Samstag, Dezember 31, 2016

Mit Aufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz

 „Weltoffen, Gewaltfrei, Tolerant“ das ist die Botschaft die der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  jetzt über das von ihm ins Leben gerufene Bündnis gegen Gewalt und Terror    mit einem Autoaufkleber millionenfach verbreiten möchte.

Kein Tag vergeht ohne Gewalttaten gegenüber Menschen anderer Hautfarbe und fremder Herkunft, Andersdenkenden und -Gläubigen, vermeintlich Schwächeren. Rassismus, und Gewalt ist ein ziemlich verbreitetes Verhalten, ja es ist  leider so alltäglich geworden, dass es vielen Menschen schon gar nicht mehr auffällt. Rassistisches Verhalten besteht darin, anderen Menschen zu misstrauen, sie zu verachten und ungerecht zu behandeln und dies nur weil sie anders aussehen, eine andere Sprache sprechen, eine andere Religion haben oder aus einer anderen Kultur stammen als wir. Wenn dann auch noch vermeintliche Vorbilder, z.B. politische Parteien, die in Wahlkampfzeiten am rechten Rand nach Wählerstimmen fischen, diesen latenten Rassismus für ihre Zwecke instrumentalisieren, ist schnell der Boden für Hass und Gewalt bereitet.



Gesucht werden Menschen die immer wieder und bei allen Gelegenheiten, für zivilisierte, gewaltfreie, friedliche, gerechte Lösungen eintreten und Unrechtsbewusstsein,  Rechtsradikalismus und Terror ächten und stattdessen täglich die Botschaft transportieren: weltoffen, gewaltfrei und tolerant!

Der Autoaufkleber ist ein oft unterschätztes Phänomen unserer Werbegesellschaft, denn er vermittelt Botschaften und liefert Denkanstösse.  Er ist ein sehr geeignetes Mittel um Gewalt und Terror zu ächten. Die Bekämpfung von Unrechtsbewusstsein,  Rechtsradikalismus und Terror.

Gewalt und Terror dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind eingebettet in ein gesellschaftliches Klima, haben ihre Basis in Einstellungen von Teilen der Bevölkerung, sind bewusst gewollte oder zumindest in Kauf genommene Konsequenzen von Strategien und sind schließlich Teil weitergehender Handlungsmuster. Ungerechtigkeit und Gewalt können  nicht durch Kerzen im Fenster oder Sonntagsreden eingedämmt werden kann.

Soziale und politische Veränderungen sind stets nur mit einer breiten Öffentlichkeit zu erreichen.  Trends und Volkes Meinung lassen sich oft  an den Aufklebern ablesen.

Die Aufkleber werden öfter gelesen als man zu denken geneigt ist. Im Autobahnstau, an der roten Ampel, versuchen gelangweilte Fahrer die Aufkleber der Fahrzeuge vor Ihnen zu entziffern.

Da sich Trends wie eine Epidemie verbreiten wird es sehr schnell „mega cool“ sein, Gewalt und Terror zu ächten.  Das Logo als Symbol für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz . Je öfter die Menschen lesen, dass es mega in ist, weltoffen, gewaltfrei und tolerant zu sein, desto schneller werden wir uns von Gewalt und Terror befreien können.

Wenn viele Menschen diesem Aufkleber  an dem Auto, der Haustür, dem Büro, der Werkstatt, in der Fabrik oder bei der Behörde begegnen, entsteht Solidarität  und es ist kein Raum mehr für rassistische und faschistische Gesinnung.

Sie können dazu beitragen, dass Gewalt, Terror, Fremdenhass, Rassismus, Intoleranz und Antisemitismus geächtet werden. Sie müssen nur das tun, was Sie sonst – manchmal ganz unbewusst – sowieso mehrmals am Tage tun: Sie geben Weiterempfehlungen für Dienstleistungen und Produkte die Sie selbst als gut empfinden! 

Empfehlen oder schenken Sie den BSZ-Autoaufkleber Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten.

