonds, der Interessengemeinschaft des BSZ e. V. "S&K Gruppe/United Investors" beitreten.
  • Wegen der Dimension des drohenden Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe/United Investors" vier führende deutsche Anlegerschutzkanzleien  zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 26.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

aw

Kapitalanlage: Finanzgenie ist man nur bis zum Bankrott.

Kapitalanleger sind nicht nur den Risiken die in den meisten Anlageprodukten stecken ausgesetzt, sondern auch den zusätzlichen Risiken, Opfer einer Falschberatung zu werden oder aber die eigene Sorgfaltspflicht sträflich zu vernachlässigen. Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information.


Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen entgegengebracht haben. Die traurige Realität ist aber auch, dass die meisten Menschen mehr Zeit in die Planung ihres Urlaubs investieren, als sie bereit sind mit der Prüfung geplanter Investitionen zu verbringen. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen.  Trotzdem werden diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft. 

Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Selbst bei gesicherten und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte. Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie verfügen über Techniken, und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden dazu bringen ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich dafür hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen. Denken Sie auch daran, Finanzgenie ist man nur bis zum Bankrott. Es ist eine trügerische Vorstellung, Geld und Intelligenz müssten miteinander einhergehen.

Wenn Verluste bei Ihrer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - eingetreten oder zu befürchten sind,  ist von entscheidender Bedeutung sofort die richtigen Schritte in die Wege zu  leiten. Da in vielen Rechtsfällen oft nicht nur ein einzelner Anleger betroffen ist,  sondern Hunderte oder gar Tausende,  ist das operative Netzwerk  unabhängiger Anlegerschutzanwälte welches  Ihnen  innerhalb von BSZ® Interessengemeinschaften die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet eine ideale Anlaufstelle.

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ist die Bombe dann hoch gegangen, erzählen viele Berater ihren geprellten Anlegern gerne, dass sie selbst betrogen wurden. Da müssen sich die Berater  aber dann schon den Vorwurf - den man ja oft auch den geschädigten Anlegern macht - gefallen lassen, warum sie den elementaren Geschäftsgrundsatz, sich nur auf Geschäfte einzulassen, die man auch versteht, total ignoriert haben.

Der BSZ e.V. lädt alle  betroffenen Kapitalanleger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Abzocker und Geldvernichter ein.  Verantwortungsbewusste Sparer, Kapitalanleger und Bürger sind nun in der Lage durch Beitritt zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft ein Zeichen der Solidarität gegen die Geldvernichtung zu setzen.

Mit der online Bürgerzeitung KAE www.KapitalAnleger-Echo.de  kann nun jeder Anleger durch eigene journalistische Tätigkeit zur Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen.  Das kapitalanleger-echo setzt auf die Beeinflussung von Verbrauchern und zwar durch eine der ältesten und nie angezweifelten Methoden der Beeinflussung: die Mundpropaganda! Die Verbraucher selbst berichten über ihre  persönlichen Erfahrungen bei der Kapitalanlage. Diese "Mundpropaganda"  wird das Verbraucherverhalten im Bereich Kapitalanlage in ganz Deutschland beeinflussen. Jeder Kapitalanleger  ist ein Reporter.

Trotz der Bedrohung unserer Altersvorsorge durch die massive Geldvernichtung ist das Thema Geld und Finanzen für viele Bürger immer noch ein Tabuthema. Jedes Nachdenken über alternative Anlagemodelle, die sich außerhalb von üblichen Marktangeboten und eingefahrener Wege scheinbarer Geldvermehrung bewegen, wird mit Misstrauen betrachtet.  Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten Hilfen zur Wiederbeschaffung verlorener Gelder und Informationen zu Aktionen gegen Kapitalanlageverluste und zur Vertiefung des Finanzwissens.  Aufgabe der BSZ Interessengemeinschaften ist es, Informationen zu sammeln, zu bündeln und sie dann in Projekte gegen Kapitalvernichtung zu investieren.   Die BSZ Interessengemeinschaften bündeln die Kräfte vieler Personen die mit  Kapitalanlagen Geld verloren haben. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften sind das beste Instrumentarium um den Kampf gegen wirtschaftsstarke Initiatoren  dauerhaft, unabhängig und sicher aufzunehmen.

