Freitag, Mai 29, 2015

MPC Siebenundvierzigste Sachwert-Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG.: Falschberatung durch Bank.

Landgericht Koblenz verurteilt Targobank AG & Co. KGaA wegen Beratungsfehlern. Die Bank muss dem Anleger alles ersetzen. Eine wichtige Entscheidung für viele MPC Anleger und Targobank Kunden. Das ist eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Christian Hensel und Matthias Gröpper.


Das Koblenzer Landgericht hatte keine Zweifel. Die Bank hat den Kunden falsch beraten. Und wurde verurteilt. Sie muss dem Anleger jetzt € 28.000,00 ersetzen und ihn aus allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Investments in die MPC Siebenundvierzigste Sachwert-Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG (MPC Holland 47) freistellen (nicht rechtskräftig).

Der Kunde wollte für seinen schwerbehinderten Sohn vorsorgen und bei der Citibank, die nach der Lehman-Pleite umbenannt wurde und jetzt Targobank AG & Co. KGaA heißt, eigentlich ein Tagesgeldkonto eröffnen. Nachdem er die Filiale betreten und seinen Wunsch geäußert hatte, erklärte ihm die Kundenbetreuerin, dass er sein Geld besser verzinst anlegen könne. Und empfahl stattdessen die streitgegenständliche Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds.

Mit Folgen. Der Fonds lief schlecht. Der Anleger drohte alles zu verlieren. Und klagte mit den auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten. Jetzt bekam er Recht. Das Gericht teilte die Einschätzung der Anlegeranwälte und stellte fest, dass der Anleger falsch beraten wurde.

Der BSZ e.V. Ankegerschutzanwalt Christian Hensel, der die Sache vertreten hat, sagt: "Der Richter war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt, dass die Beraterin aus dem erheblichen Provisionsinteresse aus der Vermittlung dieser spekulativen, verlustträchtigen Kapitalanlage von der beabsichtigten Veranlagung ins Tagesgeldkonto abgeraten und stattdessen den Fonds empfohlen hat. Obwohl der Fonds für die Vorsorge, wegen der Ausschüttungs- und Verlustrisiken und der eingeschränkten Handelbarkeit für die Absicherung ungeeignet ist."

"Nach unserer Einschätzung," ergänzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "ist das kein Einzelfall. Denn viele Targobank-Mitarbeiter bekommen Provisionen aus der Vermittlung dieser Beteiligungen. Und die Höhe der Provisionen folgt vereinfacht gesagt aus dem Risiko des jeweiligen Investments. Je höher die Risiken, desto höher die Provisionen. Und für ein Tagesgeldkonto, das risikolos ist, gibt es keine Provisionen. Deshalb ist die Versuchung, Kunden tendenziell riskantere Investments anzudienen, entsprechend groß.", findet Rechtsanwalt Gröpper

Die Bank kann gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen der Einlegung des Rechtsmittels gelassen entgegen. Das Urteil ist, finden sie, gut gemacht.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MPC Holland Immobilienfonds" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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gröpköp

Penell GmbH: Gläubigerversammlung am 10. Juni

Die Gläubiger der insolventen Penell GmbH sind am 10. Juni zur Gläubigerversammlung im Amtsgericht Darmstadt eingeladen. Dabei geht es u.a. um die Frage, ob ein Insolvenzplan aufgestellt wird und wie die Insolvenzmasse verwertet wird.


„Für die Anleihe-Gläubiger ist die Versammlung ein wichtiger Termin, da es um den weiteren Fortgang des Verfahrens geht. Auch wird es wahrscheinlich Informationen zur Insolvenzmasse geben“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Die Gläubiger mussten ihre Forderungen bis Ende April beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Höhe der Insolvenzmasse wird entscheidend dafür sein, inwieweit die Forderungen auch bedient werden können. „Die Anleger werden sich aber wohl auf finanzielle Verluste einstellen müssen“, so der Anwalt. Daher empfiehlt der Fachanwalt parallel zum laufenden Insolvenzverfahren auch Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

Zur Erinnerung: Die Penell GmbH hatte 2014 eine Anleihe mit einem Zinskupon von 7,75 Prozent p.a. und einer fünfjährigen Laufzeit platziert. Diese sollte mit dem Lagerbestand an Kupfer besichert sein. Später stellte sich heraus, dass die Kupferbestände weit weniger wert waren als angenommen. Es folgte der Insolvenzantrag und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27. März am Amtsgericht Darmstadt (Az.: 9 IN 105/15).

„Die Tatsache, dass die Lagerbestände weit weniger wert waren als im Verkaufsprospekt angegeben, dürfte ausreichen, um die Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung durchsetzen zu können. Denn die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Darüber hinaus könnten auch Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen.

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cp

Canada Gold Trust: Anleger werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert

Die Anleger der Canada Gold Trust Fonds I bis IV kommen nicht zur Ruhe. Schon zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit werden sie aufgefordert, einen Teil ihrer Ausschüttungen zurückzuzahlen, um die Fonds zu sanieren.


Anfang April wurden die Anleger von der Fondsgeschäftsführung aufgefordert, 30 Prozent ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Diesem Aufruf sind aber offenbar nicht genug Anleger gefolgt. Daher wurden sie nun erneut zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert – diesmal sollen sie bis Ende Mai aber nur noch ca. zehn Prozent der erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, um die angeschlagenen Fonds zu sanieren, berichte „Fonds professionell online“.

