Montag, April 30, 2018

Investment gescheitert? Kopf in den Sand stecken hilft nicht! – Verbünden und wehren schon!!

Die Gefahr vor Augen, abermals Geld in den Sand zu setzen, lasst so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass sie jetzt Hilfe bekommen wird.

Der BSZ eV warnt vor Anbietern der beschädigten Kapitalanlegern mit verblendeten Angeboten. Ihre Dienste bieten: Alles unverbindlich und ohne Risiko! (Oft aber sehr teuer und auch ohne Nutzen!) Ohne die falschen Gesetze zu umgehen, die Verbraucherschutzorganisationen, die den Anleger erklären können. Das mag aber sehr fett sein, aber das angesagte Geld ist trotzdem. 

Der Wahl des Rechtsanwalts der   Vereinigten Staaten von Amerika ist der Fall, dass die Anwartschaft auf den Wahlprozess beschränkt wird.   Allerdings gibt es noch schlimmer Mandanten noch schlimmer Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltzahl angeregte Schaden bei Mandanten kann durchaus sein. Man sagt, dass es einen Kunst-Gnadenstoß in der absoluten Ruine des Mandaten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gibt

Anwälte, die auf der Vertretung Geschätzter Investoren spezialisiert sind, haben seit Jahren Hochkonjunktur. Volkswirtschaftlich betrachtet ist dies ein trauriger Boom. Denn es geht um etliche Milliarden Euro, die Investoren insbesonders mit einem beteiligungsreichen Fonds verloren haben oder noch verlieren werden. Falls sie sich nicht in der Nähe befinden, müssen sie sich an die entsprechenden Mittagen wenden.

Die größten Probleme gibt es bei den Schiffsfonds. Insolvenzen, Rückforderungen von Ausschüttungen, das sind die Schlagzeilen die den betroffenen Anlegern Sorgen Sorge. Probleme gibt es aber auch zu tun, auch bei den Lebensversicherungsfonds. Hier wird immer deutlicher, dass die Renditeprofognnens nicht zu halten sind und Investoren erhebliche Kapitalverluste drohen.   Zu den ständigen Sorgenkindern gehört auch der geschlossene Immobilienfonds.

Geschützte Fonds müssen aber auch nicht gleich vertoffen sein. Der Wohlstand unseres Landes und unserer privaten Wirtschaftstätigkeit ist auf massgeschneiderten privaten Investitionen ausgerichtet. Das beginnt beim Bau eines Eigenheims, erstreckt sich über den Kauf von Aktien und Aktienfonds und ist sicher, noch nicht bei einer geschlossenen Beteiligung. Eine Sache, sieht man einmal vom Medienfonds und Lebensversicherungsfonds ab, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Overdies kann man the mosts initiatore Closed Facilities lautere Absichten unterstellen. Definitiv ist aber, wenn eine bestimmte Behandlung empfohlen, besser: wird. Und hier sind wir an dem Punkt angelangt, um den sich auch schon mal alles dreht. Niemals die Beratung von Investoren durch Banken und Sparkassen.

Nicht immer ist die Beratung schlecht, aber hilfreich. Bei the BSZ eV melden Sie sich bitte an, dass Sie diese Anlageberatung nach Ihren Angaben berücksichtigen müssen. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht von sich selbst. Investieren Sie in unsere Produkte, so können Sie uns sagen, dass Sie eine Investition in unseren Kunden haben.