Das bisherige Vorgehen gegen Kapitalvernichtung auf politischer und juristischer Ebene hat sich als unzureichend erwiesen. Vor allem lassen auch die praktischen Hilfen für betroffene Anleger zu wünschen übrig.

Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich  wurden, sind eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager". Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Kapitalverlusten und drohender Altersarmut zu schützen, hat sich mittlerweile als große Illusion erwiesen

Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen hinhalten. Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt  zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.  Dem geschädigten Anleger können  jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über zehn Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.eu     www.rechtsboerse.de   Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der BSZ e.V. trägt mit seinem Anlegerschutzprogramm zur Stabilität des Finanzmarktes bei. Er stärkt das Vertrauen in einen seriösen Finanzmarkt und schützt die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Kapitalmarkt und vertritt in der Öffentlichkeit, kompetent und rechtzeitig die Interessen seiner Mitglieder bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.

Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb  des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen  und schon am nächsten  Geldvermehrungssystem stricken können
  • Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V.  Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden  Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. März 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Montag, März 25, 2013

MONTRANUS Medienfonds: Helaba Dublin drückt sich erneut vor Entscheidung des BGH

Die Helaba Dublin muss einem weiteren Anleger der MONTRANUS Medienfonds die entstandenen Verluste erstatten. Nachdem sie ihr beim Bundesgerichtshof eingelegtes Rechtsmittel (Az. XI ZR 50/12) gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgenommen hat, muss die Bank an den Kläger rund EUR 21.000,00 zahlen.


Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar erkennt in dieser Maßnahme eine eindeutige Strategie: ,,Die Helaba Dublin versucht jetzt mit allen Mitteln, ein höchstrichterliches Urteil zu verhindern."

Weiterer Erfolg für Anleger


Soweit bekannt, sind bislang sechs MONTRANUS Klagen gegen die Helaba Dublin, die die Beteiligungen der Anleger finanziert hat, bis zum Bundesgerichtshof gelangt. Davon gibt es in keinem einzigen Fall ein schriftliches Urteil. Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte  würde eine solche Entscheidung für die Bank negativ ausfallen. Außerdem wäre sie auf fast alle MONTRANUS Fälle übertragbar.

Der für das Bankrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hatte am 18.12.2012 in einem Pilotverfahren der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte  (Az. XI ZR 67/12) klar zu erkennen gegeben, dass er dem klagenden Anleger Recht geben würde. Anschließend hat die Helaba Dublin die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 5 U 2167/11) zurück genommen.

Jetzt hat die Bank in einem weiteren Verfahren ihr Rechtsmittel gegen eine für sie ungünstige Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 6 U 79/11) zurückgenommen. In dem Urteil vom 29.12.2011 stellte erstmals ein Oberlandesgericht fest, dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsverträge der Fonds MONTRANUS I und II keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Damit folgte das OLG den Argumenten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte, die zuvor schon bei zahlreichen erstinstanzlichen Gerichten, hierunter die Landgerichte Stuttgart, München, Passau und Potsdam, erfolgreich war.

Richtige Strategie entscheidend für Erfolg


Mit der Rücknahme des Rechtsmittels hat die Bank zwar diesen Prozess endgültig verloren. Sie verhindert dadurch aber ein schriftliches Urteil des Bundesgerichtshofs, was für sie selbst durchaus Vorteile hat. Denn ohne höchstrichterliche Entscheidung kann sich die Bank in den laufenden Prozessen weiterhin auf teilweise von einander abweichende Urteile von Oberlandesgerichten berufen. Das bringt ihr vor allem in solchen Verfahren Vorteile, in denen die Anleger nicht über die entscheidenden Argumente und Informationen verfügen. Wir raten deshalb allen betroffenen Anlegern, sich an eine Kanzlei zu wenden, die nachweislich eine überzeugende Leistungsbilanz und die notwendigen Erfahrungen im Fall MONTRANUS vorzuweisen hat.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Kapitalanlage gescheitert? Vom Vermittler falsch beraten? Von der Bank auf´s Kreuz gelegt?