„Die Anleger sollten sich allerdings gut überlegen, ob sie dieser Aufforderung nachkommen. Ob damit tatsächlich eine Sanierung der Fonds gelingen kann, ist ungewiss“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Auch von der Ankündigung einen Fondsbeirat zu wählen, der dann regelmäßig über die Mittelverwendung informiert werden soll, sollten sich die Anleger nach Meinung des Fachanwalts nicht blenden lassen. „Nach wie vor ist nicht geklärt, wohin die Anlegergelder, die für den Goldabbau in Kanada vorgesehen waren, überhaupt geflossen sind. In den Goldminen scheint jedenfalls nicht viel angekommen zu sein. Darum sind die Fonds ja in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ob die durch die Rückzahlung eines Teil der Ausschüttungen nachhaltig behoben werden können, ist völlig unklar“, so  der Anwalt.

Deshalb empfiehlt er den Anlegern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Neben einer fehlerhaften Anlageberatung kann auch die Prospekthaftung ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein. Denn die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können die Schadensersatzpflicht auslösen.

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Cp

Verkauf der MS Deutschland: Deutliche Verluste erwartet

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte macht Schadensersatzansprüche gegen Aurelius AG und Gutachter geltend.


Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft, die in der Öffentlichkeit als „Das Traumschiff“ bekannt ist, hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0). Der Plan ging für die Anleihegläubiger, denen ein jährlicher Zins von 6,75 % zugesagt worden war, allerdings nicht auf. Der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft gelang es nicht, ausreichend Gewinne zu erwirtschaften, so dass die Gesellschaft schließlich Insolvenz anmelden musste.
 
Die MS Deutschland wurde nun an einen amerikanischen Investor veräußert. Die Kaufsumme ist unbekannt, der Insolvenzverwalter sprach lediglich davon, dass der Verkaufspreis über den letzten Prognosen gelegen habe. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 20. Mai berichtet, soll das Schiff aber für 18,5 Millionen Euro in die USA transferiert worden sein.
 
„Dies dürfte aber nicht ausreichen, den Schaden der Anleger zu ersetzen. Denn selbst, wenn der gesamte Verkaufserlös an die Anleger fließen würde, würde nur ein Drittel des Investitionsbetrages ersetzt werden. Somit verbleiben hohe Verluste für die Anleger“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche MS Deutschland Anleger vertritt. „Daher muss das Ziel darin liegen, den Schaden durch das Vorgehen gegen weitere Anspruchsgegner zu reduzieren.“
 
Die Rechtsanwälte haben daher zunächst für ihre Mandanten versucht, außergerichtlich eine Einigung mit den Prospektverantwortlichen und dem Schiffsgutachter zu erzielen. Nachdem dies von der Gegenseite allerdings pauschal abgelehnt wurde, hat CLLB für die ersten Anleger Klagen eingereicht. Grundlage der Rückabwicklungsansprüche sind mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts. Denn in dem Emissionsprospekt wird der Wert der MS Deutschland mittels eines Verkehrswertgutachtens auf ca. 100 Millionen US-Dollar festgelegt. Dieser Wert des Schiffes als Sicherheit in Form einer Schiffshypothek ist von zentraler Bedeutung für die Bewertung durch die Anleihegläubiger.
 
„Wie nun aber der Verkauf des Schiffes gezeigt hat, liegt – sofern die Informationen des Handelsblatts zutreffend sind – der Wert des Schiffes bei 18,5 Millionen Euro. Dies, obwohl noch Ende 2013 weiterhin ein Wert i.H.v. € 100 Millionen Euro publiziert wurde“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber weiter. „Da sich der Wert des Schiffes in wenigen Monaten kaum in diesem Maße reduziert haben kann, spricht unseres Erachtens nach viel dafür, dass der Wert der MS Deutschland in dem Anleiheprospekt als deutlich zu positiv angegeben wurde.“
 
Hieraus können sich Rückabwicklungsansprüche für die Anleger ergeben. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungsfunktionen zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/MS Deutschland. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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Donnerstag, Mai 28, 2015

HCI Renditefonds Premium III – Tanker MS Kaspar Schulte steht vor dem Verkauf

Der Produktentanker MS Kaspar Schulte aus dem HCI Renditefonds Premium III steht offenbar vor dem Verkauf, wie das „fondstelegramm“ meldet. Damit wäre auch das letzte Schiff, in das der Dachfonds investiert hat, verkauft oder insolvent.


Der Ende 2004 aufgelegte Dachfonds investierte ursprünglich in vier Schiffe. Das Containerschiff MS MarCheyenne wurde 2007 verkauft und der Massengutfrachter MS Bulk Asia 2013. Für den Frachter HR Indication musste im vergangenen Jahr Insolvenzantrag gestellt werden. Nun steht der Produktentanker MS Kaspar Schulte offenbar unmittelbar vor dem Verkauf.