So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz. Nicht zusehen..........aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jedermann seinen Mitmenschen mit einem BSZ – Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht. Der BSZ- Aufkleber kann ab sofort als 4-farbiger runder Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbetrag bei dem BSZ e.V. bestellt werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Wir bauen auf Ihre Unterstützung!

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Projekte bei.  Danke!


Für Ihre Zuwendung unter dem Stichwort „Aufkleber“ können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz. 



Sie können unter dem Stichwort "BSZ Aufkleber" auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M 
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF


Freitag, Dezember 30, 2016

Ist Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!


Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben? Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!



In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Betroffene können gegen illegale Machenschaften nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen Erfolge erreichen.

Die Partner des BSZ e.V. sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, lassen wir gerne von unserem Prozessfinanzierer prüfen ob er das Kostenrisiko für Sie übernehmen kann.  Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen unsere Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht  und erfolgreich durchgesetzt werden können.

In diesen Fällen prüfen wir mit unseren Partnern gerne, ob wir einen Prozess für Sie finanzieren können:

  • Kapitalanlageverluste
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Lebensversicherungen
  • Fondsverluste
  • Schadenersatz bei Personenschäden
  • Falschberatung durch Banken
  • Fehlberatung durch Anwälte

Wenn Sie als Anleger  glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen.

Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern.

Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810



Donnerstag, Dezember 29, 2016

BSZ® e.V. erklärt "Ausschüttungsrückforderung“ zum Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2016.

"Ausschüttungsrückforderung“  wurde vom BSZ e.V. zum Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2016 gekürt. Viele Anleger sind nicht nur mit dem Verlust ihrer Kapitalanlage sondern auch noch mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert. Auch das Jahr 2016 geht damit als trauriges Jahr in die Finanz Geschichte ein.



Vielen Menschen die eine individuelle Altersvorsorge gesucht haben, wurden von ihrer Bank Schiffsfonds als sichere Anlage verkauft.  Oft erweisen sich jedoch Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bank - und sonstigen Beratern als leere Versprechungen. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele  Zeichner dieser und  diverser vergleichbarer geschlossener Fonds, die sich eher heute als morgen wünschen, ihre Beteiligungen wieder los zu sein.

Viele Schiffsfonds-Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten.

Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.  Im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen geschlossener Beteiligungen sehen sich Anleger vielfach mit der Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert. Die Anleger sind durch die Bank weg überrascht, wenn sie mit den Rückforderungsansprüchen erhaltener Ausschüttungen konfrontiert werden. Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Die Darstellung in vielen Beratungsgesprächen, dass Schiffsfonds sichere und renditestarke Kapitalanlagen sind, verkehrt sich in der Realität häufig ins Gegenteil.  Beteiligungen an Schiffsfonds sind  spekulative Geldanlagen, die sich nur für Anleger eignen, die bereit sind, die besonderen Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch einzugehen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Als Altersvorsorge sind  sie generell ungeeignet. Die Banken und Anlageberater haben die Anleger über diese bestehenden Risiken oft nicht umfassend aufgeklärt.

Dieses traurige Ergebnis hat den BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2017 zum "Jahr des Kapitalanlageschutzes" werden kann.

Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2017 spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten für die Anleger geben wird - hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2017 -auch- zum Jahr des "Anlageschutzes" werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, miese Kapitalanlagemodelle und Falschberatung etc., erspart bleiben können.

Zu dieser positiven Aussicht tragen nicht zuletzt auch die zahlreichen anlegerfreundlichen Urteile vieler Gerichte bei!

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden. Dies sei nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden."

Wirtschaftlich angeschlagene Fondsgesellschaften versuchen mit der Rückforderung der Ausschüttungen häufig, sich aus der Schieflage zu befreien. Auch wenn sich das zunächst plausibel anhört und die Anleger ggfs. vor höheren Verlusten bewahren soll, ist doch Vorsicht geboten. Denn es ist keineswegs gesagt, dass dann eine nachhaltige Sanierung des Fonds gelingt. Für viele Schiffsfonds gab es Sanierungsversuche und am Ende musste doch Insolvenz angemeldet werden. Die Rückforderung von Ausschüttungen kann auch durchaus als Warnsignal gesehen werden, dass der Fonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. Um das investierte Kapital nicht zu verlieren, sollten die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                    www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Dienstag, Dezember 20, 2016

Ich hätte da mal eine Frage? Soll man ,,gutes Geld" dem „schlechten Geld“ hinterherwerfen?