Ob nun Geld angelegt, eine Versicherung abgeschlossen, ein Kredit aufgenommen, eine Immobilie gekauft oder die Rente aufgestockt werden soll, man muss sich beraten lassen.


Immer mehr Bundesbürger werden beraten teilweise bis zum Bankrott, von Banken, Bauträgern, Versicherungen und Allfinanzberatern. Dabei haben sich nicht nur die selbsternannten Finanz - und Anlageberater, schlecht ausgebildete geldgierige Strukturverkäufer und ahnungslose Nebenberufler, sondern auch prominente Banken und Versicherungen als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht. In der Nachsorge leider auch Rechtsanwälte.

Der durch Falschberatung von Banken und Versicherungen und anderen Beratungsinstitutionen angerichtete Schaden wird bisher in keiner Statistik erfasst, ist aber beträchtlich. Hier wird zwar kein Betrug begangen aber durch die Falschberatung entsteht oft der gleiche Schaden. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Betroffene wissen, wie schwierig es ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber einem Geldinstitut durchzusetzen. Die Falschberatung muss konkret nachgewiesen werden, so dass es immer notwendig sein wird, mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts die Rechts- und Beweislage zu erörtern.

Was der Anleger jetzt dringen braucht ist fachkundige Rechtsberatung! Aber Vorsicht! Anwälte gibt es viele. Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie auskennen und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier werden manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält es aber für unumgänglich, sich durch einen sachkundigen Anwalt vertreten zu lassen. Zitat eines Geschädigten. "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch gegen die alles beherrschende "Supermacht" Bank vorzugehen. Und das ist keineswegs so aussichtslos wie es anfänglich auszusehen vermag".

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich stets die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sind weiterführende Informationen gefragt.

Der kompetente Anlegerschutzanwalt sollte einem Rat suchenden Anleger - bevor er ein Mandat erteilt bekommt -  eine erste Einschätzung des betreffenden Falls vermitteln.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin"): Klageverfahren von Anlegern gegen die Deutsche Bank.

Von  der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretene Anleger schließen Vergleiche vor dem Landgericht Frankfurt. Unter den Anlegern des IVG Euroselect Vierzehn setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts äußerst hoch ist und das THE GHERKIN genannte Fondsobjekt endgültig zur Gurke wird.


Um überhaupt eine 5,5 %-ige jährliche Ausschüttung prognostizieren und damit den Fonds erfolgreich platzieren zu können, musste die IVG zu einem Trick greifen: eine Fremdfinanzierung in Schweizer Franken. Nur durch die Ausnutzung des damals günstigeren Schweizer Zinsniveaus konnte eine solche halbwegs lukrative Ausschüttung angekündigt werden. Heute wissen die Anleger, dass die damit verbundenen Risiken in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem versprochenen marginalen Mehrerlös gegenüber gesicherten Anlagen standen, wie etwa Fest- oder Tagesgeld, bricht doch die Fremdfinanzierung in Schweizer Franken dem Fonds aktuell das Genick.

Zwei Faktoren haben dazu geführt, dass die im Darlehensvertrag bedenkenlos vereinbarten Beleihungswertgrenzen seit längerem massiv überschritten werden: sowohl die Büropreisentwicklung in London, als auch ungünstige Wechselkursentwicklungen des Schweizer Franken sind für die Überschreitung der Beleihungswertgrenze verantwortlich.