Bei Rechtsstreitigkeiten um Geschlossene Beteiligungen geht es um vergleichsweise hohe Streitwerte. Was natürlich ist, ist lukrativ für einen Anwalt, der seine Mandaten gegen einen Fondsinitiator oder die zuständige Bank respektable Sparkasse verdient. There are no translations available this repeats to discrete with the reach of the same of the currency. Es ist nur menschlich, dass nicht viele Anwinnen und Anwachsen ohne Qualifizierung auf erhofften großen Einkommenschancen. Oft ohne einen einzigen Vergleichbaren Fall bearbeitet zu haben.  Die Argumentationslinien der Gegenseite sind auf der Grundlage, dass die komplexe Kompetenz und Erfahrung eines fachmännisch-fachmännischen Handelns erfüllt ist,   wenn alle diese Anwältinnen und Anwälte, die ein schnelles Geschäft kennen, aus. Sehr zum Glück, dass die Mandanten, die vom Regen in die Träume gekommen sind, weil sie sich nicht mehr ansprechen können.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die Geschädigten Anleger wehren. Nur durch masshafte Klagen werden die Banken und Finanzvertriebe in ihre Schranken weisen lassen.   Wenn klar, dass man über den Tisch gestellt wird, ist es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz setzt sich in den meisten Fällen fort. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dies nicht mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger geschieht, dann stehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn im Einklang mit dem Problem- und Kapitalmarkt- Bereich kann man auch einen Einblick in die Problematik der Komplexität und der Risiken geben, die in finanzieller Hinsicht gegeben sind, auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Geography travel according the accommodation of the accommodation of the accommodation in the trust of the accommodation zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Auch die betrügerischen Probleme, die sich  ergeben, die Probleme nicht zu vermeiden und ihre Probleme zu lösen. Im Fall eines Prozessverlustes, der sich aus dem Kostenaufwand für den Schaden ergibt, müssen die Prozesskosten (Gerichtsgebühren, etc.) ebenfalls übertroffen werden.

Der BSZ eV und seine Partner sind   Rechtsprüfungen, insbesondere zu Recht zu verhelfen. Die Hilferufung erfolgt durch die kompetente Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Rechtssanstützen ohne eigenes Kostenrisiko mit Hilfe einer Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.

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Die progressive Erfolgsbeteiligungsvereinbarung gehört zur Fortschrittlichen Höhe der Erfolgsprovision der Prozessfinanzierungsgesellschaft und die Modalitäten des Prozesses des Finanzierungsvertrages.

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Bei folgenden Problemen können Sie eine Prozessfinanzierung beantragen:

  •     Kapitalanlageverluste
  •     Versicherungsstreiten
  •     Lebensversicherungen
  •     Fondsverluste
  •     Schadenersatz bei Personenschäden
  •     Falschberatung durch Banken
  •     Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Zur rechten Einschüchterung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei Versicherungen werden benötigt:
  1. Antrag
  2. Versicherungsschein
  3. AGB`s
  4. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
  5. Sonstige Verkaufsunterlagen (Prospekt Verkaufsprospekte, etc.)

Bei herkömmlichen Finanzinstrumenten werden benötigt:
  1. Zeichnungsschein
  2. AGB`s
  3. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
  4. Sonstige Verkaufsunterlagen (Prospekt Verkaufsprospekte, etc.)

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Es gibt gute Gründe  dafür, dass die BSZ Interessengemeinschaft beitreten kann. Für die kostenlose Erstberatung durch den BSZ e. V. vermittelte Vertrauenspersonen der BSZ e. V. ihre Fördermitglieder seit dem Jahr 1998 entsprechend Anwälte. You can gerne Fördermitglied der BSZ eV Wird und sie kostenlos die BSZ eV Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.   

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ eV Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mit Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost beim BSZ eV eingereicht werden

Auch Sie können durch den BSZ® eV Vertrauenspersonen vertrauen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch den BSZ e. V. vermittelte Vertrauenspersonen der BSZ e. V. ihre Fördermitglieder seit dem Jahr 1998 entsprechend Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ eV werden  .

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ eV Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mit Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost beim BSZ eV ausgefüllt werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® eV kümmert sich um die Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutznachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ eV sammelt und veröffentlicht die entsprechenden Informationen über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ eV nicht durchgeführt. Fördermitglieds des BSZ eV kann eine BSI eV Spendenvereinbarung abgeben.

Für Unternehmen, die in unseren Berichten erwähnt werden, sind die Ergebnisse nicht korrekt. Wird angezeigt, wird dieser aktiv sein.

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Freitag, April 27, 2018

P&R: Weitere Insolvenzanträge. Zittern um 400 Millionen Euro mit BaFin-Prospekt

Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf. 

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 27. 04.2018 auf investmentcheck wieder:

Von den drei bisherigen Insolvenzanträgen bei P&R waren 51.000 Anleger mit einem investierten Kapital von 3,1 Milliarden Euro betroffen.