Viele Kapitalanleger haben Angst, nach einer gescheiterten Kapitalanlage gerichtliche Hilfe bzw. die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Manche Anleger meinen, man würde auf diese Weise nur gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen.

Ihre Fragen haben wir hier beantwortet:

Frage:
Erleben Sie es häufig, dass Anleger eine gewisse Scheu davor haben, zum Rechtsanwalt zu gehen, weil sie bereits Geld verloren haben?
Antwort:
Dies kommt vor, jedoch ist diese Scheu vollkommen unbegründet. Wer sich beispielsweise dem BSZ anschließt, bekommt von einer renommierten Kanzlei, nämlich von den Vertrauensanwälten der BSZ eine fachlich fundierte Erstberatung von einem Rechtsanwalt.

Frage:
Wie verhält es sich bezüglich der Kosten, wenn man einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt?
Antwort:
Die Erstberatung von einem rechtlich versierten Anwalt ist über einen einmaligen Förderbeitrag abgedeckt. Falls die Anwälte feststellen, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, so werden die Rechtsanwälte die Gebühren für das weitere Vorgehen dem Mandanten mitteilen.  Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, so ist es gängige Praxis, vor der Ergreifung weiterer Maßnahmen die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Auf diese Art und Weise ist der Mandant über die anstehenden Kosten bzw. über deren Übernahme durch eine evtl. Rechtsschutzversicherung jederzeit im Bilde.

Frage:
Haben manche Anleger Angst, dass mit der Erteilung des Mandats sie einen ,,Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten können?
Antwort:
Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage einholen.

Frage
Macht es Sinn, zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit zu versuchen?
Antwort:
In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch ungenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Frage:
Viele Anleger fürchten vor Gericht aufzutreten. Ist diese Furcht begründet?
Antwort:
Diese Furcht ist größtenteils unbegründet. Die Gerichtsverhandlungen laufen üblicherweise nicht so ab, wie es viele Mandanten aus dem Fernsehen kennen. Meist beschränkt sich die Mitwirkung der Anleger im Gerichtsverfahren darauf, dass sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung schildern, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist. Die Anleger brauchen diesbezüglich auch keine Angst zu haben, da sie die versierten Vertrauensanwälte der BSZ vor Gericht vertreten und diesen zur Seite stehen.

Frage:
Was ist, wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht?
Antwort:
Wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht, so prüfen die BSZ Vertrauensanwälte, ob sich ein Berufungsverfahren lohnt. Auch in diesem Fall wird dem Anleger bzw. dem Mandanten vorher mitgeteilt, welche Kosten auf ihn zukommen oder es wird die entsprechende Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung eingeholt. Der Anleger hat mithin die Möglichkeit, auch ein etwaig negatives Urteil überprüfen zu lassen.

Frage:
Was passiert, wenn die Anlage, an der ich mich beteiligt habe, bereits insolvent wurde?
Antwort:
Auch in diesen Fällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt Sie der Anwalt auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Frage:
Was machen Mandanten, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, aber gleichzeitig nicht finanzstark sind?
Antwort:
Auch diese Personen sollten den Weg zum Anwalt nicht scheuen. Zum Einen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft können Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung. Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht. 

Frage:
Was ist zu tun, wenn Zweifel an der Anlage aufkommen?
Antwort:
Die Anleger sollten, sobald sie Zweifel bezüglich ihrer Kapitalanlage hegen zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie sind bei den Vertrauensanwälten der BSZ bestens aufgehoben und bekommen für einen moderaten einmal Beitrag eine erste fundierte Einschätzung.  Der Mandant muss auch keine Angst haben, dass er von dem Rechtsanwalt in sinnlose Prozesse gezogen wird. Falls die Befürchtungen der Anleger unzutreffend sind, so werden die BSZ Anwälte den Anleger hierauf hinweisen, was für diesen dann auch eine Beruhigung bedeutet.