Zwischenzeitlich geht wohl auch der Beirat davon aus, dass die Anleger mit einem Totalverlust ihrer Einlage rechnen müssen. Das Bankenkonsortium lässt sich nicht mehr länger hinhalten und mit höheren Zinsen und einbehaltenen Ausschüttungen abspeisen: nunmehr besteht man auf einer weitgehenden Umschuldung des CHF-Darlehens in GBP, wodurch die momentanen sehr schlechten Wechselkurse endgültig zementiert werden. Bei den momentanen Zahlen rechnet Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch nicht damit, dass die Anleger ihre Einlage wiedersehen, wenn sie nichts unternehmen. Am Zweitmarkt der hanseatischen Wertpapierbörse wurde der Handel des Fonds aufgrund der aktuellen Entwicklung ausgesetzt, so dass man faktisch die Beteiligung nicht mehr verkaufen kann, und sei es zu einem noch so geringen Preis.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch verfolgt die Entwicklung des Fonds seit 2009. In jenem Jahr hat er erstmals die Vertretung eines Anlegers des Fonds übernommen und ein erstes Urteil gegen die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung vor dem Landgericht Wuppertal erstritten. Nachfolgend erstritten CLLB Rechtsanwälte weitere Urteile für Gherkin-Anleger vor den Landgerichten Köln, Frankfurt, Lübeck, Oldenburg und Hanau. Inzwischen vertreten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte eine Vielzahl weiterer Anleger des Fonds, die von den gesammelten Erfahrungen der Anwälte profitieren. Jüngst unterbreitete die Deutsche Bank von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegern, die in Frankfurt Klage eingereicht hatten, attraktive Vergleichsangebote, die von den Anlegern angenommen wurden.

Rechtsanwalt Bombosch kennt viele Fälle, in denen die Beteiligungen älteren Menschen als sichere Kapitalanlage empfohlen wurde, die ein Zubrot zur Rente bringen sollte. Dies hält Bombosch aufgrund der Struktur des Fonds mit doppelten Währungsrisiken und einem Joint-Venture-Partner für skandalös. Schon für gewöhnliche geschlossene Immobilienfonds ohne Auslandsbezug hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese sich nicht als Anlage zur sicheren Altersvorsorge eignen. Erst recht gilt dies, wenn Fonds derart komplexe Strukturen aufweisen wie THE GHERKIN.

Auch der Kaufpreis der Immobilie kann nicht als günstig bezeichnet werden, gab es doch in den Jahren vor dem Kauf bereits einen enormen Preisanstieg Londoner Büroimmobilien. Nach Bombosch Erfahrungen wurde dies den meisten Anlegern pflichtwidrig nicht erklärt.

Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass beratende Banken ungefragt über sogenannte Provisionszahlungen in Form von kickbacks aufklären müssen, sowohl bezüglich des Umstands der Zahlung als solcher, wie auch bezüglich der Höhe. Kaum ein Anleger konnte Rechtsanwalt Bombosch berichten, hierüber aufgeklärt worden zu sein. Umgekehrt haben schon diverse Gerichte bestätigt, dass bei THE GHERKIN derartige aufklärungspflichtige Zahlungen an die den Fonds exklusiv vertreibende Deutsche Bank und die Dresdner Bank flossen.



Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

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Samstag, März 23, 2013

WGF AG: Insolvenzplan vorgestellt! BSZ e.V.-Anwälte bereiten rechtliche Schritte vor!

Zu erwartende Insolvenzquoten  vorgestellt! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gehen gegen Verantwortliche vor! Achtung, teilweise droht Verjährung!


Nachdem am 01.03.2013 das Insolvenzverfahren der WGF AG eröffnet wurde, fand am 18.03.2013 eine Gläubigerversammlung für die Gläubiger der WGF AG statt, an der die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte teilgenommen haben.
http://url9.de/zJy

Bei dieser Veranstaltung wurde der Insolvenzplan vorgestellt.

Hierbei stellt sich heraus, dass laut Insolvenzplan folgende Insolvenzquoten für die folgenden Anleihen zu erwarten sind:

WKN               Quote bei Fortführung         Quote bei Liquidation

A0LDUL                     39,7 %                                  20,3 %
WGFH04                    46,2 %                                  23,7 %
WGFH05                    49,8 %                                  19,1 %
WGFH06                    40,1 %                                  13,4 %
WGFH07                    45,1 %                                   13,0 %
WGFH08                    38,8 %                                     1,4 %