Die Investoren der P&R-Angebote 5001 bis 5005 mit BaFin-gestattetem Verkaufsprospekt bekamen Ende Februar noch Mieten überwiesen, während die Altanleger schon leer ausgingen. Doch damit ist es nun vorbei.

Auch für die P&R Transport-Container GmbH wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Michael Jaffé bestellt. Der fünfte Insolvenzantrag betrifft die P&R AG, die als Geschäftsbesorgerin für die Anleger fungierte. Hier ernannte das Insolvenzgericht Dr. Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5001
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5002
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5003
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5004
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5005

Anlegerzahlen.

Bisher hat der Insolvenzverwalter die Zahl von 51.000 betroffenen Anlegern genannt. Deren investiertes Kapital dürfte bei 3,1 Milliarden Euro liegen. Jetzt kommen weitere 400 Millionen Euro Anlegerkapital hinzu, die nun ebenfalls mit erheblichen Einbußen zu rechnen haben. Gehalten wird dieses Kapital von 14.900 Anlegern, die allerdings zu 95 Prozent bereits Investoren bei früheren Modellen waren. In Summe ergibt sich aus dem P&R-Fall also ein aktuell verwaltetes Anlagekapital von 3,5 Milliarden Euro, das von rund 52.000 Investoren eingezahlt wurde (etwas abweichend davon spricht die Kanzlei Jaffè in ihrer Pressemitteilung von zuletzt rund 54.000 betreuten Anlegern). Diese Dimension hat noch nie ein Anlageskandal vorher in Deutschland erreicht.

  • Eigentumszertifikate bekamen nur sehr wenige Anleger
  • Eigenutmszertifikate wurden nur auf Anforderung ausgestellt

Steigbügelhalter.

Anders als bei den bisherigen Insolvenzen trägt die BaFin für die jetzt nun betroffenen Anleger eine Mitverantwortung. Sie hat die Verkaufsprospekte geprüft und zum Vertrieb freigegeben. Ebenfalls zu wenig hinterfragt wurde das P&R-Geschäftsmodell von den Ratingagenturen Dextro und TKL. Sie haben für die Angebote nach Vermögensanlagengesetz positive Beurteilungen veröffentlicht, die Anleger zu Unrecht in Sicherheit gewogen haben. Auch der Wirtschaftsprüfer Werner Wagner-Gruber wird sich Fragen gefallen lassen müssen, ob er seine Sorgfaltspflichten ausreichend erfüllt hat.

Veruntreuung?

Wie dramatisch die noch zu erwartenden Erkenntnisse ausfallen werden, zeigt ein Blick in die Zwischenbilanzen der P&R Transport-Container GmbH. Da gesetzlich jeder Verkaufsprospekt zum Emittenten eine maximal zwei Monate alte Zwischenbilanz enthalten muss, liegt als aktuellste Version die zum 30. November 2017 vor. Darin werden Forderungen in Höhe von 321,5 Millionen Euro ausgewiesen, die sich weitgehend gegen die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH richten. Das dürfte nicht sein, weil das Geld zum Kauf der Container in die Schweiz zur P&R Equipment & Finance Corp. hätte fließen müssen. Der schuldete die P&R Transport-Container GmbH zu diesem Zeitpunkt statt dessen 317 Millionen Euro! Ganz offen steht dazu im Verkaufsprospekt, dass deshalb „noch keine Standardcontainer übereignet wurden“.

Loipfinger’s Meinung.

Mittlerweile liegen so viele Fakten auf dem Tisch, dass ein Staatsanwalt meines Erachtens längst aktiv sein müsste. Die von der BaFin zum Vertrieb freigegebenen Verkaufsprospekte enthielten klare Hinweise darauf, dass bereits 2017 massive Lücken bei den im März 2018 insolvent gewordenen P&R-Gesellschaften bestanden. Der Hinweis, dass wegen der noch nicht erfolgten Zahlung der Containerkaufpreise an die P&R Equipment & Finance Corp. noch keine Boxen „übereignet wurden“, stimmt massiv nachdenklich. Wie kann das sein, wenn Martin Ebben als Geschäftsführer der P&R Transport-Container GmbH Eigentumszertifikate an Anleger unterschrieben hat (mehrere liegen mir bereits vor)?