Nachdem sich die Anleger in den ersten Jahren über die erfreuliche Entwicklung ihrer Kapitalanlage freuen konnten, erfasste die anhaltenden Krise der Schifffahrt auch diesen Fonds. „Anleger, die von der Entwicklung ihrer Kapitalanlage enttäuscht sind, können immer noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, sagt  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ausschlaggebend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

„Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen gerne als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Tatsächlich handelt es sich aber um spekulative und riskante Geldanlagen, die nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind“, so der Anwalt. Daher hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. „Denn sie erwerben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken, die bis zum Totalverlust der Einlage reichen“, erklärtder Fachanwalt. Dennoch wurden Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Durch so eine Falschberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein.

Außerdem hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Cäsar-Preller: „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden, da sie für den Anleger ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein können. Und das muss nicht unbedingt mit den Wünschen des Anlegers nach einer sicheren Kapitalanlage im Einklang stehen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/HCI-Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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cp

Mittwoch, Mai 27, 2015

Anlage gescheitert? Hat jetzt die Bank Ihr Geld?

Die Finanzwirtschaft entwickelt mit beachtenswerter Kreativität ständig höchst komplizierte neue Anlageprodukte, die aber kein Mensch mehr versteht. Das Marketing baut darauf, dass die Anleger ihrer Bank schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen und die Brieftasche öffnen. 

 

Die Banken selbst, werden dabei  in ihrer Arbeitsweise von den Aufsichtsbehörden kaum belästigt oder gestört. Die Schäden durch den Verkauf ungeeigneter Produkte an private Anleger sind enorm. Schlechte Beratung und direkte Falschberatung machen den Skandal perfekt. 

Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu verzeichnen sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.  Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser Geldvernichtung eine eher untergeordnete Rolle. Hauptsächlich wird das Geld der Anleger durch falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt. Die Jagd nach dem Kapitalanleger ist für die Banken genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere Unternehmen auch.  

Werden die Banken bei ihrem unsozialen Verhalten erwischt, geloben sie Besserung oder berufen sich auf bedauerliche Einzelfälle. Das Dumme dabei ist nur, dass sich die Einzelfälle zum  Systemfehler häufen. Die Geldvernichtung geht aber munter weiter. Als Beleg dafür stehen Tausende von Schiffsfonds-, Film- und Medienfonds-Anleger. 

Bei jedem Kapitalanlagegeschäft sind Banken beteiligt. Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.  Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten. Tut sie das nicht, kann sich die Bank  Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen.   Dies kann insbesondere dann  der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden. 

Es kommt häufiger vor als man denkt, dass ein Bankkunde Überweisungen für, der Bank bereits bekannte, offensichtlich betrügerische Produkte tätigt, oder hierfür einen Kredit aufnehmen möchte und vorher seine Hausbank um Rat fragt. Wenn hier die Bank  ihrer nebenvertraglichen Sorgfalts- und Warnpflicht nicht nachkommt, kann Sie sich ihrem Kunden gegenüber Schadensersatzpflichtig machen. 

Die Prozessfreudigkeit geschädigter Kapitalanleger ist in Deutschland leider immer noch nicht sehr ausgeprägt, trotzdem bieten selbst kleinste Fehler seitens der  Banken genügend Angriffspunkte für Anlegerschutzanwälte.  Allerdings haben sehr viele geschröpfte Anleger nicht mehr die innere Kraft und oft auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, betrogenen Kapitalanlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Sie scheuen sich, gerichtlich gegen Ihren Gegner vorzugehen, weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist richtig, dass jeder Gerichtsprozess erst einmal Geld kostet!  Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten.  Sie können aber auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko klagen!

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Wie das genau funktioniert erfahren Sie wenn Sie unsere weiteren Informationen Prozessfinanzierung kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. anfordern.

Fazit: 
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern. Der BSZ e.V. mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpft gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und hat keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
 
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Dienstag, Mai 26, 2015

Paratus AMC GmbH firmiert als Adaxio AMC GmbH – Ausstieg aus Schrottimmobilien

Erst GMAC-RFC Bank, dann Paratus AMC GmbH und jetzt Adaxio AMC GmbH – unter diesem Namen ist die Gesellschaft seit Anfang Mai im Handelsregister eingetragen. „Die Namensänderungen machen aus Essig noch lange keinen Wein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Anders ausgedrückt könnte man auch sagen: Durch die Namensänderung werden aus Schrottimmobilien keine werthaltigen Kapitalanlagen. Denn Schrottimmobilien waren es mit der die GMAC-RFC Bank und später die Paratus AMC GmbH für Schlagzeilen sorgte – und Verbrauchern finanzielle Verluste bescherte. Rechtsanwalt Cäsar-Preller vertritt einige Mandanten, die bei der GMAC-RFC Bank bzw. Paratus AMC GmbH Kredite zur Immobilienfinanzierung aufgenommen hatten. „Später stellte sich dann heraus, dass es sich um sog. Schrottimmobilien handelt – also um Immobilien, die den Kaufpreis bei weitem nicht wert sind. Für die Betroffenen ein finanzielles Desaster“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings gibt es Hoffnung für die geschädigten Kreditnehmer. Denn diverse Gerichtsurteile bestätigen inzwischen, dass Banken bei einer hundertprozentigen Vollfinanzierung haftbar gemacht werden können, wenn sie die Immobilie besichtigt und den Kunden nicht vor dem völlig überzogenen Kaufpreis gewarnt haben. „Da können die Banken noch so oft ihren Namen ändern. Aus ihrer Verantwortung können sie sich damit nicht stehlen“, so Cäsar-Preller. Denn zwischen Bank und Kunden besteht ein Vertrauensverhältnis. Hält die Bank den Kaufpreis für eine Immobilie für angemessen, vertraut ihr Kunde zumeist auf dieses Urteil. „Weiß die Bank aber von völlig überzogenen Kaufpreisen, muss sie ihren Kunden auch entsprechend warnen. Erst recht, wenn der Kredit von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht wurde“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. In solchen Fällen könne im günstigsten Fall der Kauf rückabgewickelt werden. „Diese Ansicht setzt sich in der Rechtsprechung immer mehr durch. Damit verfestigt sich auch der Ansatz, dass Sittenwidrigkeit nicht erst bei einer Überteuerung von fast 100 Prozent vorliegt“, so der Fachanwalt..