Ob diese Quoten tatsächlich erreicht werden können, ist jedoch, worauf hingewiesen werden soll, noch nicht sicher. Es zeigt sich jedoch, dass bei den meisten Anleihen und Genussscheinen der WGF AG zumindestens mit einer veritablen Insolvenzquote gerechnet werden kann, was durchaus schon einmal als positiv zu bezeichnen ist.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass im günstigsten Fall wohl mit Insolvenzquoten zwischen 20 – 50 % gerechnet werden kann. Diese Einschätzung scheint sich nun als richtig zu bestätigen. Allerdings ist negativ, dass die Insolvenzquoten widrigstenfalls nur im einstelligen oder unteren zweistelligen Prozentbereich liegen könnten. „Zahlreiche Anleger haben doch mit deutlich  höheren Insolvenzquoten gerechnet, vor allem vor dem Hintergrund, weil die Anleihen der WGF AG teilweise als „mündelsicher“ bezeichnet wurden oder auch als bis zu 90 % durch Grundschulden abgesichert,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte. „Es zeigt sich, dass hier eine gewaltige Lücke klafft zwischen den optimistischen Annahmen bzw. der Sicherheit der Anleihen und der tatsächlichen Situation,“ so Dr. Späth.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereiten daher in der nächsten Zeit die ersten juristischen Schritte gegen diverse Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne vor. „Hier sollten Anleger jedoch beachten, dass hier kurze Verjährungsfristen gelten und in einigen Fällen, wie bei der Anleihe WGFH06, bereits in Kürze Verjährung wegen der mutmaßlichen Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne einzutreten droht.“

Am 08.04. 2013 findet eine weitere Versammlung statt, auf der Anleger über die Wahl eines sog. „gemeinsamen Vertreters“ abstimmen sollen, der dann die Rechte der Anleger im Insolvenzverfahren vertritt. Es ist aber nicht sicher, ob ein derartiger gemeinsamer Vertreter gewählt wird. Inzwischen wurde auch das Insolvenzverfahren eröffnet und die Forderungen können zur Insolvenztabelle angemeldet werden.



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Freitag, März 22, 2013

Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG - Fonds vor dem Aus.

Die Fondsgesellschaft Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG hat zum Jahresende 2013 die Schließung des Fonds beschlossen. Da das Fondsvermögen über keine werthaltigen Investments mehr verfügt, müssen sich die Anleger des Fonds auf einen Totalverlust ihrer Beteiligungen einstellen. Das letztverbliebene Investment, ein Aktienpaket der Mobile Freshness Holding AG mit Sitz in der Schweiz, muss derzeit als wertlos anzusehen sein.


Die Historie des seit 2003 agierenden Fonds kann durchaus als turbulent bezeichnet werden. So wurden in den 10 Geschäftsjahren mittlerweile 7 Geschäftsführer bestellt. Kurzfristig wurde nun auch die Komplementärgesellschaft ausgetauscht. Die prospektierte Fondszielstellung einer sicheren und werthaltigen Renditeerwirtschaftung wurde völlig verfehlt.

Beteiligte Anleger, die ihren Verlust zwischenzeitlich realisiert haben und sich betrogen fühlen, haben mehrfach Strafanzeigen gestellt. Ein Hintergrund hierbei ist, dass zwischen dem Fonds und Investitionsobjekten, in denen das Kapital investiert wurde und verlustig ging, enge personelle Verflechtungen bestanden. Daher beschleicht manch Anleger der Verdacht, dass nicht die Rendite der Anleger, sondern andere finanzielle Eigeninteressen im Vordergrund standen.

Für die Anleger, die ihren Totalverlust kompensieren wollen und Schadensersatz anstreben, bleibt nach Auskunft des BSZ-Vertrauensanwaltes Rechtsanwalt Steffen Hielscher aus Jena die erfolgversprechende Möglichkeit der Inanspruchnahme der Fondstreuhänderin. Die Fachanwaltskanzlei mit Spezialausrichtung Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits ein Schadensersatzurteil (nicht rechtskräftig) erwirkt, ausweislich dessen die Treuhänderin zu Schadenserdsatzpflicht in Höhe der Einlagen und entgangener Zinsen abzüglich der Ausschüttungen verurteilt wurde. Damit bestehen nach Ansicht des Fachanwaltes Steffen Hielscher gute Aussichten, sich schadlos zu halten.
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Medienfonds: Anleger müssen mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen!