Frage:
Ist es sinnvoll einer Interessengemeinschaft beizutreten?
Antwort:
Der Zusammenschluss von Geschädigten kann im Bereich des Kapitalanlagerechts sinnvoll sein. Schlecht ist das dann zum einen, wenn diejenigen, die derartige Zusammenschlüsse organisieren, nicht die Interessen der Anleger im Sinne haben, sondern finanzielle Interessen, und zum anderen sich Zusammenschlüsse wegen der zugrunde liegenden (Rechts-) Probleme nicht als sinnvoll erweisen. Oftmals bieten solche Vereine nur eine Rechtsanwaltskanzlei als vermeintliche Spezialisten an, die aber teilweise gar nicht über entsprechende Erfahrung in dem Bereich verfügen. Beim BSZ ist dies anders, hier gibt es eine größere Anzahl spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, die vom BSZ für unterschiedliche Bereiche gezielt empfohlen werden.

Frage:
Bekanntlich ist auch die Qualität der Beabreitung durch Rechtsanwälte unterschiedlich. Welche Empfehlung können Sie hier geben?
Antwort:
Ein Laie kann die Qualität der Arbeit des Rechtsanwaltes kaum beurteilen. Daher ist es für die Geschädigten immer sehr schwierig, hier eine sinnvolle Auswahl zu treffen, zumal es praktisch keine Anlaufstelle gibt, die eine wirklich objektive Empfehlung abgibt beziehungsweise überhaupt abgeben kann. Für die Qualität der Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien gibt es aber Indizien. Dazu gehören insbesondere erfolgreich geführte Gerichtsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof. Natürlich ist es auch hilfreich, wenn eine Kanzlei von neutraler Seite anerkannt wird. So ist eine Nennung im Juve-Handbuch als spezialisierte Kanzlei für den Bereich des Kapitalanlagerechts ein Indiz dafür, dass die Kanzlei über Erfahrung verfügt. Ein weiteres Indiz kann die Qualifikation zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht sein, denn der Fachanwaltstitel kann nur erworben werden, wenn neben theoretischen Kenntnissen und eine größere Anzahl von Fällen von dem Rechtsanwalt nachgewiesen ist. Schließlich muss der Mandant das Gefühl haben, daß sein Fall individuell bearbeitet wird. Daran erkennt man, ob eine Kanzlei das nur als Massenfall sieht, mit dem schnelles Geld gemacht wird, oder ob seriöse Arbeit geleistet wird.

Frage:
Sind denn die Fälle Falschberatung nicht alle gleichgelagert?
Antwort:
Nein, auf keinen Fall. Es bestehen hier sehr große Unterschiede. Denn letztlich geht es fast immer um die Frage, ob bei der konkreten Beratung des jeweiligen Anlegers durch seine Bank Fehler gemacht wurden. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob die Bank ihrer Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten Beratung nachgekommen ist. Dabei steht insbesondere die anlegerrechte Beratung im Vordergrund, nach der der Bankberater die persönlichen Umstände des Anlageinteressenten erfragen muß, so z.B. dessen Wissenstand über das Anlagegeschäft oder auch die Frage seiner Risikobereitschaft und der Fähigkeit, die Risiken, die er einzugehen bereit ist, wirtschaftlich zu tragen. Außerdem muss der Berater dem Kunden auch ein Produkt empfohlen haben, welches den vom Kunden gewünschten Kriterien entspricht. Ist beispielsweise der Anleger nicht risikobereit, sondern möchte sein Geld konservativ anlegen, so wird sich ein riskantes Zertifikat als Anlage verbieten.