Eine weitere Möglichkeit aus dem Kredit auszusteigen, ist der Widerruf. Der ist möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten informiert wurde. Der Vorteil für Schrottimmobilien liegt nicht nur darin, dass er zur Umfinanzierung einen Kredit zu günstigeren Konditionen abschließen kann. Vielmehr kann sich die Möglichkeit eröffnen, die Immobilie an die Bank zu übertragen und das Darlehen nicht zurückzuzahlen. „Das kann dann möglich sein, wenn beim Kredit und dem Immobilienkauf ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vorliegt“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Dann könnte der Verbraucher auf einen Schlag seine Schulden samt Schrottimmobilie los sein.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Adaxio AMC GmbH. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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Samstag, Mai 23, 2015

Kapitalanlage: Bombengeschäft oder ausgepresst wie eine Zitrone?


Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen.




Jedes Jahr fallen einige Hundertausend Deutsche auf „absolut sicherere“ Kapitalanlagen herein. Ihnen werden Schrott-Immobilien, unternehmerische Beteiligungen, Fondsbeteiligungen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte Provisionen und vertrauen dabei blind den Finanzberatern.



Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne ihr Finanzberater. Wie das mit dem „Gold-richtigen“ Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade schmerzhaft feststellen.



Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind. Der Finanzberater nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eigegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt. Der Vorteil für den Anlageberater liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.



Für sehr viele Anleger wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass die vermeintlich sichere Altersvorsorge als verloren anzusehen ist. Reich geworden sind am Ende nur die Initiatoren und die Vertriebe.



Diese schmerzhafte Erfahrung machen gerad auch die Anleger der sich in der Auflösung befindlichen ALBIS Capital AG & Co. KG, die zur RvH AG & Co. KG i. L. umfirmiert wurde. Sie bekommen dieser Tage Post aus einer Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe. Darin fordern die Anwälte die Rückzahlung der gewährten gewinnunabhängigen Ausschüttungen für die gesamte bisherige Laufzeit. Den Anlegern wird eine sehr kurze Zahlungsfrist gewährt und vorbeugend gleich mit einer Klage gedroht, falls die Frist fruchtlos verstreicht.



Die BSZ e. V. Anlegeranwälte aber haben Zweifel daran, ob die Rückforderungen gegenüber allen Anlegern und in voller Höhe bestehen. Ob die Ausschüttungen aller Beteiligungsmodelle (Classic, Plus, Sprint) vollständig zurück zu zahlen sind, dürfte angezweifelt werden.



Betroffene sollten sich von den Einschüchterungsversuchen mit Klageandrohung nicht beunruhigen lassen. Eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten ist jedoch unumgänglich. Anleger sollten der vermeintlichen Zahlungsverpflichtung demnach nicht vorschnell nachkommen, sondern sich fachmännischen Rechtsbeistand suchen.



Mitgewirkt an diesem unsäglichen System der Geldvernichtung haben fast immer Rechtsanwälte. Diese „Organe der öffentlichen Rechtspflege“ sind immer an der Gestaltung der Anlageverträge beteiligt und somit ihren Auftraggebern verpflichtet. Üben Anlegerschützer Kritik am Anlagemodell, kommt wieder das „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ zum Einsatz. Der Abmahnanwalt! Er wird dem Kritiker mittels „Einstweiliger Unterlassung“ durch ein (meist Norddeutsches) Gericht einen sehr teuren Maulkorb verpassen lassen. Steuert das Anlageprodukt in die Pleite übernimmt ein Insolvenzverwalter, also ein Rechtsanwalt, die Abwicklung. Die Rückforderung von Ausschüttungen bei den gebeutelten Anlegern erfolgt natürlich durch einen Rechtsanwalt. Will sich der geschädigte Anleger wehren, dann braucht er einen Rechtsanwalt. Geht es dann vor Gericht, stellt sich oft heraus, dass der Richter es ganz anders sieht als der Rechtsanwalt des Geschädigten. Die Klage geht verloren, wobei der Anwalt aber ganz genau erkären kann, warum die Klage trotz seiner ausgezeichneten Arbeit nicht gewonnen werden konnte.



Die Bekämpfung dieser enormen Geldvernichtung wird noch dadurch erschwert, dass man den betrogenen Anlegern ständig einflüstert kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Von diesem Rat profitieren ausschließlich die Geldvernichter und ihre Profiteure.



Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer Zeitbombe gleichen, bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., Fördermitgliedern eine kostenlose Überprüfung ihrer Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht an.



Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.



BSZ e.V. Interessengemeinschaft

In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle. Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen. Hier sind die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für alle Beteiligten hilfreich. Das ist oft die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Informationsbeschaffung, deren Auswertung und Analyse. Das zahlt sich aus – spätestens wenn es zum Prozess kommt. Die Vielzahl der dann dem Anwalt zur Verfügung stehenden Informationen und die hohe Zahl Betroffener sprechen für sich. Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche durchzusetzen.



Es lohnt sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Eine solche Überprüfung von Kapitalanlagen nehmen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des Vereins kostenlos vor.



Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.



Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko



Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



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Freitag, Mai 22, 2015

BWF Stiftung: Weitere Insolvenzen im Umfeld der Stiftung

Nachdem schon der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Insolvenz anmelden musste, folgten nun die Insolvenzanträge zweier weiterer Gesellschaften aus dem Umfeld der BWF-Stiftung. Betroffen sind die TMS Dienstleistungs GmbH (TMS) und die Vereinigung vereidigter Edelmetallhändler (EVVE).

 

Die TMS soll für den Ankauf, die Lagerung und Verwaltung des Goldes der BWF-Stiftung zuständig gewesen sein. Als es bei der BWF-Stiftung im Februar zu einer Razzia gekommen war, wurde auch das gelagerte Edelmetall beschlagnahmt. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei einem großen Teil um Falschgold handelt. Die EVVE vertrieb selbst zwischen 2009 und 2012 Edelmetallprodukte. Über beide Organisationen eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg im April die vorläufigen Insolvenzverfahren (Az.:36t IN 1891/15 bzw. Az.:36e IN 1889/15). Darüber hinaus teilte der Insolvenzverwalter mit, dass Anleger und anderen Gläubiger, Zahlungen im Rahmen von Anlage- oder Ratenkaufverträgen an diese Unternehmen prüfen und ggfs. umgehend einstellen sollten.

„Für die Anleger der BWF-Stiftung wird die Lage immer undurchsichtiger. Zunächst untersagte die BaFin das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft, dann der Verdacht, dass große Mengen des Goldes nicht echt sind, die Insolvenz des Trägervereins und nun weitere Insolvenzen im Umfeld der BWF-Stiftung. Angesichts dieser Ereignisse sollten die Anleger jetzt handeln“, sagt der BSZ Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn die Anleger müssten immer mehr damit rechnen, dass ihnen große finanzielle Verluste drohen. Sollte das Insolvenzverfahren über den Trägerverein der Stiftung eröffnet werden, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Ob aber ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um alle Forderungen zu bedienen, steht in den Sternen. Daher sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden“, so  der Fachanwalt.

Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise gegen die Vermittler richten, wenn sie hätten wissen müssen, dass es sich um erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte handelte und die BWF Stiftung diese Erlaubnis nicht hatte. Ebenso kommen aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht, falls die Angaben in den Verkaufsprospekten unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend waren.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

MS Vega Nikolas: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Sieben Jahre nachdem die Vega Reederei den Schiffsfonds MS Vega Nikolas emittiert hat, steht er auch schon wieder vor dem Aus. Am Amtsgericht Bremen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 526 IN 5/15).


„Im Insolvenzfall müssen die Anleger den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals befürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Allerdings seien die Anleger nicht schutzlos gestellt, sondern könnten auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Denn häufig sei die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß verlaufen.

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Zudem sollte die Anlage zum Risikoprofil des Anlegers passen. „Wie die Praxis zeigt, war das aber oft genug nicht der Fall. Schiffsfonds wurden als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. Die Realität sieht aber ganz anders aus. Das mussten schon etliche Anleger bei den zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen erleben“, so der Fachanwalt. Denn Schiffsfonds sind zahlreichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen etwa die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. „Dennoch wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. So eine Falschberatung begründet den Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Laut der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger einen Einblick in das Provisionsinteresse der Banken bekommt. Bei Kenntnis der Rückvergütungen hätte er sich dann möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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cp

Donnerstag, Mai 21, 2015

MS „CONTI DAPHNE“ - Anleger erleiden Totalverlust

„Anleger, die bei der CONTI 58. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS „CONTI DAPHNE“ investiert sind, haben einen Totalverlust ihrer Einlage erlitten“ sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Peter Hahn. 


Der wirtschaftliche Verlauf der Fondsgesellschaft sei gezeichnet gewesen von der weltweiten Schifffahrtskrise. Die Folge: Die Fondsgesellschaft war weder im Jahr 2014 noch Anfang 2015 in der Lage, den fälligen Kapitaldienst zu erbringen. 

Am 31.03.2015 teilte die CONTI Beteiligungsverwaltung den Anlegern mit, dass das Containerschiff am 20. März 2015 für einen Kaufpreis von 14,93 Millionen USD an die MS Lousiana Trader GmbH & Co. KG, Bremen, verkauft worden sei. „Weil der Verkaufserlös geringer als die restlichen Verbindlichkeiten ausgefallen ist, müssen sich die Anleger endgültig auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen“, erläutert der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.   