Änderung der steuerlichen Veranlagung für das Jahr 2004 beim Medienfonds ApolloProMovie 1. KG i.L. sowie beim Medienfonds ApolloProScreen für das Jahr 2003: auf Anleger kommen erhebliche Rückzahlungen zu!


In den letzten Tagen erhielten Anleger der Medienfonds ApolloProMovie 1. KG i.L. sowie ApolloProScreen KG i.L. seitens der jeweiligen Geschäftsführung der Fonds die unerfreuliche Mitteilung, dass die Finanzverwaltung den jeweiligen Grundlagenbescheid für die Fondsgesellschaft und in der Folge die Einkommensteuerbescheide der einzelnen Anleger ändern wird.

Dies führt bei den Anlegern dazu, dass bei der ApolloProMovie 1. KG i.L. die Verlust-zuweisung für 2004 um mehr als drei Viertel, bei der ApolloProScreen KG i.L. um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Entsprechend dieser Quote werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei den einzelnen Anlegern festgesetzt, was zu erheblichen Steuernachforderungen führt, die zudem noch mit 6 % p.a. zu verzinsen sind.

Nach Erkenntnissen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde eine Vielzahl der Anleger beim Erwerb der Beteiligung über die Gefahr einer möglichen Aberkennung von Steuervorteilen und die damit einhergehende Pflicht zur Verzinsung der Nachforderungen mit 6 % p.a. nicht aufgeklärt. Zudem erfolgte oftmals auch keine Aufklärung darüber, welche Risiken insgesamt mit der Beteiligung verbunden sind. So wurden viele Anleger nicht auf das Risiko eines Totalverlustes und auf die fehlende bzw. sehr eingeschränkte Fungibilität (Weiterveräußerbarkeit) der Fonds hingewiesen.

Eine solchermaßen erfolgte fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit der Erwerbsempfehlung kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen. Denn die einzelnen Anleger hätten auch über das Risiko der Steuernachforderung aufgrund Aberkennung vorläufig gewährter Steuervorteile aufgeklärt werden müssen.

Sofern keine vollständige Aufklärung über die Risiken einer Anlage erfolgt, kommen grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten eine Reihe von Anlegern der verschiedenen ApolloMedienfonds und wurden bereits von geschädigten Anlegern mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern
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Wölbern Invest: Wie geht es weiter?


Gemäß einem Artikel im Magazin "Manager Magazin Online" geht es neben dem "S & K Skandal" auf dem grauen Kapitalmarkt erneut heiß her. "Wölbern Invest wird gemäß dem Magazin vorgeworfen, einige Millionen Euro aus Anlagegeldern zweckentfremdet zu haben." Es kommt daher nicht überraschend, dass Wölbern Invest mit seinen zahlreichen Immobilienfonds nunmehr sogar den Ausstieg und Abschied vom gesamten  geschlossenen Immobilienfondsmarkt plant.


Bereits in der Vergangenheit hatten sich zahlreiche Anleger der geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest die Frage gestellt, wie es soweit kommen konnte, dass eine Anlagesumme von ca. € 40 Millionen seitens Wölbern Invest nicht ordnungsgemäß deklariert werden konnten, d. h. die Verwendung im Unklaren blieb.

Die Sorge der Anleger von geschlossenen Immobilienfonds, welche über Wölbern Invest, einem der größten Emissionshäuser für geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen erworben haben, ist groß. Im Fokus der Kritik stehen hier insbesondere die Immobilienfonds "Deutschland 1, Österreich 1 sowie Holland 58", aber auch zahlreiche weitere Fonds. 

Aufgrund dieser Unklarheiten näheren sicher Vermutungen bei Anlegern und Investoren, dass z. B. die im Jahre 2011 erfolgten  Auszahlungen des hier von Wölbern Invest aufgelegte Fonds "Frankreich 05" zumindest zum Teil von den oben benannten "Fehlbeträgen" erfolgten.
    
Zahlreiche Anlegeranwälte sahen dies bisher genau so kritisch. Bereits in der jüngeren Vergangenheit kam es schon dazu, dass vor dem Landgericht Hamburg z. B. ein Urteil erstritten wurde, dem zur Folge die Geschäftsführung eines der fraglichen Fonds Auskunft über die Mittelverwendung erteilen musste. Bereits dies lässt darauf schließen, dass auch die Gerichte die oben beschriebenen offenen Fragen kritisch sehen.