Frage:
Ist bei den Anlageprodukten auch die Rechtslage unterschiedlich? Welche Chancen bestehen rechtlich überhaupt, erfolgreich vorzugehen?
Antwort:
Das Grundgerüst bei der Beurteilung der Frage, ob die Beratung anleger- und anlagegerecht war, ist im wesentlichen bei jeder Anlageberatung identisch. Allerdings kommen bei den unterschiedlichen Produkten immer produktspezifische Aspekte und Fragestellungen hinzu, die man bei der rechtlichen Beurteilung einer Beratungssituation ebenfalls berücksichtigen muss (z.B. die Frage, ob und welche Kenntnisse der Bank über eine z.B. bevorstehende Insolvenz bestanden, denn das kann eine zusätzliche Verpflichtung der Bank begründen, Ihre Kunden auf derartige Umstände rechtzeitig hinzuweisen, um diese vor Verlusten zu schützen). Man kann also die Ansprüche eines Mandanten grundsätzlich nur dann zutreffend beurteilen, wenn man sich seinen Einzelfall ansieht. Schematische Lösungen verbieten sich da bis auf wenige Ausnahmefälle. Die Chancen in einem Gerichtsverfahren sind dementsprechend sehr unterschiedlich zu beurteilen, Risiken bestehen meist für beide Seiten, also auch für die Banken.

Frage:
Wenn die Rechtslage unterschiedlich ist, welchen Sinn macht dann der Zusammenschluss von Geschädigten?
Antwort:
Es ist immer ein Vorteil, wenn ein spezialisierter Anwalt mehrere Fälle vertritt, so dass in jedem Fall ein Spezialist aufgesucht werden sollte. Dabei sollte der Anleger ruhig nachfragen, seit wann und wie viele Rechtsanwälte in der Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes tätig sind.

Frage:
Ist es denn sinnvoll, sofort eine Klage einzureichen?
Antwort:
Falls unmittelbar Verjährung droht, ist es zwingend erforderlich, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an. Daher stellen übrigens auch viele Anwälte sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich preiswerter. Wenn keine Verjährung droht, raten wir in vielen Fällen von einer Klageerhebung zunächst einmal ab, denn es besteht bei einer solchen Klage teilweise ein erhebliches Kostenrisiko. Außerdem lassen sich, was in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, viele Fälle außergerichtlich einer vergleichsweisen Lösung zuführen. Auch hier gilt, daß man natürlich nicht jeden Vergleich annehmen sollte. Aber im Einzelfall kann dies zu einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung führen, die wir stets für unsere Mandanten im Auge haben.

Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ®  e.V. wurde am 15.04.1998 in das Vereinsregister eingetragen. Er ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei  Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben.  Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Vorteile der  BSZ®  e.V. Interessengemeinschaften:
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

·                eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um    den Anspruch durchzusetzen.
·                Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann,
  •     wie die Erfolgsausichten sind,
  •     mit welchen Kosten zu rechnen ist,
  •     ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Der BSZ®  e.V. konnte in seiner langjährigen Tätigkeit viele Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt

Der BSZ® e.V. ist seit nunmehr 18 Jahren einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, seit 18 Jahren nimmt der BSZ® e.V. damit eine wegbereitende Stellung im Anlegerschutz ein und konnte hervorragende Ergebnisse für den Anlegerschutz in ganz Deutschland erzielen.

Einmaliges Aufklärungs- und Informationssystem des BSZ® e.V. für Anleger- und Verbraucher:

Der BSZ® e.V. bietet ein in Deutschland immer noch einmaliges und unerreichtes Informationsportal, in dem mehrmals wöchentlich neue Berichte zu aktuellen Themen aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz veröffentlicht werden. Diese hochaktuellen Informationen sind kostenlos und somit für alle zugänglich - von ihnen profitieren somit alle Anleger und Verbraucher und können sich somit wertvolle Informationen zu ihrem speziellen Fall aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz einholen.

Der BSZ® e.V. und die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden oft in führenden (Print-)Medien zu aktuellen Themen des Anlegerschutzes gefragt, und sind somit in der Lage, Aufklärungsarbeit zu leisten und die Position des Anlegerschutzes in Deutschland deutlich zu verbessern.

Erheblicher Informationsvorsprung durch die BSZ® e.V.-Interessengemeinschaften

Ein weiterer Grund für die beeindruckende Erfolgsbilanz des BSZ® e.V. liegt darin, dass sich die Bündelung der Anleger und Verbraucher in einer der zahlreichen BSZ® eV.-Interessengemeinschaften voll bewährt hat. Durch diese Bündelung der Anlegerinteressen ist auch ein Informationsvorsprung möglich, der andernfalls nicht möglich wäre, denn durch die Auswertung der Informationen der geschädigten Anleger und der Unterlagen ist es oftmals möglich, neue, werthaltige Informationen ans Tageslicht zu fördern, die allen Anlegern in der Interessengemeinschaft zugute kommen.