Bei der MS „CONTI DAPHNE“ handelte es sich um eine Investition in ein kleineres Containerschiff mit einer Kapazität von 2.122 TEU. Das Investitionsvolumen belief sich auf insgesamt 46 Millionen EUR. Hiervon wurden 24 Millionen EUR von den Anlegern bereit gestellt. Der Rest wurde fremdfinanziert. Die Schiffshypothekendarlehen wurden bei Ablieferung in USD aufgenommen und sodann zu 50 % in japanische Yen umgeschuldet. Hierdurch ist für die Anleger ein zusätzliches Wechselkursrisiko entstanden. Dieses Risiko hat sich auch realisiert. Weil sich der Yen-Darlehensanteil - umgerechnet in USD - kursbedingt um mehr als 5 % erhöht hatte, konnte die finanzierende KfW Bank AG auf ihrem Recht auf Sondertilgungen oder Zusatzsicherheiten bestehen. „Deswegen haben die Anleger keine Ausschüttungen mehr erhalten“, weiß Hahn. 
 
Der Anwalt sieht für die geschädigten Anleger aber noch Chancen. „Anleger sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber beratenden Banken bestehen. Neben der Nichtoffenlegung des Provisionsinteresses haften diese – so auch die Commerzbank AG – auch wegen mangelnder Plausibilitätsprüfung des Prospekts“ meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter. So klärt der Prospekt laut Hahn nicht über die Loan-to-value-Klausel und die Fremdwährungsklausel sowie über eine mögliche Haftung des Anlegers aus §§ 30, 31 GmbHG analog, die deutlich über die im Handelsregister eingetragene Haftsumme hinausgeht, auf. Investierte Anleger sollten daher Ihre Chance auf Schadensersatz nutzen“, so der Anwalt abschließend, „solange die absolute Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten ist.“

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS „CONTI DAPHNE“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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pethan

MS Deutschland verkauft – Anlegern drohen Verluste

Schlechte Nachrichten für die Anleger der MS Deutschland-Anleihe. Der Luxusliner wurde jetzt an den neuen Eigentümer aus den USA übergeben. Der Kaufpreis wird aber kaum ausreichen, um alle Gläubiger-Forderungen zu bedienen.


Wie der Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber am 19. Mai 2015 mitteilte, wurde die als Traumschiff bekannte MS Deutschland vor Gibraltar an ihren neuen Besitzer, einen Investor aus den USA, übereignet. Angaben zum Namen und Kaufpreis machte der Insolvenzverwalter nicht. Nur, dass der Kaufpreis über den letzten Prognosen lag. „Allerdings lagen diese Prognosen auch nur bei maximal 13,7 Millionen Euro. Die Anleger haben rund 50 Millionen Euro in die Anleihe investiert“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nach Angaben des Handelsblatts vom 20. Mai soll der Kaufpreis für die MS Deutschland bei umgerechnet rund 18,5 Millionen Euro liegen. Von dieser Summe müssen aber noch weitere Verbindlichkeiten bedient werden, z.B. die Unterhaltskosten für die MS Deutschland. „Die Insolvenzquote dürfte also nicht allzu hoch ausfallen. Dennoch müssen die Anleger ihre Forderungen natürlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Wer aber nur auf die Insolvenzquote setzt, muss mit hohen finanziellen Verlusten rechnen“, so der Anwalt.

Deshalb empfiehlt der Fachanwalt den Anleihe-Gläubigern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können durch Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Allerdings war die Anleihe offenbar nicht wie angegeben mit der MS Deutschland besichert. Dazu sollen zwei Gutachten vorliegen. Daher können wahrscheinlich Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schadensersatz kommt auch in Betracht, wenn die Anlageberatung nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. So hätten die Anleger im Beratungsgespräch über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlosend dargestellt, kann das ebenfalls Schadensersatzansprüche begründen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/MS Deutschland. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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cp

Mittwoch, Mai 20, 2015

NORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG - Fondsanleger fordern mit Erfolg Schadensersatz

Die Anfragen enttäuschter Anleger im NORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG häufen sich.


Und wieder ist festzustellen, dass Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben sind. Wer das nicht hinnehmen will, kann erfolgversprechende Schadenersatzansprüche geltend machen und die Rückabwicklung der Beteiligungen anstreben. 

Nach Informationen der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  ist der NORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG häufig bereits 2005 gezeichnet worden. Zu beachten ist deshalb die zehnjährige, taggenaue Verjährungsfrist, die schon mit der Unterschrift unter einer Beitrittserklärung anlaufen konnte. Wer nicht möchte, dass aussichtsreiche Schadenersatzansprüche allein durch Zeitablauf verloren gehen, sollte möglichst bald Hilfe in Anspruch nehmen. 

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "NORDCAPITAL Immobilienfonds“ Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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jg

Dienstag, Mai 19, 2015

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Marketing Terminal GmbH – Forderungsanmeldung bis 16.07.2015

Wie der Insolvenzverwalter der Marketing Terminal GmbH  mit Schreiben vom 8. Mai 2015 an die Anleger mitgeteilt hat, ist durch das Amtsgericht München mit Beschluss vom 1. Mai 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. 


Die geschädigten Anleger gehören demnach zu dem Gläubigerkreis von 9.700 Gläubigern und werden daher vom Insolvenzverwalter aufgefordert, die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Frist hierzu: der 16. Juli 2015. 