Die Sachlage spitzte sich bisher sogar dahingehend zu, dass Anzeigen von Anlegern bei der Staatsanwaltschaft eingingen. Die Rechtslage wird derzeit dort geprüft, sodass Ergebnisse noch nicht vorliegen.

Vor wenigen Wochen wurde dann seitens von Wölbern Invest bekannt gegeben, dass ein Verkauf eines Immobilienportfolios im Wert von mehr einer Milliarde Euro geplant sei. Bis zu 30 Immobilienfonds auf einen Schlage sollen liquidiert werden.

Aufgrund dieser Ereignisse und der teils unklaren Verwendung von Anlagegeldern ist Anlegern, welche Beteiligungen von geschlossenen Immobilienfonds über Wölbern Invest erworben haben, anzuraten, den Erwerb, die Beratung, aber auch die gesamte Anlage selbst, durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei Vertrieb von Beteiligungen angeschlossenen Immobilienfonds oftmals die bestehenden Risiken nicht hinreichend von den Vermittlern und Beratern mitgeteilt wurden. Hinzu kommt vorliegend auch, dass Beteiligungen der Wölbern Invest in zahlreichen Fällen auch fremdfinanziert waren, sodass sich das Risiko im Hinblick auf einen oben drohenden Verlust der Anlegegelder, durch die dahinterstehende Finanzierung noch "verdoppelt".

Aufgrund der großen Anzahl der hier betroffenen Anleger hat der BSZ e. V. daher eine Interessengemeinschaft "Wölbern Fonds" gegründet. Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.03.2013. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach-, und insbesondere die Rechtslage, verändern. Es sei darauf hingewiesen, dass die oben erwähnten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keinesfalls abgeschlossen sind und die Informationen auf der Grundlage des Artikels des Managers Magazins Online wiedergeben wurde.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

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Donnerstag, März 21, 2013

Hoffnung für Anleger der LeaseTrend AG: OLG Dresden sieht Prospektfehler;

Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stehen einem Schadensersatzanspruch der Anleger wegen vorvertraglichen Verschuldens nicht entgegen.


Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben oder die Zahlung ausstehender Raten bei den ,,Sprint" - Verträgen eingestellt haben, wurden in den vergangenen Monaten häufig außergerichtlich oder gerichtlich von der LeaseTrend AG zur Zahlung eines sich in diesen Fällen errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens / rückständiger Rateneinlagen aufgefordert. 

Durch einen aktuellen Hinweis des OLG Dresden in einem Klageverfahren der LeaseTrend AG gegen einen Anleger können die Anleger wieder Hoffnung schöpfen, sich gegen die Forderungen der LeaseTrend AG erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Zunächst, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, sollte bei den von der LeaseTrend geltend gemachten Forderungen aber geprüft werden, ob diese nicht verjährt sind. Die Einrede der Verjährung hat Anlegern bereits teilweise geholfen, wenn einzelne Teilraten durch die LeaseTrend AG nach Ansicht des erkennenden Gerichts zu spät geltend gemacht wurden.

Zudem kann, so dass OLG Dresden nunmehr, dem Zahlungsbegehren der LeaseTrend AG ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden, wenn der Anleger bei Zeichnung der Beteiligung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. In diesem Zusammenhang besonders erfreulich ist der Umstand, dass das OLG Dresden Bedenken gegen die Darstellung der Emissionskostenquote im Emissionsprospekt hat!

Anders als das OLG München sieht das OLG Dresden auch keine Einschränkung der Gegenrechte der Anleger durch die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft.

Werden Anleger einer Publikumsgesellschaft mittels eines fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten eine Reihe von Anlegern der LeaseTrend AG und wurde bereits von geschädigten Anlegern der LeaseTrend AG  mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung und des fehlerhaften Emissionsprospektes beauftragt. Gegen die LeaseTrend AG wurden bereits zahlreiche gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 21.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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