Teilweise Möglichkeit der Bündelung der Geschädigten in Streitgenossenschaften

Teilweise besteht auch die Möglichkeit, die Geschädigten bei Gerichtsverfahren in Streitgenossenschaften (im Volksmund auch als sog. ,,Sammelklagen" bezeichnet) zusammen zu führen, wie es aktuell bei einigen Fällen des BSZ® e.V. praktiziert wird, mit der Möglichkeit der Kostenersparnis für die Betroffenen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Montag, Dezember 19, 2016

WIDERRUF: VOLKSBANK WIESBADEN MUSS DARLEHENSNEHMER AUS DEM VERTRAG ENTLASSEN

Auch die Wiesbadener Volksbank hat mit dem völlig unnötigen Verändern der Musterwiderrufsbelehrung ihren Kunden die Tür zum Widerruf weit aufgestoßen.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller, der ein weiteres Widerrufsverfahren vor dem Wiesbadener Landgericht für seine Mandanten gewinnen konnte: „Die Erkenntnis ist bei der Volksbank Wiesbaden aber wohl noch nicht angekommen, denn im außergerichtlichen Verfahren hatte die Bank eine Einigung noch strikt abgelehnt – trotz schlagender Argumente unsererseits!“

Die Mandanten der Kanzlei hatten 2015 ein 8 Jahre zuvor abgeschlossenes Darlehen über 128.000 Euro widerrufen unter Bezug auf mehrere unzulässige Veränderungen der Musterwiderrufsbelehrungen. Zugleich wurde ein über die KFW abgewickeltes Darlehen bei der Volksbank Wiesbaden widerrufen, u.a. weil zum Vertragsschluss eine Widerrufbelehrung für private Darlehen vorgelegt worden war.

2014 hatte eine Verhandlung mit der Bank ein vorerst für alle Seiten gutes Ergebnis gebracht, denn beide Darlehen sollten zu einem angemessenen Zinssatz zusammengeführt werden – allerdings konnten die heutigen Kläger damals die geforderten Sicherheiten für die neue Kreditsumme nicht erbringen – somit mussten beide Verträge weiterlaufen. Der Kläger bestand aber im weiteren Verfahren auf seinen – ja bereits grundsätzlich akzeptierten – Widerruf, auf eine Ausgleichszahlung zum Schadensersatz (entgangener Nutzen) und auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren für das nicht in Anspruch genommene Darlehen. Alle drei Forderungen konnten jetzt mit Hilfe von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller, erfolgreich durchgesetzt werden.

Die Volksbank hatte mit Hinweis auf die bereits erfolgten Verhandlungen argumentiert, dass die Darlehensnehmer widersprüchlich handeln würden und kein schutzwürdiges Interesse an einem Widerruf nachweisen könnten. Daraus zogen die Anwälte der beklagten Bank den Schluss, dass der Anspruch verwirkt sei.

Cäsar-Preller: Das Landgericht Wiesbaden folgte unserer Argumentation nahezu vollständig und sprach unserem Mandanten das Widerrufsrecht ebenso zu wie den Anspruch auf Entschädigung. Das Urteil beruft sich auf mehrere formale und inhaltliche Belehrungsfehler, die nach parallelen Entscheidungen deutscher Obergerichte und des BGH unstrittig sind.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht freut sich über den Verfahrensausgang ganz besonders, weil die Ausgangslage nicht eindeutig war und durch die vorherigen einvernehmlichen Verhandlungen mit der Bank schon eine besondere Situation berücksichtigt werden musste: „Am Ende: Alles gut – man muss auch mal schwierige Verfahren gewinnen können!“

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Donnerstag, Dezember 08, 2016

Kapitalanlagebetrug: Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.