Wie der Insolvenzverwalter weiter berichtet, hat die Marketing Terminal GmbH  ein Schneeballsystem betrieben, bei dem die eingenommenen Anlegergelder nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur Auszahlung anderer Anleger verwendet wurden. Dies bestätigt Presseberichte von Ende letzten Jahres, wonach der Geschäftsführer der Marketing Terminal GmbH wegen des Verdachts des Anlagebetruges in Untersuchungshaft genommen wurde. Er hatte Anleger damit geworben, dass mittels Anzeigen im Internet Renditen in Höhe von bis zu 100 % der Investitionssumme erwirtschaftet würden. Hierdurch war es ihm gelungen, bis zu 10.000 Anleger mit einem Gesamtanlagevermögen von 40 Millionen Euro zu werben. Einzelne Anleger investierten sogar Beträge in Höhe von bis zu € 250.000,00 Euro. Andere empfahlen die Anlage in ihrem Bekannten- und Freundeskreis. Das Polizeipräsidium Kempten geht inzwischen von dem größten Betrugsfall im Oberallgäu in den letzten 10 Jahren aus.  

So unerfreulich diese Neuigkeiten für die Betroffenen klingen, so ist doch gleichzeitig auch festzustellen, dass die Anleger nicht chancenlos dastehen. „Zwar ist nicht bekannt, wie hoch die Insolvenzquote letztlich sein wird“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Geschädigte von Kapitalanlagebetrugsdelikten vertritt. „Zumindest scheint aber festzustehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren durchzuführen, und dass es zu einer Auszahlung an die geschädigten Anleger kommen wird. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.“
 
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cllblub

Gibt es unverlierbare Geldanlagen?

Glauben Sie, dass es unverlierbare Geldanlagen gibt, und wenn es die geben sollte, dass Sie als Kleinanleger daran teilhaben könnten?


Es gibt viele Möglichkeiten sein Geld zu vermehren. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten sein Geld zu reduzieren oder ganz zu verlieren. Die Banken, die Finanzvertriebe, die Versicherungen, der Finanzberater also die ganze Finanzindustrie verspricht Kleinanlegern immer wieder dicke Gewinne. Wenn es diese profitablen Anlagen denn gäbe, hätten die Banken schon vor 100 Jahren ihre Schalter schließen müssen.

Abenteuerlich bis grotesk sind auch mitunter die Erklärungsversuche der Banken und Finanzvertriebe, warum Sie denn nicht ihr eigenes Geld einsetzen oder zumindest das Geld bei Großinvestoren einsammeln, sondern das Geld von  Kleinanlegern vermehren wollen. 

Die Antwort ist einfach: Die Verkäufer der todsicheren Anlagen verdienen ihr Geld durch den Verkauf dieser Anlagen und keineswegs mit den Anlagen. 

Viele Kapitalanlagen sind nichts anderes als Wetten. Es hat schon Banken gegeben die gegen Ihre eigenen Kunden gewettet haben. Da stehen die Chancen beim Roulette zu gewinnen mitunter besser als mit der vom  Finanzberater offerierten unverlierbaren Kapitalanlage. 

Die mathematische Gewinnchance Ihrer Geldanlage ist  im Gegensatz zu anderen „Glücksspielen“  unbekannt. Beim Samstagslotto beträgt die Gewinnchance 1,35%. Beim Roulettespiel sind es sogar satte 48,65%. Bei der Gewinnausschüttung liegt das Roulette mit 97,3% weit vor den bescheidenen 50% vom Lotto. Und im Gegensatz zu Ihrem Schiffsfonds können die Ausschüttungen nicht zurückverlangt werden. Aber Vorsicht! Auch hier ist es so, dass immer die Bank der Gewinner ist!  

Wer bei einer solchen Abzockerei schon Geld verloren hat oder sich einfach nur fragt: „Ist meine Kapitalanlage sicher? Oder sitze ich auf einer Zeitbombe?“, sollte jetzt auch den zweiten und meist entscheidenden Schritt tun und seine Anlage von einem Fachanwalt überprüfen lassen.  Überprüfung schafft Sicherheit! 

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben. Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu gehören auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und Finanzierungsverträgen. Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.

Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.

Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert - was nun?". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
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Singulus Technologies AG: Anleger sollen über Umwandlung der Anleihe entscheiden

Die Inhaberschuldverschreibung der Singulus Technologies AG soll offenbar in Eigenkapital oder in eine Wandelanleihe umgewandelt werden. Die Anleger sollen darüber im Rahmen der Hauptversammlung am 9. Juni entscheiden.


Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung plant die Singulus Technologies AG eine Änderung ihrer Kapitalstruktur. Dazu soll das Eigenkapital erhöht und im Gegenzug das Fremdkapital reduziert werden. Dieser Schritt sei nötig, da das Unternehmen im vergangenen Jahr Verluste verzeichnet habe, berichtet das Blatt. Teil des Refinanzierungskonzepts ist dabei offenbar die Umwandlung der Unternehmensanleihe. Zwei Varianten sind dabei denkbar. Die Inhaberschuldverschreibungen werden in Eigenkapital oder in eine Wandelanleihe umgewandelt. „Die Wandelanleihe hätte aber wahrscheinlich schlechtere Konditionen als die ursprüngliche Anleihe, die die Anleger seit 2012 zeichnen konnten. Längere Laufzeiten oder niedrigere Zinsen sind z.B. denkbar“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

2012 hatte die Singulus Technologies AG eine Anleihe (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) mit einem Gesamtvolumen von bis zu 60 Millionen Euro begeben und sie mit 7,75 Prozent p.a. verzinst. Nun sollen die Anleihezeichner offenbar im Rahmen der Hauptversammlung am 9. Juni darüber entscheiden, ob sie einer Umwandlung der Anleihe zustimmen.