Aufruf.

Seit einiger Zeit sammelt investmentcheck Eigentumszertifikate von Anlegern, um sie mit den Informationen aus öffentlichen Datenbanken abzugleichen. Die Frage, ob es alle Container wirklich gibt und ob diese das richtige Alter aufweisen, steht himmelschreiend im Raum. Anleger mit solchen Zertifikaten werden deshalb gebeten, Kopien zu übersenden. Investmentcheck wird selbstverständlich die Namen und Informationen im Rahmen des journalistischen Informantenschutzes absolut vertraulich behandeln.

Weitere Informationen.

Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017, 8. März, 19. März, 26. März und 18. April 2018 nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.


Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de





Montag, April 23, 2018

Altersvorsorge: Viele Kapitalanlagen gleichen tickenden Zeitbomben.

Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten auf Grund ihrer Investments eine sichere Altersversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich täglich verzweifelte  Kapitalanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“.

Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.

Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis.

Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital. 

Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!  Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!“

Auch der so genannte Graue Kapitalmarkt spielt bei der Geldvernichtung eine bedeutende Rolle.

Dieser ist der Teil des Finanzmarktes, der nicht oder nicht vollständig staatlicher Aufsicht bzw. staatlicher Regulierungen unterliegt. Bei Graumarkt Produkte werden oft sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt. Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese „geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens“ vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung für die  Berichterstattung beschimpft oder auch abmahnen lässt.

Der BSZ e.V. warnt seit Jahren vor den Auswüchsen des Grauen Kapitalmarkts.

Aber immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele  Tausende Geschädigte produzieren.

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann.

(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)

Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Die Hilfestellung für Fördermitglieder des BSZ e.V. ist kostenlos und erfolgt einerseits durch kompetente Beratung durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine Prozessfinanzierungsgesellschaft.

So Maximieren Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!

Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde,  ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit   unter den Teppich  zu kehren. Der BSZ e.V. rät den Anlegern dringend nicht zu resignieren sondern sich zu wehren, auch dann, wenn eventuell nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten bestehen, gegen die Verantwortlichen vorzugehen..

Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen  unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite  besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft  betroffener Anleger gebildet hat.

Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Anwalt und - oder Interessengemeinschaft?

Der BSZ® e.V. hält  anwaltliche Internetwerbung für ein durchaus geeignetes Mittel geschädigten Anlegern, die Entscheidung zu erleichtern, wen sie denn schlussendlich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen möchten.

Abgelehnt werden vom BSZ e.V.  jene Rechtsanwälte, die „Interessengemeinschaften“, „Opfervereine“ und „Anlegerschutz-Gemeinschaften“ pauschal als dubios abstempeln und immer wieder den Versuch starten, mit nebulösen Verdächtigungen die Betroffenen zu diskreditieren. Auch muss man sich fragen, was solche Anwälte eigentlich von ihren Kollegen halten.  Wer anwaltlich noch nicht vertreten ist, sollte sich gut überlegen, ob er mit einer solchen Kanzlei Kontakt aufnehmen möchte.

Es sind gerade auch oft diese Kanzleien die bei größeren Schadensfällen Betroffene gerne zu „einer wichtigen Informationsveranstaltung“ einladen. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer "wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten.

Es ist unwahrscheinlich, dass die dabei in den Vordergrund gestellten Informationen den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten und Mitgliedern nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend vor großem Publikum in einer Abendveranstaltung abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von Mitgliedern, wer bei Verhinderung den Termin wahrnehmen könne, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieser Informationsveranstaltungen: Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Werbeveranstaltung fernbleibt.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit 20 Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.euwww.rechtsboerse.de   Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen  hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
Der BSZ e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen zweifelhafte Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und  die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives  Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Die von dem  BSZ®  e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus der einmaligen Beitrittsgebühr ihrer Mitglieder. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt.

Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser  Kanzleien  nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Mittwoch, April 18, 2018

Eine erste Wasserstandsmeldung der P&R-Insolvenzverwalter

Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu  beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 18. 04.2018 auf investmentcheck wieder:


P&R-Insolvenzverwalter wirft dramatische Fragen auf. Erste traurige Wahrheiten

Eine erste Wasserstandsmeldung der P&R-Insolvenzverwalter zeigt, dass dort Land unter herrscht. Wichtige Daten sind in den Systemen nicht vorhanden. „Sie müssen teilweise in aufwändiger Kleinarbeit ermittelt werden“, schreiben die Insolvenzverwalter der Kanzlei Jaffé in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus steht aber noch vieles mehr darin, das die 51.000 Investoren der drei insolventen P&R-Gesellschaften nicht gerade beruhigen dürfte.

Chaos.

Die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter haben viel zu tun und versuchen offenbar schon fast verzweifelt, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen: „Alle Beteiligten kooperieren, aber es hat sich gezeigt, dass viele aus Sicht der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die deutschen Gesellschaften wichtigen Daten in den Systemen in der benötigten Form nicht vorhanden sind.“ Sie sprechen sogar davon, dass für das enorme Datenvolumen Hochleistungsrechner notwendig sind. Wohl auch deshalb bitten sie die Investoren schon fast mantraartig um Geduld: „Daher werde die Bestandaufnahme und Analyse der Zahlen angesichts der großen Zahl an Containern und der rechtlichen Komplexität der bestehenden Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaften noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“

Eigentumsfrage.

Ganz zentral wird zukünftig sein, ob die Anleger wirksam Eigentum an den Containern erworben haben oder nicht. Deshalb versuchen offenbar viele der überwiegend älteren Investoren (54,5 Prozent sind über 60 Jahre alt und mehr als ein Drittel sogar über 70 Jahre) ihr bisheriges Versäumnis nachzuholen, ein Eigentumszertifikat mit Nennung der Containernummern anzufordern. Über 90 Prozent haben das nicht getan, was zusätzlich die Frage der Vertriebsverantwortung aufwirft. Konkret schreibt die Kanzlei Jaffé, „diesen Verträgen wurden bei den drei insolventen Gesellschaften auch keine individuellen Containernummern zugeordnet, so dass solche auch nicht mitgeteilt werden können. Auch lassen sich damit Mieteinnahmen in den allermeisten Fällen den Anlegern nicht konkret zuordnen.“ Weiterhin will Dr. Michael Jaffé damit beruhigen, dass Ansprüche trotzdem angemeldet werden können. Doch genau das dürfte eigentlich nicht notwendig sein, wenn der Container einem Anleger wirklich gehört.

Schneeballsystem.

Noch schlimmer werden die zwischen den Zeilen ausgedrückten Sorgen bezüglich der Frage, wie viele Container es eigentlich noch gibt. Jaffé spricht von erheblichen Werten, die die vorhandenen Container darstellen, schränkt aber ein, was das umgerechnet auf die Investitionsbeträge bedeutet: „Zugleich zeigen die ersten Zahlen, dass trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016, vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen Rückzahlungen in diesen Jahren an die Anleger darzustellen. Auch in Folge dieser Entwicklung decken die heutigen Mieteinnahmen aus der Containerflotte die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr, was zur Insolvenz führte. Die Einzelheiten dazu müssen noch aufgearbeitet werden.“ Mieten, die aus Verkäufen bezahlt wurden, sprechen nicht für ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Außerdem musste gerade in den schwachen Marktphasen deutlich mehr Container verkauft werden als von Anleger zurückkamen, um die Ansprüche daraus zu bedienen. Doch wessen Container waren das?

Loipfinger’s Meinung.

Die Pressemeldung der vorläufigen Insolvenzverwalter wirft ganz dramatische Fragen auf. Für die Anleger bedeutet das nichts Gutes, wenn ihre Vermögenswerte in die Insolvenzmasse fließen, statt als echtes Eigentum außen vor zu bleiben. Und wenn die von P&R zur Zahlung von Mieten und Rückzahlungen verkauften Container auch anderen Anlegern gehörten, als den begünstigten Investoren, dann wird es noch spannend, wie viele Container es überhaupt noch gibt.

Weitere Informationen.

Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017, 8. März, 19. März und 26. März 2018 nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.

Quelle: investmentcheck http://www.investmentcheck.de



Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de