Geldvernichtung mittels Kapitalanlagen  ist  eine Form von Diebstahl, die manchmal als  glatter Betrug, meist aber als Täuschung und Verschweigen wichtiger Informationen daher kommt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  



Kapitalanlagebetrug dagegen ist eine vorsätzliche Betrugshandlung die dem alleinigen Zweck der persönlichen Bereicherung dient. Allerdings ist in vielen Fällen der Betrug nicht offensichtlich, da er oft von kriminellen „Spezialisten“ mit Finanz Spezialwissen raffiniert eingefädelt wurde.

Es gibt unzählige Methoden wie potentielle Kapitalanlagenopfer  geködert werden. Durch persönliche Ansprache,  per Mailing, E-Mail, SMS oder Telefonanrufe (cold-calling). Die Chance der künftigen Opfer, die wahre Identität der Anbieter festzustellen, ist heutzutage eher schwierig und in vielen Fällen überhaupt nicht möglich. Die digitale Welt hat den Betrug leicht gemacht. Da werden Internetseiten gefälscht, Anrufe umgeleitet, E-Mailadressen verschleiert. Aber aussehen tut das alles topp seriös und vollkommen Legal.  

Die ausgelegten Köder, sind in der Regel  hohe Renditen mit denen man zu schnellem Reichtum gelangen kann. Natürlich alles ohne Risiko!

Kaum ein Anleger macht sich aber tatsächlich die Mühe die in Aussicht gestellte hohe Rendite auch zu überprüfen.

„Wir wollen nicht ausschließen, dass es tatsächlich viele Möglichkeiten gibt, schnell reich zu werden“, sagt Horst Roosen. Dazu muss man aber bereit sein, sehr hohe Risiken in Kauf zu nehmen, wie zum Beispiel beim Poker oder beim Roulette. Es wird immer Menschen geben, die bereit sind ihren ganzen Einsatz zu riskieren. Aber da sind die Regeln und der mögliche drohende Totalverlust vorher jedem der Beteiligten bekannt und tatsächlich auch verstanden worden.

Etwas anderes ist es, Kapitalanleger durch falsche Darstellung von Finanzprodukten, weglassen von wichtigen Informationen, Täuschung und dem ganzen Spektrum illegaler Verhaltensweisen bei der Beratung in Anlagen zu drängen. Den Tätern fällt es meist leicht, das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen, sie mit falschen Informationen dazu zu bringen in hochriskante Produkte zu investieren, oder Produkte zu kaufen die es mitunter überhaupt nicht gibt. So erklärt sich auch, warum die Uralt-Betrügereien mit Billigaktien oder Schneeballsystemen immer noch so viele Opfer finden.

Der Betrug mit Billigaktien erlebt seine Renaissance.

Seit die Zinsen am Boden sind, macht eine schon längst tot geglaubte Betrugsmasche wieder von sich reden. Der Verkauf von Billigaktien auch unter dem Namen „Penny Stocks“ bekannt. Mit diesen betrügerischen Wertpapier-Angeboten wurden bereits wieder Millionen von Euro ergaunert.  Hier gibt es viele Geschädigte. Viele Betroffene unternehmen  aber nichts. Teilweise aus Scham oder weil Sie Geld aus unbekannten Quellen investiert haben. Das haben die Betrüger übrigens schon mit einkalkuliert. Hier werden die Betroffenen in vielen Fällen mehrmals um Ihr Geld betrogen, wenn sie versuchen mit frischem Geld den ersten verlorenen Einsatz wieder zu kompensieren.

Geschädigte Aktienkäufer berichten dem BSZ e.V., dass sie die Aktien auch über ein Deutsches Vermittlerbüro in Berlin welches für ein Englisches Unternehmen tätig sei,  gezeichnet haben. Der Kaufpreis für die Aktien wurde nach England überwiesen. Die Aktien wurden nie an den Käufer ausgeliefert und auch nicht wirklich nachvollziehbar irgendwo hinterlegt. Auf Nachfrage wurden die Käufer mit Ausflüchten vertröstet, dann war der bisherige Ansprechpartner nicht mehr erreichbar. Später dann auch die Telefonnummer tot.