Cäsar-Preller: „Diese Entscheidung sollten die Anleihegläubiger nicht ohne rechtliche Beratung treffen. Denn es können sich finanzielle Verluste einstellen und auch die rechtliche Stellung der Anleger würde sich verändern, wenn die Schuldverschreibungen beispielsweise in Aktien umgewandelt werden würden.“ Daher könne geprüft werden, ob ein vorzeitiger Ausstieg aus der Anleihe möglich ist oder ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ansatzpunkte dafür können eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Die Anleger hätten umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Auch können die Prospektangaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Ein Zinskupon von 7,75 Prozent klingt in der aktuellen Niedrigzinsphase zwar verlockend, ist aber auch ein Warnzeichen. In der Vergangenheit mussten schon Anleger diverser Unternehmensanleihen erfahren, dass sie nicht gehalten haben, was versprochen wurde“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Singulus". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

Montag, Mai 18, 2015

Bearbeitungsgebühren : Erfolg für gewerblichen Darlehensnehmer

Bank erstattet Bearbeitungsgebühren für einen Kredit zur Finanzierung einer gewerblichen Tätigkeit nach Klageerhebung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte.


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat die Postbank Köln nach Klageerhebung durch die Kanzlei die vom Kläger bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, nachdem sie sich außergerichtlich noch darauf berufen hat, es würde sich vorliegend um einen „Business-Kredit für gewerbliche / selbständig berufliche Zwecke“ handeln, bei der eine Rückerstattungspflicht nicht bestünde.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB geht jedoch aufgrund der diversen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs davon aus, dass die klauselmäßige Vereinbarung von „Bearbeitungsgebühren“ auch gegenüber unternehmerisch Tätigen bzw. gewerblichen Darlehensnehmern unwirksam ist.

„Auch allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, unterliegen der Inhaltskontrolle des § 307 BGB mit der Ergänzung des § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffen Liebl. „Wir haben deshalb unserem Mandanten geraten, eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.“

Nachdem die Kanzlei am 16.04.2015 Klage gegen die Deutsche Postbank AG erhoben hat, wurde mit Wertstellung 14.05.2015 die geltend gemachte Hauptforderung nebst Zinsen erstattet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen vor diesem Hintergrund allen Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
 
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cllblibl

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LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln insolvent – Probleme für den SHB Altersvorsorgefonds

Der LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln ist insolvent. Grund dafür seien in erster Linie Probleme mit einem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken und die fehlende Zustimmung des SHB Altersvorsorgefonds als Mehrheitsgesellschafter zu einem Sanierungskonzept, berichtet das „fondstelegramm“.


„Eine Insolvenz bringt gleich die Anleger von zwei Fonds in Bedrängnis. Die des LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln sowieso aber auch für den ohnehin kriselnden SHB Altersvorsorgefonds sind das schlechte Nachrichten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für den LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln wurde nicht nur Geld bei den Anlegern eingesammelt, sondern auch Darlehen aufgenommen. Ein Darlehen in Schweizer Franken sorgte jetzt für massive Probleme. Denn durch die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro zu Beginn dieses Jahres, setzte der Franken zum Höhenflug an. Für den Fonds bedeutete dies, dass die Schulden rasant gestiegen sind. Für ein weiteres Problem sorgte nach Angaben des „fondstelegramms“ der Mehrheitsgesellschafter SHB Altersvorsorgefonds. Dieser soll die Zustimmung für ein Sanierungskonzept verweigert haben. Konsequenz war nun offenbar der Insolvenzantrag.

Aber auch für die ohnehin Leid geprüften Anleger des SHB Altersvorsorgefonds ist diese Entwicklung ein schwerer Schlag. Denn die Insolvenz dürfte der Fondsgesellschaft zu schaffen machen. Den Anlegern beider Fonds drohen finanzielle Verluste. „Angesichts dieser Entwicklung kann ich den Anlegern nur empfehlen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen“, so Cäsar-Preller.

In beiden Fällen kann die Anspruchsgrundlage für Schadensersatz eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „Auch wenn Immobilien immer wieder als Betongold bezeichnet werden, sind sie das nicht. Und Immobilienfonds sind auch keine sicheren, sondern spekulative Geldanlagen, die einigen Risiken ausgesetzt sind. Dazu zählen u.a. auch Fremdwährungsdarlehen. Insbesondere aber das Totalverlust-Risiko“, erklärt der Fachanwalt. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch aufgeklärt werden müssen. „Beim SHB Altersvorsorgefonds hätte auch deutlich herausgestellt werden müssen, dass der Fonds nicht direkt in Immobilien, sondern in andere Gesellschaften investiert“, fügt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hinzu.

Haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) verschwiegen, ist das ein weiterer Grund für Schadensersatzansprüche.

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