Der Betrug mit den Billigaktien ist weiter verbreitet als man bisher angenommen hat, sagt Horst Roosen.

Er richtet Schaden ungeahnten Ausmaßes an.  Durch verschiedene unerlaubte Techniken werden die Kurse bestimmter Aktien in die Höhe getrieben, um dann ins bodenlose zu fallen. Diese Manipulation ist bekannt als "Pumpe und Dump" und ist fast so alt wie die Börse.  Durch die Beeinflussung der Anleger mit irreführenden Angaben über ein Unternehmen werden die Preise in eine vorher festgelegte Höhe getrieben. Ist der dann erreicht stoßen die betrügerischen Initiatoren ihre eigenen Aktien ab.

Die gegenteilige Entwicklung einer Pumpe und Dump ist das so genannte Scoop. Hier werden über ein Unternehmen sehr negative  frei erfundene Gerüchte verbreitet. Damit soll der Preis in den Keller fallen. Ist der Preis unten, kaufen die Betrüger die Aktien, schaffen die Gerüchte aus der Welt, verbreiten Positive Nachrichten, puschen die Aktie nach oben – und machen Kasse!

Die Aktienbetrüger treten meist international auf, wobei oft Standorte in Ländern gewählt werden, die keine Auslieferungsvereinbarungen mit unseren inländischen Strafverfolgungsbehörden haben. Beim Telefonieren ist für den Angerufenen nicht ersichtlich von wo aus er angerufen wird.

Betrogene Anleger die sich wehren wollen, haben es dann oft mit  einem hoch organisierten Netzwerk von Kriminellen zu tun, die mit entsprechender Drohkulisse, den Anleger zum Aufgeben bewegen.  Insider sprechen davon dass mit einem straff organisierten kriminellen Netzwerk und über ganz Europa verteilten Boiler Rooms ein Schaden ungeahnten Ausmaßes angerichtet wird. 

Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter, sagt Horst Roosen. 

Natürlich kann man nicht sagen, dass alle derartige Aktien von fraglichem Wert sind. Die Vergangenheit und auch aktuelle Vorfälle zeigen jedoch, dass die Kurse mancher „Penny Stocks“ manipuliert wurden. 

Anleger sollten endlich einmal zu Kenntnis nehmen, dass alle die sie zu einer Anlage veranlassen möchten, nach dem gleichen Muster handeln:  Vertrauen gewinnen, Überzeugungskraft demonstrieren, Gier wecken, die einmalige Gelegenheit offerieren, alle Fragen positiv im Sinne des Anlegers beantworten, Unterschrift einsacken.

Fazit des BSZ e.V.:

Als Anleger sollten Sie zunächst einmal allen Angeboten die bei nüchterner Betrachtung unrealistisch erscheinen sehr reserviert gegenübertreten. Denken Sie daran, nicht alle was Sie da lesen und sehen ist so wie es scheint! Ihre Investitions-Entscheidungen sollten Sie auf der Grundlage von Unternehmens-Daten  und fernab jeglicher Spekulation treffen. Es sollten sich nur Anleger die bereit sind 100 Prozent ihrer Investition auch verlieren zu können,  mit einem riskanten Markt beschäftigen. Sicher gibt es einige Leute die in einem solchen  Markt reich geworden sind. Aber für die paar Wunder gibt es Tausende Verlierer.

Natürlich wird die Mehrzahl der Anbieter in der Finanzbranche  seriös arbeiten, aber es gibt leider auch unseriöse Vertreter dieser Zunft und nur die haben wir hier gemeint! 

Gerade die seriösen Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch sicher auch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Es ist der Reputation eines Unternehmens sicher nicht dienlich, wenn es mit den Machenschaften einiger Wirtschaftskrimineller ständig konfrontiert ist. „Es lohnt sich also den Anlegerschutz aktiv und tatkräftig zu unterstützen“ sagt der Vorstand des BSZ e.V.

Sollten Sie Opfer eines unseriösen „Anlagegeschäfts" geworden sein, hier wird Ihnen geholfen.

Die Aussicht, innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft geschädigter Anleger mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich gerne einer von ihnen gewählten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810


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